Gehaltsanpassung
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Gehaltsanpassung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 09.11.2010, 22:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2010
Beiträge: 11
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Dietah befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Gehaltsanpassung


Hallo,
folgender Sachvehalt:
Ich bin seit 3 Monaten in einem Betrieb in Essen unbefristet festangestellt. Es besteht kein schriftl. Vertrag. Ich habe mit meinem AG vereinbart, da ich Anlehrling bin, dass ich für die Einarbeitungszeit ein Einstiegsgehalt bekomme und man das Gehalt anpasst je nachdem wie es läuft. Gesellengehalt wurde mir aber in Aussicht gestellt.

Ich weiß, dass sein vorheriger Geselle bei vollem Gehalt extrem wenig Leistung gebracht hat (ca 150 Euro netto Umsatz am Tag). Ich bringe seit ca. 6 Wochen jeden Tag min 200 Euro und bewege mich auf kostante 300 Euro pro Tag zu.
Ich führe schon selbstständig Montagen beim Kunden aus, arbeite sehr selbstständig, frage nur hin und wieder etwas. Zudem verfüge ich über ein breites Wissen was ich in dem Beruf einbringen kann. Ich kümmere mich um das Netzwerk, PCs usw. Dinge die vorher von externen Unternehmen übernommen wurde. Als der Meister im Urlaub war habe ich sogar die Werkstatt alleine geschmissen.

Mein Gefühl sagt mir das eine Gehaltserhöhung für mich in den Gedanken meines Chefs bzw Chefin noch keinen Platz findet. Sie haben sich sogar vor meinen Augen darüber unterhalten, ob ich länger arbeiten müsse, da ja ein Feiertag ansteht !!!! Ich finde schade das meine Leistung nicht anerkannt wird. Sogar wenn ich mein Brot esse gucke ich das ich nebenbei mal auf das Knöpfchen der Maschine drücke, damit der Laden läuft.

Fehler passieren mir natürlich auch aber meistens gehen da nur 15 Minuten und ein paar Euros für das Material drauf. Nichts weltbewegendes.

Meine Frage: Ab wann und in welcher Höhe wäre eine Gehaltsanpassung gerechtfertigt/denkbar? Ich traue mich das kaum zu sagen, aber ich bekomme je nach Monat nur 6 Euro Brutto die Stunde (+/- 30 cent).

Danke im Voraus.

Gruß

Dietah
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 10.11.2010, 07:51
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Gehaltsanpassung

Wieviele Leute arbeiten denn da (ohne Chefs) ?

Bis 10 ?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 10.11.2010, 17:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2010
Beiträge: 11
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Dietah befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Gehaltsanpassung

Chef + 4 Mann (inkl. mir)
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 20.11.2010, 16:42
Benutzerbild von Melete
Guru
 
Registriert seit: 22.11.2009
Beiträge: 1.239
Bedankte sich: 27
150 Danksagungen in 146 Beiträgen
Melete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Gehaltsanpassung

Zitat:
Zitat von Dietah Beitrag anzeigen
Es besteht kein schriftl. Vertrag.
Versuche, einen schriftlichen Vertrag zu bekommen. Dann muss man sich auch Gedanken machen, welchen Lohn man da festlegt.

Das Gesetz schreibt vor, dass spätestens nach einem Monat vom Arbeitgeber die wesentlichsten Vertragbedingungen schriftlich niedergelegt werden müssen. Es besteht nach spätestens einem Monat also eine Pflicht zur schriftlichen Form des Arbeitsvertrags. Hier ist dieses Gesetz:

NachwG - Einzelnorm

Darin heißt es u.a.:

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen, § 2 Nachweispflicht:

Zitat:
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

1.der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,

2.der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,

3.bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,

4.der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,

5.eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,

6.die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,

7.die vereinbarte Arbeitszeit,

8.die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,

9.die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,

10.ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
So wie du deine Situation schilderst, sieht es leider so aus, als wollte man dich da ziemlich ausnutzen. Nachher gibt's auch Probleme mit einem Zeugnis etc., wenn nicht festgelegt wurde, als was du da überhaupt arbeitest und seit wann und so weiter.

Bestehe darauf, dass man dir das Genannte schriftlich gibt.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen





Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.