fistlose kündigung
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  #1  
Alt 04.05.2009, 11:49
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Lucy Lue 112 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard fistlose kündigung


Hallo Leute,

ich brauche eure Hilfe:

Ein Kollege und ich wurde wegen einer dummen Sache fristlos gekündigt. Ich habe die Sache meinem Anwalt übergeben. Erst Anfang Juni habe ich einen Gütetermin bei Gericht. Wie genau läuft so ein Termin ab?? Müssen sich bei Seiten vorher einigen und wenn das geschen ist kann das Gericht einen möglichen Vorschlag noch ablehnen??

Kann der ehemalige AG mich oder den Kollegen auch anklagen??

Danke für eure schnelle Hilfe!!

Luy Lue 112
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  #2  
Alt 06.05.2009, 14:32
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Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Lucy Lue 112!

Bei der Güteverhandlung ist der Richter darum bemüht eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Der Richter erörtert dazu den Sach- und Streitstand und hört sich an was beide Parteien dazu zu sagen haben. Kann er danach schon eine erste Einschätzung der Rechtslage abgeben, wird er gemeinsam mit den Parteien Lösungsmöglichkeiten besprechen. Zu einem Urteil kommt es bei der Güteverhandlung aber noch nicht.

Normalerweise müsste dich dein Anwalt in all den Fragen aufklären. Warum fragst du ihn nicht? Verstehe mich bitte nicht falsch, du kannst auch gern hier fragen. Aber wäre ich an deiner Stelle, wäre mein Anwalt für mich der erste Ansprechpartner.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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  #3  
Alt 06.05.2009, 21:46
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Lucy Lue 112 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mit meinem Anwalt erst kurz vor dem Termin noch mal ein Gespräch. Wollte nur schon mal vorab wissen, wie es aussieht.

Aber ob der ehemalige AG mich oder den Kollegen anklagen kann, weißt du nicht, oder??

Gruß Lucy Lue
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  #4  
Alt 07.05.2009, 06:42
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Aber ob der ehemalige AG mich oder den Kollegen anklagen kann, weißt du nicht, oder??
Da wir hier den genauen Sachverhalt nicht kennen, können wir dazu auch nichts sagen.

Sollte es sich aber um einen rechtsrelevanten strafbewehrten Sachverhalt gehen, so können da durchaus noch juristische Probleme auf euch zukommen, abgesehen von möglichen Schadenersatzforderungen.

Sollte es sich nur um z.B. sittliche Verfehlungen handeln ["*** in der Besenkammer" ], dann ist halt nur der Arbeitsplatz futsch.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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