Freistellung
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  #1  
Alt 06.07.2009, 10:48
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HermannB befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich hab eine Frage zu folgender Konstellation.

Mein Arbeitsverhältnis endet am 31.08.2009
Ich bin im Juli von der Arbeit freigestellt, im August ist sowieso Betriebsurlaub.
Bei der Arbeitsagentur bin ich als arbeitssuchend gemeldet, ab 01.09.09 arbeitslos, darf ich in der Zwischenzeit (das Arbeitsverhältnis besteht ja noch bis 31.08.09) einen Minijob/400€ Basis annehmen und muss ich diesen der Arbeitsagentur melden?

Gruss
Hermann
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  #2  
Alt 06.07.2009, 13:49
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das Thema hatten wir erst kürzlich da

Freistellung/ Neuer Arbeitgeber
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schöne Grüße
wombat

Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.
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