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#1
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| Hallo wir haben auf der Arbeit ein neues Auto bekommen. Zu diesem Auto sollen wir einen Zettel über Pflege, wann wir es Reinigen sollen usw unterschreiben. Aber einen Satz verstehe ich nicht und möchte mich da lieber vergewissern, ob das so ok ist. "Schäden, die grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, gehen zu Lasten des Fahrzeugführers." Was bedeutet das? Wenn ich aus Versehen beim Ausparken an eine Mauer fahre, muss ich dies dann bezahlen? Wenn ich jemand die Vorfahrt nehme, ist das denn grobfahrlässig? Unterschreib ich damit mein "Todesurteil", falls mir mit dem Auto was passiert? LG und Danke Milka |
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#2
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| Was ist denn das für ein Auto? LKW, PKW ? ich würde da garnichts unterschreiben. Mit einem Kfz. sind umfangreiche Pflichten verbunden, wie z.B. Umstellung von Sommer- auf Winterreifen und von Winter- auf Sommerreifen, Terminkontrolle für TÜV und Agbasuntersuchung, Beobachtung der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges, ständige Kontrolle auf evtl. Beschädigungen, wieviel Pflöege verlangt der Arbeitgeber bzw. welche Arbeiten werden in Fachbetriebe vergeben, da kann man sehr schnell vom Arbeitgeber in Regress und Verantwortung genommen werden, wenn man etwas um des lieben Friedens Willen unterschreibt. Wird so ein Fahrzeug gewerblich genutzt, sind schnell Sitze verschmutzt oder zerrissen, ist das ein Angestelltenfahrzeug mit "nobler" Ausstattung, ist beim geringsten Verschleiss und Beschädigung des rollenden Wohnzimmers mit massivem Unfrieden zu rechnen. Mir klingeln jetzt noch die Ohren: Das schöne Auto ist gerade erst ausgeliefert worden, und da musste der Nonte kommen und es kaputtmachen. (Das Fahrzeug war über 20 Jahre alt und völlig abgewirtschaftet). Ein Firmenfahrzeug ist immer problembehaftet, und wenn der Arbeitgeber von seinen Leuten verlangt, dass diese sich um das Fahrzeug kümmern, müssen auch Mängelmeldungen auf Papier eingeführt werden, die man dem Boss gegen Empfangsbescheinigung (quittierter Durchschlag) aushändigt. Haftungserklärungen würde ich nie unterschreiben, der Arbeitgeber kann eine Vollkasoversicherung abschliessen. Im übrigen erfolgt die Arbeitnehmerhaftung nach den gesetzlichen Vorgaben und nach richterlicher Rechtsprechung.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (06.05.2010 um 07:42 Uhr) |
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#3
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| Hallo Nonte! Danke für deinen Rat. Es handelt sich um einen PKW, ganz neuer Fiat 500 (Schrottkiste, wenn du mich fragst Es ist ein Firmenwagen, den wir benutzen um die Medikamente auszufahren, Rezepte beim Arzt holen usw. Ich fahre wirklich nur in äußersten Notfällen mit diesem Auto. Gilt dieses Schreiben auch für das Auto, das ich immer fahre (abgeschubbter Corsa, viele Beulen, Dellen macht eh nicht mehr lange)? Es steht als Überschrift explizit " neu ausgeliefertes Auto Fiat 500). Aber was mache ich nun, wenn ich das nicht unterschreiben würde. Muss ch es begründen, oder ist eine Verweigerung der Unterschrift so etwas wie Arbeitsverweigerung? Wir fahren, wie gesagt, damit Medikamente aus. Also sind wir den ganzen Tag unterwegs, in kleinsten Straßen, engen Wendemöglichkeiten, stehen immer unter Zeitdruck, da ist schnell was passiert. Ich bin schon 2x beim ausparken irgendwo gegen gefahren, und es hieß irgendwann, beim nächsten Mal sollen wir das selbst bezahlen. Ich denke, unsere Chefin versucht ein paar Euro an Versicherung zu sparen, aber das kann doch nicht auf Kosten der Arbeitnehmer gemacht werden. Ich würde mich ja dumm und dappig abbezahlen, wenn ich nochmals einen Schaden an ein Auto machen würde. LG Milka |
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#4
