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  #1  
Alt 21.03.2007, 19:15
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Standard Fragen zu A1


Hallo zusammen!

Ich bin ganz neu hier und habe einige Fragen zu meiner Arbeitslosigkeit,
die ich bisher nicht klären konnte. Zunächst einmal bin ich seit Mitte Januar arbeitslos. Da ich selbst gekündigt habe, habe ich eine Sperrzeit von 12 Wochen bekommen. Ach ja, ich bin 26 Jahre alt und habe acht Jahre in einem Kunststoffverarbeitenden Betrieb in der Bodenseeregion gearbeitet.

So, und jetzt kommen die Fragen.

1) Da ich es mir nicht mehr leisten konnte, mein Auto weiter zu unterhalten, habe ich es vor zwei Wochen verkauft. Da ich auf dem Land wohne, ist es recht schwierig ein geeignetes Transportmittel zu finden, da die Busverbindungen hier im Grunde gleich null sind.
Muss ich das der Agentur mitteilen und welche Konsequenzen kann das für mich haben? Worst case?


2) Da ich die Abendschule zum Erwerb der Fachhochschulreife vier mal die Woche von 17:30 bis 21.45, besuche, habe ich Schwierigkeiten, in meinem Beruf (Verfahrensmechaniker für Kunststoff und Kautschuktechnik) eine Stelle zu finden, da es eigentlich üblich ist, Wechselschicht, d.h. früh-spätschicht zu arbeiten.Würde ich einen solchen Job annehmen, könnte ich die Schule vergessen,obwohl schon Ende Mai die Prüfungen beginnen. Meiner Arbeitsberaterin ist das völlig egal, dass ich zur Schule gehe. Die meinte nur, dass ich diesen Beruf gelernt hätte und nun eben darin vermittelt würde. Ich bot an, auch etwas anderes machen zu wollen, nur damit ich die Schule besuchen kann, was am Ende aber keinen Effekt auf meine Arbeitsberatern zu haben schien. Wie soll ich mich denn da verhalten?

3) Ich bemühe mich verstärkt selbst, eine Stelle zu finden. Bei den
Vorstellungsgesprächen kommt jedoch immer die Frage, was ich denn machen wolle, wenn ich dann die Fachhochschulreife habe, worauf ich dann immer wahrheitsgetreu antworte, dass ich beabsichtige, diesen Herbst ein Studium zu beginnen.Das Interesse der Unternehmen sinkt dann fast augenblicklich auf null.Meine Frage: Darf ich das überhaupt sagen, bzw. handle ich mir da Schwierigkeiten mit der Agentur ein?

Ich weiß dass es recht viel ist, was ich alles so frage. Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Ich hab es ja auf der Seite der Bundesagentur versucht, doch konnte ich dabei nicht alle Antworten finden. Und meine Arbeitsberaterein traue ich mich nicht zu fragen :(

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe

Grüße, Tarrega
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  #2  
Alt 21.03.2007, 19:58
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Hallo zusammen!

Hallo, Tarrega !


Ich bin ganz neu hier und habe einige Fragen zu meiner Arbeitslosigkeit,
die ich bisher nicht klären konnte. Zunächst einmal bin ich seit Mitte Januar arbeitslos. Da ich selbst gekündigt Nicht unbedingt eine kluge Entscheidung ! habe, habe ich eine Sperrzeit von 12 Wochen bekommen.Das ist so üblich. da du keine Leistungen vom Arbeitsamt erhälst, bist du auch nicht krankenversichert. Ach ja, ich bin 26 Jahre alt und habe acht Jahre in einem Kunststoffverarbeitenden Betrieb in der Bodenseeregion gearbeitet.

So, und jetzt kommen die Fragen.

1) Da ich es mir nicht mehr leisten konnte, mein Auto weiter zu unterhalten, habe ich es vor zwei Wochen verkauft.Verwahre sorgfältig deinen letzten Versicherungsschein/Versicherungsrechnung und erkundige dich, wann dein Schadenfreiheitsrabatt verfällt. Da ich auf dem Land wohne, ist es recht schwierig ein geeignetes Transportmittel zu finden, da die Busverbindungen hier im Grunde gleich null sind.
Muss ich das der Agentur mitteilen und welche Konsequenzen kann das für mich haben? Worst case?Wie du zur Arbeit kommst, ist dem Arbeitsamt vollkommen wurst. Und wenn du zu Fuss gehst und dabei tot umfällst .


