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#1
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| Hallo, Erstmal möchte ich euch Warnen mich nicht Als Schmarotzer o.ä. zu beschimpfen wenn ihr alles gelesen habt! Ich möchte nur die Zukunft planen.:-) ich(17) fange bald ein Arbeitsverhältnis (Teilzeit) beim Fast Food Giganten an;-) Meine Situation ist wie folgt: Am 3.September 2007 habe ich eine Ausbildung bei der Deutschen Post angefangen die ich am 3.Juli beendet habe. Grund: Schlechtes Arbeitsklima und die Aussicht auf eine Ausbildungsstelle meines Traumjobs die ich auch schon hatte allerdings ist der Betrieb Pleite gegangen deshalb werde ich Teilzeit bei Mc Donalds arbeiten da ich keinen Ausbildungsplatz mehr gefunden habe. Wenn ich jetzt theoretisch 3-4 Monate je nach dem mir der Job bei Mc Donalds gefällt Arbeite dann gekündigt werde würde ich Arbeitslosengeld bekommen? Denn in dieser Zeit möchte ich Voll und Ganz für einen besseren Abschluss lernen und im September eine neue Ausbildung anfangen und dass alles Ohne Ebbe im Geldbeutel. Gruß |
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#2
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| Zitat:
Grundsätzlich müsstest du Anspruch auf ALG 1 haben, allerdings wirst du mit einer Sperre rechnen müssen, wenn du selber kündigst oder Anlass zur Kündigung durch den Arbeitgeber gibst.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#3
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| Ja tut mir leid ![]() Habe noch keine schlechten Erfahrungen gemacht wenn ich sowas erzähle. Nur beim schreiben dieses Berichts fühlte ich mich nicht ganz wohl..., Aber danke! für die Anwort |
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#4
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| Wie wombat bereits geschrieben hat, müsstest du dann grundsätzlich Anspruch auf ALG I haben. Für ALG I benötigst du eine Anwartschaft von 360 versicherungspflichtigen Arbeitstagen innerhalb von 2 Jahren. Ich erwarte aber, dass du zunächst eine Sperrzeit von drei Monaten erhälst, weil du deine Ausbildung selber gekündigt hast und der Teilzeitjob bei McD... kein vollwertiger Ersatz dafür ist. Also drei Monate lang kein Geld. Da du unter 25 bist, kannst du auch nicht auf ALG II ausweichen, da hier die Sanktion aus ALG I mit 100% (U25) auf ALG II einwirkt. Im übrigen dürfte das ALG I sowieso ziemlich niedrig sein - zuviel zum Sterben und zuwenig zum Leben
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Ist es was anderes wenn der Arbeitgeber und ich im Gegenseitigen Einvernehmen uns Getrennt haben? Oder ist dass das gleiche als ob ich selbst gekündigt habe? |
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#6
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| ja, ist leider das gleiche
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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