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#1
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| Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage: Und zwar bin ich Sonntag früh um 8 zuhause los um um 11 in einen Flieger in die USA zu steigen (rein geschäftlich natürlich) hier bin ich nach fast 30 Stunden angekommen da meine Firma keinen direktflug gebucht hatte sondern umsteigen und wartezeitenan diversen Flughäfen. Gibt es ein Gesetzt oder eine Grundlage die ich meiner Firma vorlegen kann dass sie mir diese zeit bezahlen müssen, gegebenenfalls sogar mit Zuschlägen für Sonntag?! Wäre nett wenn mir jemand Auskunft erteilen könnte! Gruss BAJA |
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#2
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| Juristisch korrekt kann ich das nicht beantworten. Aber wenn du Gehaltsempfänger bist, also ein monatliches Gehalt empfängst, kann der Arbeitgeber eine angemessene unbezahlte Mehrarbeit erwarten, üblich sind 10 Überstunden pro Monat, bei höheren Gehaltsklassen auch mehr. Wirst du im Leistungslohn bezahlt, z.B. als Industriemonteur, müsste auch der Sonntagseinsatz entsprechend entlohnt werden. Zitat:
Daher gehe ich davon aus, dass der Job nicht so hoch angesiedelt ist, dass er unvergütet bliebe, hier kommt wohl eine Vergütung in Geld oder Urlaub in Frage. Rechtlich ist das wohl nicht so ganz klar abgegrenzt, so dass man wissen müsste, was der Arbeitsvertrag aussagt: DAV: Reisezeit gleich Arbeitszeit? - Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts - Recht & Gesetz - JuraForum.de Jurawelten
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| In der Regel ist Reisezeit keine Arbeitszeit. Ein Reisetag der z.B. 12 Stunden Flug o.ä. beinhaltet wird wie ein durchschnittlicher Arbeitstag behandelt. Du bekommst also bei einer 35 Stunden/Woche 7 Stunden Arbeitszeit angerechnet.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#4
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| Ich hab zwar ein Festgehalt da ich Techniker bin, werde aber nach Stunden bezahlt, was da heist dass ich was ich mehr arbeite als Zeitausgleich bekomme. Diese Regelung beinhaltet aber bei uns auch dass wir keine Spesen bekommen falls wir mal unterwegs sein sollten. Eigentlich kümmere ich mich nur um die Elektrokonstruktion intern im Hause - muss aber in letzter Zeit immer mal zu sogenannten Notfällen raus. Scheint so als müsste ich es wohl darauf anlegen da es keine wirkliche Gesetzeslage bei diesem Thema gibt. Gruß BAJA |
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#5
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| So kann man das jetzt nicht stehen lassen. Wenn es keine vertraglichen oder tariflichen Regelungen oder eine Betriebsvereinbaung gibt, muss immer im Einzelfall entschieden werden ob durch die Grundvergütung solche Reisezeiten abgegolen sind oder aber eben nicht. Bei einem Servicetechniker würde ich sie in der Grundvergütung als abgegolten sehen. In Deinem Fall könnte ein ericht durchaus zu dem Urteil kommen, dass Reisen nicht zu Deinem beruflichen Neben- oder Hauptpflichten gehört. Somit könntes Du in der Tat ein Anspruch auf volle Vegütung inkl. Zuschläge etc. haben. Im Gesetz steht das allerdings nur kurz und knapp im §612 abs. 1 BGB Also mein Rat wäre: Spreche mit Deinem Chef wie er das sieht und wie Du es siehst (also volle Vergütung). Vielleicht könnt ihr euch einigen. Der andere Weg wäre => Klage auf Zahlung.... willst Du das???
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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