2) Da ich die Abendschule zum Erwerb der Fachhochschulreife vier mal die Woche von 17:30 bis 21.45, besuche, habe ich Schwierigkeiten, in meinem Beruf (Verfahrensmechaniker für Kunststoff und Kautschuktechnik) eine Stelle zu finden, da es eigentlich üblich ist, Wechselschicht, d.h. früh-spätschicht zu arbeiten.Würde ich einen solchen Job annehmen, könnte ich die Schule vergessen,obwohl schon Ende Mai die Prüfungen beginnen. Meiner Arbeitsberaterin ist das völlig egal, dass ich zur Schule gehe. Die meinte nur, dass ich diesen Beruf gelernt hätte und nun eben darin vermittelt würde.So ist es. Mit dem Antrag auf ALG I / II stellst du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und musst Arbeit annehmen. Ich bot an, auch etwas anderes machen zu wollen, nur damit ich die Schule besuchen kann, was am Ende aber keinen Effekt auf meine Arbeitsberatern zu haben schienKlar, die haben ihre Vorschriften. . Wie soll ich mich denn da verhalten? Du hast ein paar strategische Fehler gemacht. Du hättest die Finanzierung deines Schulbesuches vorher sicherstellen müssen, z.B. durch Meister-Bafög, Arbeitsamtsförderung etc.

3) Ich bemühe mich verstärkt selbst, eine Stelle zu finden. Bei den
Vorstellungsgesprächen kommt jedoch immer die Frage, was ich denn machen wolle, wenn ich dann die Fachhochschulreife habe, worauf ich dann immer wahrheitsgetreu antworte, dass ich beabsichtige, diesen Herbst ein Studium zu beginnen.Das Interesse der Unternehmen sinkt dann fast augenblicklich auf nullDAS ist zu erwarten. Wer stellt einen guten Mitarbeiter ein, der in ein paar Wochen wieder wegläuft? .Meine Frage: Darf ich das überhaupt sagenEs gibt zumindest im Gesetzbuch keinen Paragraphen, der die Wahrheit mit Strafe bedroht, bzw. handle ich mir da Schwierigkeiten mit der Agentur ein? Wenn es denen zu bunt wird, könnten die dich mit einer Sperre belegen. Selbst wenn die im Unrecht wären, hättest du den Ärger und Verdruss.

Ich weiß dass es recht viel ist, was ich alles so frage. Ich würde mich jedoch sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Ich hab es ja auf der Seite der Bundesagentur versucht, doch konnte ich dabei nicht alle Antworten finden. Und meine Arbeitsberaterein traue ich mich nicht zu fragen :(Schwere Gewissensfrage
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  #3  
Alt 21.03.2007, 20:23
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Wenn ich das richtig sehe, bist du zur Zeit nicht krankenversichert, da du z.Zt. keine Leistungen vom Arbeitsamt bekommst.

Du müsstest dich freiwillig weiter krankenversichern. In die gesetzliche Krankenversicherung kannst du aber nur binner einer Frist von drei Monaten wieder eintreten. Danach müsstest du dich PRIVAT bei einer Krankenversicherungsgesellschaft versichern. Das könnte übel ausgehen.

Die Frist ergibt sich aus dem §9 Abs. 2 des SGB V.

Krankenversicherung


§ 9 Abs. 2 SGB V

§ 9 SGB V - Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung

------>
Zitat:
(2) Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,

Wenn meine Vermutung richtig ist, musst du dich bitte SOFORT MIT DEINER KRANKENKASSE IN VERBINDUNG SETZEN, UM EINEN MÖGLICHEN FRISTENVERFALL ZU VERHINDERN !!

SOFORT !
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  #4  
Alt 22.03.2007, 07:05
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Vielen Dank für die Antworten!

Na ja, die KV hat sich schon im Februar bei mir gemeldet. Da ist soweit alles im grünen Bereich. Stell sich mal einer vor, ich hätte davon nichts gewusst.
Das wäre dann ganz schön dumm gelaufen.

Viele Grüße,

Tarrega
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