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| Grundsätzlich gilt: wenn du deinem Boss einen Wisch unterschreibst, musst du wissen, was er damit bezweckt und was deine Unterschrift für Folgen hat. Wenn du mit einem Fahrzeug auslieferst, dann unterliegt das Fahrzeug einem erhöhten Verschleiss, dann gibt es Beulen und Kratzer, für die niemand verantwortlich sein will, unter anderem auch deswegen, weil nicht das Personal diese Schäden anrichtet, sondern andere Verkehrsteilnehmer. Hast du den Wisch unterschrieben, wird der Boss den Inhalt des Schreibens ("Vereinbarung", Anhang zum Arbeitsvertrag) auch umsetzen wollen, es darf sich also keiner wundern, wenn auf einmal unerklärliche Beträge vom Arbeitslohn abgezogen werden. Das bedeutet dann, dass man den Abzug zähneknirschend akzeptiert oder sich mit dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht wiederfindet. Dazu kommt, dass man als Auslieferungsfahrer meistens ein Arbeitspensum aufgebürdet bekommt, dass man sowieso nicht erfüllen kann, schon garnicht, wenn man sich an die STVO hält. Es gibt Arbeitsplätze, da buttert man richtig zu, da bleibt vom Lohn nicht nur nichts übrig, sondern man zahlt noch ordentlich drauf. Das funktioniert aber nur solange, wie man finanziell noch zuschiessen kann, irgendwann ist Schluss und man steht vor der Entscheidung, den Job aufzugeben und eine Arbeit anzunehmen, die für den Arbeitnehmer auch einen Ertrag bringt. Und so sieht das auch bei deinem Job aus: wenn du als Auslieferungsfahrer arbeitest, dann bist du so schlecht entlohnt, dass du dir ein Zuschiessen nicht leisten kannst. Du kannst kein Unternehmerrisiko übernehmen, denn das tust du, wenn du unterschreibst. Und hoffe nicht, das alles gutgeht, es wird schon nichts passieren. Kennst du Murphy's Gesetz: der Toast fällt immer mit der gebutterten Seite in den Dreck ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Also bleibt mir nix übrig als nicht zu unterschreiben. Ehrlich gesagt find ich es nicht gerecht, das den Angestellten (bei uns zu 90% den Auszubildenden, die damit fahren) hinzudrücken. Ich werde es nicht unterschreiben und rate auch den anderen dazu. Also ich versuche mich an die STVO zu halten. Rase jedenfalls nicht wie ein Irrer, dann solls halt 5min. länger dauern. Mein Leben ist mir wichtiger als ein paar Medikamente. Vielen Dank für Deine Mühe. LG Milka |
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#7
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| Ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung nicht so ganz. Der Passus, den du ansprichst, ist vollkommen normal und steht in wirklich jeden(!) Arbeitsvertrag resp. einer entsprechenden Zusatzvereinbarung, wenn Firmenfahrzeuge im Spiel sind. Dabei müsste es da nicht, denn meines wissens sind grobfahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden OHNEHIN etwas, für das der Arbeitnehmer aufkommen muss. Das deckt das Gesetz nämlich, auch wenn kein solcher Wisch unterzeichnet wird, der lediglich nochmal drauf hinweist, dass man sich dessen bewusst ist. Vorsätzlichkeit und grobe Fahrlässigkeit sind klar definierte Begriffe. Die kann ein Arbeitgeber nicht willkürlich auslegen bzw. wäre das dann ohne weiteres gerichtlich anzugehn. Aber wenn du vorsätzlich IRGENDetwas beschädigst, das deinem AG gehört (gegen den PC treten, das Auto aus Wut vor eine Wand setzen etc.) oder grobfahrlässig (indem z.B. das Auto nicht abschließt und das Auto geklaut wird. Oder das Dach offen gelassen wird, es fängt an zu regnen und der Innenraum ist hinüber).
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#8
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| Hallo oben habe ich ja Beispiele geschrieben, die man auch als "Grobfahrlässig" sehen könnte. Also kann mir ein kleiner Unfall, wie an eine Mauer kommen, nicht als grobfahrlässig und vorsätzlich untergeschoben werden. LG |
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#9
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| Quatsch. Es ist sch...egal wie "man" Fahrlässigkeit sehen "könnte" Der Gesetzgeber hat definiert, was grob fahrlässig ist und was nicht. Was irgendwer interpretiert, meint, denkt oder findet ist vollkommen egal. Siehe hier: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/151.html
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#10
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| Zitat:
Deshalb ist nicht ersichtlich, warum ein Arbeitgeber mit einem Wisch herumfuchtelt, und Unterschriften verlangt, auch noch von Auszubildenden. Das Problem ist nur: hat der Boss erstmal die Unterschriften durchgesetzt, hat er sein Personal einer Einschüchterungskulisse ausgesetzt, und die meisten können mit so einer Rechtssituation nicht umgehen, also wird im Zweifelsfalle gezahlt, am Ende noch für Schäden, die man selber garnicht zu vertreten hat, aus Angst vor Arbeitsplatzverlust oder Ausbildungsplatzverlust. Da zieht so mancher Arbeitgeber Gelder ein, die ihm garnicht zustehen.
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