gekündigt mit sofortiger Freistellung
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gekündigt mit sofortiger Freistellung

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  #1  
Alt 17.05.2009, 07:14
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mariannalunda befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard gekündigt mit sofortiger Freistellung


Hallo,
ich bin nach 18 Jahren zum 31.10.09, mit sofortiger Freistellung bei voller Lohnfortzahlung, gekündigt worden. Kann ich in diesen 6 Monaten eine andere
Vollzeitarbeitstelle ( mit einer zweiten Lohnsteuerkarte auf Klasse 6) annehmen, ohne meinem "jetzigen noch" Arbeitgeber Bescheid zu geben? Ich möchte ungern mit dem Arbeitgeber kommunizieren, möchte aber auch nicht das es im Endeffekt Ärger gibt.
Da er mich ja unwiederuflich freigestellt hat obwohl ich meine Arbeitskraft zur verfügung gestellt habe, dürfte er doch nichts dagegen haben. Oder kann er mir das gegenrechnen? Ich habe absolut keinen blassen Schimmer , vielleicht kann mir ja einer von Euch einen Tip geben.
Lieben gruss
mariannalunda
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  #2  
Alt 17.05.2009, 10:46
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derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Mariannalunda,

... zunächst möchte ich betonen dass ich nach wie vor keinem Arbeitnehmer dazu raten würde sich auf eine unwiderrufliche Freistellung einzulassen, das Bundessozialgerichtsurteil AZ: B 12 KR 27/07 vom 24.09.08 ist bislang kaum bekannt, weswegen es vorkommen kann/wird dass die alte Vorgehensweise Anwendung findet. Darum achte bitte dringend darauf dass dein Noch-Arbeitgeber deine Sozial-, Arbeitslosen-, Krankenkassen-, Rentenbeiträge usw. leistet.
Wie ich dich verstehe (überprüfe nochmals deine Unterlagen) stehst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, weswegen du dich dringend als arbeitslos melden musst. Daraus wiederum ergibt sich dass du eine neue Arbeit annehmen kannst- aber nochmal- lies dir deinen Arbeitsvertrag und alle relevanten Vereinbarungen bis hin zur Kündigung und der Vereinbarungen bzgl. deiner Freistellung durch. Es könnte z.B. festgelegt sein dass das Einkommen, welches du während der Freistellung anderweitig beziehst, mit deinem Gehalt, das du beim Hauptarbeitgeber während der Freistellung erhältst, zu verrechnen ist.

Wolf



Zitat:
Zitat von mariannalunda Beitrag anzeigen
Hallo,
ich bin nach 18 Jahren zum 31.10.09, mit sofortiger Freistellung bei voller Lohnfortzahlung, gekündigt worden. Kann ich in diesen 6 Monaten eine andere
Vollzeitarbeitstelle ( mit einer zweiten Lohnsteuerkarte auf Klasse 6) annehmen, ohne meinem "jetzigen noch" Arbeitgeber Bescheid zu geben? Ich möchte ungern mit dem Arbeitgeber kommunizieren, möchte aber auch nicht das es im Endeffekt Ärger gibt.
Da er mich ja unwiederuflich freigestellt hat obwohl ich meine Arbeitskraft zur verfügung gestellt habe, dürfte er doch nichts dagegen haben. Oder kann er mir das gegenrechnen? Ich habe absolut keinen blassen Schimmer , vielleicht kann mir ja einer von Euch einen Tip geben.
Lieben gruss
mariannalunda
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... schöne Grüße

Wolf





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Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
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NicoNeat (24.05.2009)

  #3  
Alt 23.05.2009, 20:34
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NicoNeat befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Wolf,

wie wuerde sich denn das bemerkbar machen, wenn der Arbeitnehmer glaubt, dass er bei einer unwiderruflichen Freistellung keine Sozialabgaben fuer den betriebsbedingt gekuendigten Arbeitnehmer mehr zahlen muss? Wuerde die Firma am Monatsende einen hoeheren Betrag auf meine Konto zahlen, oder werde ich beispielsweise von meiner Krankenkasse nach einiger Zeit darauf hingewiesen, dass mein Arbeitnehmer keine Beitraege mehr zahlt.

Welche Gefahren lauern denn noch bei einer Freistellung? Was gibt es denn bei einer widerruflichen Freistellung zu achten? Kann der Arbeitgeber fuer sich kleine Hintertuerchen offenhalten , um dann beispielsweise mein Gehalt in der Kuendigungsfrist einzubehalten?

Danke fuer Euer Feedback
Nico
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