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#1
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| Hallo, ein Jahreseinkommen soll zu 50% sich aus einem variablen Anteil in Höhe von 10% des zusätzlichen Erlöses gegenüber dem Vorjahr (zahlbar einmal jährlich) und zu 50% aus einem monatlich zahlbaren fixen Anteil zusammensetzen. Es handelt sich um einen Mittelständler (GmbH, besteht seit über 20 Jahren und hat ca. 50 Mitarbeiter). Der Erlös (nicht der Umsatz) ist m.E. als Angestellter bei einer GmbH weder einsehbar noch beeinflußbar und eine derartig rasante Erlössteigerung ist bei einem Unternehmen, dass seit 20 Jahren besteht und "immer noch" mit 50 MA arbeitet nicht zu erwarten. So das mit einer zumindest gleichbleibenden Entlohnung (unabhängig vom Fix-Anteil) nicht zu rechnen ist?! Sorry, leider habe ich nicht mehr Informationen, vielleicht kann mir trotzdem jemand weiterhelfen? Eventuell hat jemand auch einen sehr guten grundsätzlichen, branchenunabhängigen Überblick welche Erlösentwicklungen realistisch sind. Oder habe ich einen Denkfehler gemacht? Besten Dank im voraus! |
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#2
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| Also so ganz steig ich nicht dahinter, ob es um ein Angebot aus dem Nichts - also Neueinstellung - geht oder um ein Angebot zur Änderungskündigung bei einem bereits angestellten MA... Grundsätzlich würde es mich wundern, wenn eine 50/50 Regelung ohne Weiteres rechtlich durchginge, sofern der fixe Anteil nicht annähernd üblichem Marktpreis entspricht... denn das Unternehmerrisiko trägt - nomen est omen - der Unternehmer. Nicht der MA.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#3
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| Hallo Eauvive, es handelt sich nicht um eine Änderungskündigung. Noch ein HInweis: Es wurde so dargestellt, als ob die Steigerung des Erlöses gegenüber dem Vorjahr und nicht des Umsatzes, als Basis zur Berechnung des variablen Anteils herangezogen wird. Ich habe das zunächst unreflektiert übernommen. ABER: der Erlös ist ja der Umsatz! Ich verstehe Deinen Einwand nicht ganz. Wo steht denn das: "eine 50/50 Regelung ohne Weiteres rechtlich durchginge, sofern der fixe Anteil nicht annähernd üblichem Marktpreis entspricht". Gibt es hierfür eine Gesetzesgrundlage oder ähnliches? Wüßte ich nicht? Unangemessen finde ich als Basis den zusätzlichen Erlös gegenüber dem Vorjahr heranzuziehen. Um auf lange Sicht bei einem vernünftigen Gesamt-Gehalt zu bleiben, müßten jährlich gleichbleibende Steigerungen des Erlöses erreicht werden, die weder meiner Kenntnis, noch Vorstellung eines "soliden und gesunden" Wachstums entsprechen. Das Unternehmen muß ja auch fähig sein, da ohne Qualitätsverluste mitzuwachsen (Produktion, Verwaltung etc.) Und eigentlich ist es ja nicht richtig, wenn der Erlös bis 10% Steigerung ausschließlich dem Firmeninhaber zufällt, obwohl man dafür gearbeitet hat!!!! Aber ich muß auch sagen ich kenne mich mit der Handhabung des variablen Vergütungsanteils im Vertrieb nicht so sehr aus! |
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#4
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| Ich mach es mal kurz: - jeder ist selbst dafür verantwortlich, was er unterzeichnet. Wer einen solchen Vertrag unterzeichnet resp. ihn unterzeichnen möchte, der soll das tun. - ICH persönlich würde den Teufel tun. Größere variable Anteile im Vertrieb sind ja Usus und in Ordnung. Aber bei 50/50 und das nicht einmal auf den selbst erwirtschafteten Umsatz sonder die STEIGERUNG des Gesamterlöses zum Vorjahr - ne is klar.. viel Spaß - ohne mich. Denn das ist schlicht Unternehmerrisiko abgewälzt.
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