| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich bin nach 18 Jahren zum 31.10.09, mit sofortiger Freistellung bei voller Lohnfortzahlung, gekündigt worden. Kann ich in diesen 6 Monaten eine andere Vollzeitarbeitstelle ( mit einer zweiten Lohnsteuerkarte auf Klasse 6) annehmen, ohne meinem "jetzigen noch" Arbeitgeber Bescheid zu geben? Ich möchte ungern mit dem Arbeitgeber kommunizieren, möchte aber auch nicht das es im Endeffekt Ärger gibt. Da er mich ja unwiederuflich freigestellt hat obwohl ich meine Arbeitskraft zur verfügung gestellt habe, dürfte er doch nichts dagegen haben. Oder kann er mir das gegenrechnen? Ich habe absolut keinen blassen Schimmer , vielleicht kann mir ja einer von Euch einen Tip geben. ![]() Lieben gruss mariannalunda |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo Mariannalunda, ... zunächst möchte ich betonen dass ich nach wie vor keinem Arbeitnehmer dazu raten würde sich auf eine unwiderrufliche Freistellung einzulassen, das Bundessozialgerichtsurteil AZ: B 12 KR 27/07 vom 24.09.08 ist bislang kaum bekannt, weswegen es vorkommen kann/wird dass die alte Vorgehensweise Anwendung findet. Darum achte bitte dringend darauf dass dein Noch-Arbeitgeber deine Sozial-, Arbeitslosen-, Krankenkassen-, Rentenbeiträge usw. leistet. Wie ich dich verstehe (überprüfe nochmals deine Unterlagen) stehst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, weswegen du dich dringend als arbeitslos melden musst. Daraus wiederum ergibt sich dass du eine neue Arbeit annehmen kannst- aber nochmal- lies dir deinen Arbeitsvertrag und alle relevanten Vereinbarungen bis hin zur Kündigung und der Vereinbarungen bzgl. deiner Freistellung durch. Es könnte z.B. festgelegt sein dass das Einkommen, welches du während der Freistellung anderweitig beziehst, mit deinem Gehalt, das du beim Hauptarbeitgeber während der Freistellung erhältst, zu verrechnen ist. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
NicoNeat (24.05.2009) | ||
|
#3
| |||
| |||
| Hallo Wolf, wie wuerde sich denn das bemerkbar machen, wenn der Arbeitnehmer glaubt, dass er bei einer unwiderruflichen Freistellung keine Sozialabgaben fuer den betriebsbedingt gekuendigten Arbeitnehmer mehr zahlen muss? Wuerde die Firma am Monatsende einen hoeheren Betrag auf meine Konto zahlen, oder werde ich beispielsweise von meiner Krankenkasse nach einiger Zeit darauf hingewiesen, dass mein Arbeitnehmer keine Beitraege mehr zahlt. Welche Gefahren lauern denn noch bei einer Freistellung? Was gibt es denn bei einer widerruflichen Freistellung zu achten? Kann der Arbeitgeber fuer sich kleine Hintertuerchen offenhalten , um dann beispielsweise mein Gehalt in der Kuendigungsfrist einzubehalten? Danke fuer Euer Feedback Nico |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Gekündigt und jetzt?! | Stella84 | Kündigung | 2 | 06.10.2008 16:45 |
| Krankheit während der Freistellung nach Aufhebungsvertrag | sarabo | Arbeitslosengeld ALG I | 3 | 10.08.2008 14:27 |
| Gekündigt nach Tarifvertrag oder ?? | steffizuhause | Kündigung | 4 | 17.07.2008 09:40 |
| gekündigt und bezahlte Umzugstage | kataska | Kündigung | 3 | 05.11.2007 11:37 |
| gekündigt und Urlaubsgeld anspruch | blume1981 | Kündigung | 1 | 21.06.2007 13:18 |