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#1
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| Ich bin etwas ratlos , vllt. kann mir jemand helfen:Ich bin bis Juli 2010 in Elternzeit, da ich für meine Tochter jedoch erst ab August einen Kitaplatz bekommen habe und nach ihrer Eingewöhnungszeit erst ab September wieder arbeiten gehen kann, fehlt mir natürlich für mind. 2 Monate das Elterngeld. Soll ich jetzt zum Arbeitsamt gehen und mich für 2 Monate arbeitslos melden? Bekomme ich dann ALG I? Muss ich einen Antrag aufüllen oder mach die beim Amt das dort mit mir? Danke schon mal im Voraus! |
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#2
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| Du kannst dich dazu mal von der Agentur für Arbeit beraten lassen, ich gehe aber davon aus, dass du wegen deines Kindes dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und du deshalb auch kein ALG I beziehen kannst. ALG I kannst du üblicherweise nur dann beziehen, wenn du der Agentur für die Arbeitsvermittlung auch tatsächlich zur Verfügung stehst. Ersatzweise könnte man bei Bedürftigkeit über ALG II (Arge/Jobcenter) nachdenken, aber wenn dein Kind "versorgt" ist, müsstest du auch hier dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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