| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Ich bin Studentin, verheiratet und in der studentischen Krankenversicherung. Mein Mann ist ebenfalls Student und noch über seine Eltern familienversichert. Wir haben beide einen Job als geringfügig Beschäftigte an einer Schule, bei dem der Verdienst aufgrund von Schulferien und Feiertagen im Jahresdurchchnitt jeweils ca. 250,- monatlich beträgt (August z.B. 0,- dafür ein anderer Monat über 300,- immer jedenfalls unter 400,-). In den Schulferien arbeiten wir beide seit längerem als Betreuer auf Honorarbasis für das städtische Ferienprogramm. Außerdem arbeite ich von Juni bis September auf Honorarbasis in einer erlebnispädagogischen Einrichtung (1x pro Woche einen halben bis einen ganzen Tag), mein Mann gibt Nachhilfestunden. Meine Frage ist nun, ob mein Mann und ich für die Honorartätigkeit(en) irgendwelche Sozialabgaben zahlen müssen. Die Steuerfrage wird ja über die jährliche Einkommenssteuererklärung geregelt. Da die beiden Auftraggeber für die Honorartätigkeiten städtische Ämter sind, stehen sie ja auch in der Pflicht, die jeweiligen jährlichen Einnahmen an das Finanzamt weiterzuleiten. Und für Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten können ja jährlich ca. 1800,- steuerfrei verdient werden. (Gilt dieser Freibetrag eigentlich zusätzlich zu dem studentischen Freibetrag?) Aber wie sieht es darüber hinaus aus? Da es sich ja nicht um die einzige Tätigkeit zur Sicherung der Existenzgrundlage handelt, fällt die Honorartätigkeit meines Wissens nicht unter Scheinselbstständigkeit. Sind wir da dann von der Rentenversicherung etc. befreit? Bzw. ist das durch unseren geringfügigen Job evtl schon abgegolten? Vielen vielen Dank für Antworten! |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo und herzlich willkommen Rumpel, ... deine Fragen kann ich dir leider nicht beantworten, der Grund warum ich mich melde besteht darin dich darum zu bitten/dich dazu aufzufordern nichtmehr ständig den gleichen Text hier einzustellen- wer deine Fragen in Unterforum a. nicht beantworten kann wird das in Unterforum b. auch nicht können. Vielleicht übst du dich ein wenig in Geduld- und wenn du deinen Thread aufpuschst bevor er die jeweilige Seite 1. verlässt... dagegen spricht garnichts. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Dringende Frage! bzw. 2 Fragen ^^ | Charles | BAföG | 1 | 25.08.2008 21:50 |
| Problem mit einer möglichen Frage im Vorstellungsgespräch | RRFG | Vorstellungsgespräch | 7 | 05.02.2008 12:00 |
| Frage an die Studenten hier | Rolando2000 | Studium allgemein | 1 | 31.10.2007 18:32 |
| Frage zum Thema Freistellung | ErnieE. | Arbeitsverträge | 2 | 21.08.2007 15:57 |