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#1
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| Hi, ich hab ein kleines Problem. ![]() Ich hab jetzt einem Brief zur Musterung bekommen, jedoch sind meine Gefühle gespalten, obwohl ich immer schon zur Armee gehen wollte. Ich komme aus Polen und hab beide Staatsangehörigkeiten Polnisch&Deutsch. Mein Problem liegt darin, dass ich mir überlegt hab vielleicht mal in Polen zur Armee zu gehen und ich weis nicht, ob nach dem ableisten des Grundwehrdienstes diese Möglichkeit noch besteht, oder bin ich dann für immer der Bundeswehr zugeschrieben? Erschwerend kommt hinzu, dass ich beim Eintritt in die Polnische Armee nur eine Staatsangehörigkeit haben darf(angeblich), also müsste ich meine Deutsche vielleicht abgäben, gibts diese Regelung auch beim Bund? Geändert von Macko (30.05.2009 um 15:19 Uhr) |
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#2
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| Zu dieser Thematik müsste dir das Kreiswehrersatzamt Auskunft geben können. Soweit ich weiss, ist es egal, wo ein Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft seinen Wehrdienst ableistet, solange dieser Wehrdienst in einem Nato-Land erbracht wird.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |