Gehalt im Verkauf / Parfümerie ?!
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Gehalt im Verkauf / Parfümerie ?!

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 06.03.2009, 15:36
Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2007
Beiträge: 23
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Beautyfull befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Gehalt im Verkauf / Parfümerie ?!


Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage... ich arbeite ungelernt in einem Drogeriemarkt in der Parfümerie ... da ich keinen kaufmännischen Beruf gelernt habe werden mir meine 5 Jahre Berufserfahrung nicht angerechnet. Meine Kollegin die im Verkauf gelernt hat wurden 5 Jahre angerechnet und sie bekommt 500 Euro brutto mehr. Ist das gerecht so?? Wir erledigen im Prinzip die selbe Arbeit nur in unterschiedlichen Abteilungen ... Zudem habe ich eine eigene Abteilung das heisst viel Verantwortung und dann auch noch " Schlüßelgewalt " ich finde das ganz schön unfair habe auch schon mit der BZL gesprochen aber sie sagt ich bekomme noch net mehr weil ich ungelernt so eingestuft bin ... hatte auch schon 2 Vorstellungsgespräche in anderen Filialen etwas weiter weg von mir und dort wurden mir meine Berufsjahre angerechnet ... wäre schön wenn mir jemand helfen könnte ...


vielen Dank

eure Beautyfull
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 07.03.2009, 14:35
Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 36
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
wintermama befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich arbeite auch im Handel und kann dir sagen, da interessiert niemanden was du wann gelernt hast. Man wird überall gleich schlecht bezahlt. Ich verdiene weit unter Tarif und wenn ich arbeiten will, dann bleibt mir nix anders übrig, als das zu machen. In kürze werd ich wieder arbeitslos, weil ich 1 Euro mehr verdiene als eine Aushilfe, also besetzt man den Laden in Zukunft mit Aushilfen. Ich hab auch viiel Veranwortung, bin nämlich allein im Laden, aber es zählt nur das was man einsparen kann.
In Firmen die Tarif zahlen und somit auch berücksichtigen was du gelernt hast und wieviel Berufserfahrung du hast, kommst gar nicht rein.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 07.03.2009, 14:54
Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2007
Beiträge: 23
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Beautyfull befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

wie ungerecht das doch alles ist *schimpf* und es ist nicht wirklich ein einfacher job .... mich ärgert aber dann das die "andere" aber gleich um soviel mehr bekommt ...
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 07.03.2009, 16:35
Guru
 
Registriert seit: 22.01.2009
Beiträge: 677
Bedankte sich: 4
112 Danksagungen in 103 Beiträgen
Eauvive befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wir leben in einer Demokratie und arbeiten an einem freien Markt...

Heißt: Niemand kann dich zwingen einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Du hast diesen Vertrag aber offenbar unterzeichnet. Umgekehrt gilt: Niemand kann deinen Chef zwingen, die Summe X zu zahlen, es sei denn, der Lohn wäre sittenwidrig o.ä.

Kurz gefasst:
Musst du dich damit abfinden? - Nein
Was kannst du dagegen tun? - Kündigen und dir einen besser bezahlten Job suchen
__________________
All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Was meint ihr zu diesem Gehalt! werners Karriere & Job 11 26.01.2009 07:45
Ist mein Gehalt ok? wuo Karriere & Job 5 28.10.2008 11:56
Wird das gehalt vom Ehemann angerechnet Nadja2384 Arbeitslosengeld ALG I 1 08.09.2008 12:17
Bafög und Gehalt JohnWayne BAföG 0 24.08.2008 14:13
Bitte um Korrektur meiner Bewerbung als Assistentin im Verkauf. EILT!!! panterfrau Anschreiben 5 16.06.2008 13:32


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:50 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.