Frage zu Resturlaub nach Kündigung durch AN
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Frage zu Resturlaub nach Kündigung durch AN

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  #1  
Alt 16.08.2010, 15:26
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Else120177 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Frage zu Resturlaub nach Kündigung durch AN


Hallo an alle,

habe mal eine Frage: Mein Mann hat letzte Woch seine Stelle gekündigt. Er will natürlich noch seine 4 wöchige Kündigungsfrist einhalten. Nun hat seine Chefin angekündigt, er solle noch bis zum letzten Tag arbeiten und sein noch vorhandener Resturlaub würde ihm dann ausgezahlt. Das ist doch total doof. Er kommt Brutto viel höher und hat dadurch dementsprechend höhere Abzüge. Ist die Chefin da rechtlich auf der sicheren Seite oder kann er seinen Urlaub noch in Anspruch nehmen und dementsprechend eher bei der Firma aufhören?
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  #2  
Alt 18.08.2010, 08:29
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Freaky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Frage zu Resturlaub nach Kündigung durch AN

Urlaub dienst grundsätzlich der Erholung und darf in der Regel nicht abgegolten werden. Allerdings sieht hier das gesetz eine Ausnahme vor, nämlich dann wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht genommen werden kann.

Urlaub darf aber auch nur aus dringenden betrieblichen Gründen durch den Chef abgelehnt werden. Ob das hier in diesem Fall so ist kann ich jetzt nicht beurteilen. Das hängt vom Einzelfall ab. Dein Mann könnte den Urlaub mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung per Gericht erwirken. Geht in der Regel sehr schnell und kostet auch nicht die Welt ;=)

Zum Thema Resturlaub: Wenn Dein Mann mehr als 6 Monate in diesem Jahr bereits bei dieser Firma arbeitet hat er vollen Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub ;=)
Allerdings hätte er dann für den Rest des Jahres beim neuen AG keinen Urlaubsanspruch mehr, was z.B. wenn er eine Probezeit bis Ende des Jahres hat in der er keine Urlaub nehmen darf keine Rolle spielen würde.....

Somit könnte man die Chefin ja vielleicht kriegen... Einfach anmerken sie soll Deinem mann den Urlaub genehmigen, im Gegezug verzichtet er auf die Geltendmachung des gesamten Jahresurlaubs der im laut Gesetz bei ihr noch zusteht.......
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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