Frage zum Thema Honorartätigkeit
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Frage zum Thema Honorartätigkeit

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 30.04.2009, 17:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
rumpel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Frage zum Thema Honorartätigkeit


Ich bin Studentin, verheiratet und in der studentischen Krankenversicherung.


Mein Mann ist ebenfalls Student und noch über seine Eltern familienversichert.

Wir haben beide einen Job als geringfügig Beschäftigte an einer Schule, bei dem der Verdienst aufgrund von Schulferien und Feiertagen im Jahresdurchchnitt jeweils ca. 250,- monatlich beträgt (August z.B. 0,- dafür ein anderer Monat über 300,- immer jedenfalls unter 400,-).

In den Schulferien arbeiten wir beide seit längerem als Betreuer auf Honorarbasis für das städtische Ferienprogramm.

Außerdem arbeite ich von Juni bis September auf Honorarbasis in einer erlebnispädagogischen Einrichtung (1x pro Woche einen halben bis einen ganzen Tag), mein Mann gibt Nachhilfestunden.

Meine Frage ist nun, ob mein Mann und ich für die Honorartätigkeit(en) irgendwelche Sozialabgaben zahlen müssen.

Die Steuerfrage wird ja über die jährliche Einkommenssteuererklärung geregelt. Da die beiden Auftraggeber für die Honorartätigkeiten städtische Ämter sind, stehen sie ja auch in der Pflicht, die jeweiligen jährlichen Einnahmen an das Finanzamt weiterzuleiten. Und für Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten können ja jährlich ca. 1800,- steuerfrei verdient werden. (Gilt dieser Freibetrag eigentlich zusätzlich zu dem studentischen Freibetrag?)

Aber wie sieht es darüber hinaus aus? Da es sich ja nicht um die einzige Tätigkeit zur Sicherung der Existenzgrundlage handelt, fällt die Honorartätigkeit meines Wissens nicht unter Scheinselbstständigkeit.

Sind wir da dann von der Rentenversicherung etc. befreit? Bzw. ist das durch unseren geringfügigen Job evtl schon abgegolten?

Vielen vielen Dank für Antworten!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 30.04.2009, 18:30
Benutzerbild von derWolf
Moderator
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 5.344
Bedankte sich: 2
801 Danksagungen in 769 Beiträgen
derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen

Hallo und herzlich willkommen Rumpel,

... deine Fragen kann ich dir leider nicht beantworten, der Grund warum ich mich melde besteht darin dich darum zu bitten/dich dazu aufzufordern nichtmehr ständig den gleichen Text hier einzustellen- wer deine Fragen in Unterforum a. nicht beantworten kann wird das in Unterforum b. auch nicht können.

Vielleicht übst du dich ein wenig in Geduld- und wenn du deinen Thread aufpuschst bevor er die jeweilige Seite 1. verlässt... dagegen spricht garnichts.


Wolf


Zitat:
Zitat von rumpel Beitrag anzeigen
Ich bin Studentin, verheiratet und in der studentischen Krankenversicherung.


Mein Mann ist ebenfalls Student und noch über seine Eltern familienversichert.

Wir haben beide einen Job als geringfügig Beschäftigte an einer Schule, bei dem der Verdienst aufgrund von Schulferien und Feiertagen im Jahresdurchchnitt jeweils ca. 250,- monatlich beträgt (August z.B. 0,- dafür ein anderer Monat über 300,- immer jedenfalls unter 400,-).

In den Schulferien arbeiten wir beide seit längerem als Betreuer auf Honorarbasis für das städtische Ferienprogramm.

Außerdem arbeite ich von Juni bis September auf Honorarbasis in einer erlebnispädagogischen Einrichtung (1x pro Woche einen halben bis einen ganzen Tag), mein Mann gibt Nachhilfestunden.

Meine Frage ist nun, ob mein Mann und ich für die Honorartätigkeit(en) irgendwelche Sozialabgaben zahlen müssen.

Die Steuerfrage wird ja über die jährliche Einkommenssteuererklärung geregelt. Da die beiden Auftraggeber für die Honorartätigkeiten städtische Ämter sind, stehen sie ja auch in der Pflicht, die jeweiligen jährlichen Einnahmen an das Finanzamt weiterzuleiten. Und für Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten können ja jährlich ca. 1800,- steuerfrei verdient werden. (Gilt dieser Freibetrag eigentlich zusätzlich zu dem studentischen Freibetrag?)

Aber wie sieht es darüber hinaus aus? Da es sich ja nicht um die einzige Tätigkeit zur Sicherung der Existenzgrundlage handelt, fällt die Honorartätigkeit meines Wissens nicht unter Scheinselbstständigkeit.

Sind wir da dann von der Rentenversicherung etc. befreit? Bzw. ist das durch unseren geringfügigen Job evtl schon abgegolten?

Vielen vielen Dank für Antworten!
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Dringende Frage! bzw. 2 Fragen ^^ Charles BAföG 1 25.08.2008 21:50
Problem mit einer möglichen Frage im Vorstellungsgespräch RRFG Vorstellungsgespräch 7 05.02.2008 12:00
Frage an die Studenten hier Rolando2000 Studium allgemein 1 31.10.2007 18:32
Frage zum Thema Freistellung ErnieE. Arbeitsverträge 2 21.08.2007 15:57


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.