grobfahrlässig und vorsätzlich? - Seite 2
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grobfahrlässig und vorsätzlich?

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  #11  
Alt 07.05.2010, 22:21
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Das liegt dann aber in der Verantwortung des Einzelnen, zumeist erwachsenen, Arbeitnehmers.

Ich fühl mich da nicht berufen, jemanden vor sich selbst zu retten...
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  #12  
Alt 08.05.2010, 05:56
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Zitat:
Ich fühl mich da nicht berufen, jemanden vor sich selbst zu retten.
Klar, jeder faltet seinen Fallschirm selber.

Aber machen wir uns nichts vor: es gibt intellektuelle Unterschiede, und wenn ich sehe, wie jemand am hellichten Tage über den Tisch gezogen werden soll, dann sehe ich mich durchaus veranlasst, dazu etwas zu sagen.

Ich denke, dazu ist ein Forum auch da: Erfahrungs- und Informationsaustausch.
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  #13  
Alt 08.05.2010, 07:42
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Da bin ich auch vollkommen bei dir.

Aber mit diesem Schrieb wird eben noch niemand irgendwohin gezogen. Der Schrieb allein ist ganz simpel eine Wiederholung dessen, was der Gesetzgeber ohnehin vorsieht.

Das lässt sich vergleichen mit der Datenschutzaufklärung, die man unterzeichnet - auch wenn´s im Gesetz verankert ist - und mit Verschwiegenheitsklauseln - auch wenn sie im Arbeitsvertrag schon verankert sind - oder Privatnutzungsvereinbarungen betrieblicher PCs..

Alles Dinge, die man nicht nochmal extra festhalten müsste, aber teils herrscht eben Informationspflicht seiten des Arbeitgebers, teils geht´s auch einfach darum sicher zu gehn, dass der AN weiß, wie die Rechtslage aussieht.

Mehr bewirkt ein solche Wisch alleine nicht und kann es auch nicht.

Das "über-den-Tisch-ziehen", das du befürchtest, würde erst bei unrechtmäßiger Umsetzung greifen und DA ist der Wisch dann wurscht, da muss der AN so oder so vor Gericht.

Ich denke, ein AG, der solche Sachen bringt, der hängt sich auch nicht an einem solchen Zettel auf - der behält die Kohle im Zweifelsfall auch kommentarlos ein...

Ich sehe hier einfach das Problem, dass grade in großen Unternehmen, solche Zettel zur klassischen Verwaltung zugehören. Und wenn jetzt jemand das hier liest, und dann bei Daimler, Bosch oder der Deutschen Bank so ein Schreiben vorgesetz bekommt und sich weigert, zu unterzeichnen, dann wird´s... ja nun.. spannend...
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  #14  
Alt 08.05.2010, 18:53
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Normalerweise

muss der Arbeitgeber für Schäden, welche der AN am Firmenfahrzeug
verursacht ( eigenverschuldeter Unfall) auch zahlen.
Problematisch wäre es, wenn bei dem Unfall Alkohol im Spiel ist.
Das wäre dann wohl eine grobe Fahrlässigkeit des AN.
Unfälle mit Firmenwagen – wer haftet? - BWRmed!a

Ich würde nicht unterschreiben. Repressalien seitens des AG wegen der Verweigerung dieser Unterschrift sehe ich nicht.
Sag einfach, dass dir dieser Passus - grob fahrlässig - unklar in seiner Definition ist und schon hat es sich.
Keiner kann wohl verlangen, etwas unterschrieben zu bekommen, wozu sich sein Gegenüber nicht klar ist.

Gruss

wellen
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Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
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Geändert von wellen (08.05.2010 um 18:58 Uhr)
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