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#1
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| Hallo, folgender Sachvehalt: Ich bin seit 3 Monaten in einem Betrieb in Essen unbefristet festangestellt. Es besteht kein schriftl. Vertrag. Ich habe mit meinem AG vereinbart, da ich Anlehrling bin, dass ich für die Einarbeitungszeit ein Einstiegsgehalt bekomme und man das Gehalt anpasst je nachdem wie es läuft. Gesellengehalt wurde mir aber in Aussicht gestellt. Ich weiß, dass sein vorheriger Geselle bei vollem Gehalt extrem wenig Leistung gebracht hat (ca 150 Euro netto Umsatz am Tag). Ich bringe seit ca. 6 Wochen jeden Tag min 200 Euro und bewege mich auf kostante 300 Euro pro Tag zu. Ich führe schon selbstständig Montagen beim Kunden aus, arbeite sehr selbstständig, frage nur hin und wieder etwas. Zudem verfüge ich über ein breites Wissen was ich in dem Beruf einbringen kann. Ich kümmere mich um das Netzwerk, PCs usw. Dinge die vorher von externen Unternehmen übernommen wurde. Als der Meister im Urlaub war habe ich sogar die Werkstatt alleine geschmissen. Mein Gefühl sagt mir das eine Gehaltserhöhung für mich in den Gedanken meines Chefs bzw Chefin noch keinen Platz findet. Sie haben sich sogar vor meinen Augen darüber unterhalten, ob ich länger arbeiten müsse, da ja ein Feiertag ansteht !!!! Ich finde schade das meine Leistung nicht anerkannt wird. Sogar wenn ich mein Brot esse gucke ich das ich nebenbei mal auf das Knöpfchen der Maschine drücke, damit der Laden läuft. Fehler passieren mir natürlich auch aber meistens gehen da nur 15 Minuten und ein paar Euros für das Material drauf. Nichts weltbewegendes. Meine Frage: Ab wann und in welcher Höhe wäre eine Gehaltsanpassung gerechtfertigt/denkbar? Ich traue mich das kaum zu sagen, aber ich bekomme je nach Monat nur 6 Euro Brutto die Stunde (+/- 30 cent). Danke im Voraus. Gruß Dietah |
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#3
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| Chef + 4 Mann (inkl. mir) |
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#4
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| Versuche, einen schriftlichen Vertrag zu bekommen. Dann muss man sich auch Gedanken machen, welchen Lohn man da festlegt. Das Gesetz schreibt vor, dass spätestens nach einem Monat vom Arbeitgeber die wesentlichsten Vertragbedingungen schriftlich niedergelegt werden müssen. Es besteht nach spätestens einem Monat also eine Pflicht zur schriftlichen Form des Arbeitsvertrags. Hier ist dieses Gesetz: NachwG - Einzelnorm Darin heißt es u.a.: Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen, § 2 Nachweispflicht: Zitat:
Bestehe darauf, dass man dir das Genannte schriftlich gibt.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |