Eigene Wohnung -> Beihilfe?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Eigene Wohnung -> Beihilfe?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 20.02.2007, 19:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
B.Schulz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Pfeil Eigene Wohnung -> Beihilfe?


Hi @ all!

Ich bin 17 Jahre alt, werde am -24.05.07- 18 und möchte gerne in eine eigene Wohnung ziehen.
Vorraussichtlich mache ich ab 01.08 eine Ausbildung als Bäckereifachverkäufer und bis dahin einen 400€ Job. Meine Frage ist nun ob ich auch eine Beihilfe während des 400€ Jobs bekommen könnte, da ich möglichst bis Ausbildungsbeginn umgezogen sein will.

Ich bedanke mich für alle Antworten!

mfg

B
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 22.02.2007, 03:34
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Besteht zwischen Wohnung und Ausbildungsstelle ein Zusammenhang ?

Oder beruht der Wunsch nach einer eigenen Wohnung nur auf persönlicher Selbstverwirklichung und nicht auf Notwendigkeit?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 22.02.2007, 13:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
B.Schulz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hi nontestatum,

um ehrlich zu sein ich weiß es noch nicht...

Eigentlich ist es nur der Wunsch auf, wie du es nanntest,
persönliche Selbstverwirklichung.
Da aber meine Eltern planen in ein paar Monaten
in den Harz zu ziehen könnte daraus Notwendigkeit entstehen.

Ich schreibe "könnte" da es noch längst nicht feststeht.

Was wäre denn wenn meine Eltern nun nicht umziehen würden?
Bestände dann überhaupt die geringste Chance auf Beihilfe?

mfg
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 22.02.2007, 16:08
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Bis 25 werden die Eltern zur Kasse gebeten, du selber bekommst Geld aus Einkommen (400 EUR-Job, Ausbildungsvergütung, Kindergeld).

Unwahrscheinlich, dass du ALG II - Berechtigt bist. Die werden dich bei der ARGE höchstens mal scharf über die Brille hinweg anschauen.

Aber wenn besondere Bildungsveranstaltungen angeboten werden, könntest du die ARGE fragen, ob du evtl. gefördert werden kannst.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 19.03.2007, 23:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.02.2007
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
B.Schulz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hi!

Eine Frage hätte ich noch.

Wäre es für mich möglich einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen?
Wenn ja... wo beantrage ich den?

mfg

B
__________________
--------------------------------------
http://www.hellohomepage.de/shadowx
--------------------------------------
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 20.03.2007, 00:37
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich denke schon, dass das möglich sein müsste, zumindest ab 18.

Beantragen musst du den beim Wohnungsamt deiner Stadt.

Beispiel: die Stadt Köln

Wohnberechtigungsschein – WBS - Servicebereich - Wohnen - Stadt Köln

Achte bitte darauf: der WBS berchtigt dich nur, eine verbilligte Wohnung zu beziehen, der WBS stellt keine Zuteilung einer Wohnung dar.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 26.08.2007, 09:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Bean befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Gerechtfertigt?

Hallo zusammen,

ich habe vor im Oktober meine eigene Wohnung zu beziehen.

Meine Frage ist jetzt, bekomme ich Beihilf vom Amt?

Meine Situation sieht so aus, dass ich am Tag zur Arbeit 40km fahre (einfache Strecke). Das habe ich jetzt auch das erste Lehrjahr so durchgezogen. Aber mit der Zeit merkt man eben doch, dass das ganz schön schlaucht und von der Ausbildungsvergütung bleibt auch nicht mehr viel übrig.

Ich bin jetzt 22 jahre alt. Mein Vater ist 66, arbeitet noch halbtags und bezieht rund 900€ Rente. Meine Mutter ist Hausfrau. Eine Förderung seitens meiner Eltern dürfte daher also ausgeschlossen sein.

Wie sehen meine Chancen aus, Beihilfe zu bekommen?

Liebe Grüße
Mit Zitat antworten

  #8  
Alt 26.08.2007, 09:34
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
ich habe vor im Oktober meine eigene Wohnung zu beziehen.

Meine Frage ist jetzt, bekomme ich Beihilf vom Amt?
Du könntest prüfen, ob dir BAB Berufsausbildungsbeihilfe zusteht.

Voraussetzungen - www.arbeitsagentur.de

Wenn du dir eine Wohnung anmietest, solltest du dir das vorher ausrechnen. In Frage käme nur ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder so etwas wie ein Studenten- 1 Zimmer - Wohnklo mit 20 qm. Lasse dir vor Vertragsabschluss die Nebenkosten erklären sowie die voraussichtlichen Heizkosten angeben (Schriftlich!). Da wartet nämlich eine böse Uberraschung auf dich !!
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #9  
Alt 27.08.2007, 07:49
Benutzerbild von Tine9933
Guru
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 995
Bedankte sich: 9
89 Danksagungen in 87 Beiträgen
Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

ich habe vor im Oktober meine eigene Wohnung zu beziehen.

Meine Frage ist jetzt, bekomme ich Beihilf vom Amt?


Die Rückfrage ist: Hast Du vom Amt den Umzug genehmigt bekommen?
Wenn ja, kannst Du mit vorherigem Antrag Umzugsbeihilfe beantragen und auch danach Hilfe vom Amt erwarten. Allerdings bekommst Du erst vom Amt zu Deinem Ausbildungsgeld Unterstützung, wenn Du nachweisen kannst, dass Dir kein BAB bewilligt wurde.

Wenn Du in der Ausbildung bist, dürfte Dir auch noch Kindergeld zustehen.
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
Mit Zitat antworten

  #10  
Alt 29.08.2007, 17:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2007
Beiträge: 8
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
worker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

na wenn du wegen der aussbildung bleibst und die eltern wegziehn ..schon

Video Vorsicht an der Haustür! - lol, rofl, ^^, haus, geld - Dailymotion Share Your Videos
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
2 Mal Sozialer Grund zur gemeinsamen eigenen Wohnung Eisblume Allgemeine Fragen 3 11.09.2009 20:30
Kleinere Wohnung notwendig- wer zahlt Umzug? member_loob ALG II/Hartz IV 2 20.02.2009 10:37
mal ne frage wegen wohnung hab schaubis2 ALG II/Hartz IV 2 18.02.2007 22:20


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:14 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.