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#1
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| Hallo, war heute bei einem privaten Arbeitsvermittler. Es gibt gute und schlechte Arbeitsvermittler. Weiß, aber nicht, woran ich dies feststelle. Nun sind mir einige Sachen "komisch" vorgekommen. 1. Wohnhaus; 5. Stock; eine PrivatWohnung, die zu einem Büro umgebaut wurde. 2. Man wollte mir gleich den Vermittlungsvertrag unterschreiben lassen. Ich sagte aber, ich werde ihn unterschrieben nachreichen. möchte den in aller Ruhe zu Hause durchlesen. Ging i.O. Wie ich mich auf die Stellenanzeige von dieser Arbeitsvermittlung bewarb, sendete ich bewußt im Anhang der Email, nur die Kopie des Gutscheines, das Anschreiben, LL und die 2 letzten Zeugnisse mit. Ich nahm heute alle meine Zeugnisse und sonstigen Unterlagen mit. Vom Vermittler, wurde ich nicht nach meiner Qualifikation und meinen "Wünschen" gefragt. Nach fehlenden Zeugnissen auch nicht. Machte der Vermittlung hinweisen, daß sie nicht alle Unterlagen, von mir hatten, und ich diese dabei habe. Kam mir vor wie, können mir mal nehmen, wenn sie uns so aufgedrängt werden. Es muß doch wichtig sein, hat er die richtigen Qualifikationen, um Vermittelt zu werden? ![]() Ich möchte selber auch keinen 08/15 Job 3. Die aktuellen Stellenauschreibungen, mit der auf mehreren Stellenbörsen geworben wird, existiert auf der Webseite der Vermittlung nicht. Darauf heute angesprochen, wird mir mitgeteilt, die sich ständig ändert. ![]() Es kann natürlich sein, daß dies i.O. ist. Ging danach zum Arbeitsamt und fragte, ob dies i.O. gehe. Daraufhin, sagte man mir, daß wenn ich im Zweifel bin, soll ich es lassen. Die kennen sich auch nicht aus, oder wollen es nicht. Ich habe mal den Vermittlungsvertrag und die AGB eingescannt. Imageshack - vermittlungsvertrag.pdf - Uploaded by Purzel52 Imageshack - agb.pdf - Uploaded by Purzel52 zusätzlich, füge ich den Text gleich hier hinein. Vermittlungsgutschein liegt vor und ist gühig bis 5/2112010 a) Hiermit beauftrage ich den Arbeitsvermittler mit der Arbeitsvermittlung für eine Volltagsstelle im Umkreis bis zu 15 km von meinem Wohnort Gesuchte Tätigkeit: Fachlagerist b) Die Arbeitsvermittlung und alle damit verbundenen Dienstleistungen, wie z'B' die Beratung bei der Berufswant, Higeätellungen bei meiner Bewerbung, sind nur dann für mich kostenlos, wenn ich nach erfolgreicher Värmittlung dem Arbeitsvermiüler meinen gültigen Original Vermittlungsgutsänein aushändige. Lege ich dem Arbeitsvermittler keinen Vermittlungsgutschein vor, so zahle ich diesem nach dessen erfolgreicher Vermittlung 2000'- €' Die Vermittlung ist er{olgreich mit Abschluss eines Arbeitsvertrages späte_stens mit Pe.Oiln des Arbeitsverhältnisses. Der Betrag istzahlbar in zwei Raten zu 1e so o/o.Die erste Rate istfällig innerhalb von 6 Wochen nach Eeginn der Tätigkeit. Die zweite Rate ist spätestens 6. Monate nach Arbeitsaufnahme fällig. Aui Verlangen iverde ich dem Arbeitsvermittler eine Kopie meines Arbeitsvertrages übeÄenden. lst eine Vermittlung gemäB dieses Vertrages zustande gekommen und der Mandant kündigt oder wird gekündigi(i.8. durch Nichterscheinen, Arbeitgeberwechsel, Diebstahl, Alkohol)'innerhalb dei ersten-6 Wochen, so stellen wir diese Dienstleistung in Rechnung. Ausgenommen von dieser Regelung sind.Praktikanten und Arbeitnehmer für haushaltsnahe Dienitleistungen in privaten Ha-ushalten. Diese zahlen einen einmaligen Betrag von 250.- € zahlbar bis spätestens 4 wochen nach Beschättigungsbeginn. c) Der Arbeitsvermitiler verpilichtet sich, in meinem Interesse tätig zu werden und um die Erfüllung meines Auftrages bemüht zu sein. Eine Vermittlungsgarantie kann nicht gegeben werden, da die Besetzung oi{"n"t Stellen außerhalb des Einflussbereiches des Vermittlers liegt, d) Der Auftrag endet mit einer erfolgreichen Vermittlung. lch bin darauf hingewiesen worden, dass ich die Verpflichtung habe, den Vermittler schriftlich umgehend von einer Arbeitsaufnahme oder Abschluss eines Arbeitsvertrages - auch wenn die Arbeitsstelle nicht vom Arbeitsvermitfler vermittelt wurde - zu lnformieren. Das Auftragsverhältnis kann beiderseits jederzeit schriftlich gekündigt werden. e) In der Anlage füge ich die Liste der Arbeitgeber bei, bei denen ich mich bisher erfolglos beworben habe bzw. bei denen z. Zt. noch eine Bewerbung vorliegt. Anderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedür{en zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, ebenso die Vereinba**ung einer anderen als der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden mit Abschluss dieses Vertrages unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, statt der unwirksamen Bestimmungen eine solche Vereinbarung zu treffen, wie sie dem Willen der Vertragsparteien bei Kenntnis von der Unwirksamkeit entsprechen würde. lch akzeptiere die AGB, die DatenschuEerklärung und bestätige den Erhalt einer Kopie dieses Arbeitsvermittlungsvertrages. xxx, den 05.03.2010 Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ob es eine Gute oder Schlechte ist? Vielen Dank
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl |
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#2
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| Spontan fiel mir folgender Satz im Vertrag unter b) auf: Zitat:
In den Hinweisen zum Vermittlungsgutschein (VGS) für Kunden des SGB III (ALG I) steht dazu folgendes (die müsstest Du als Anhang an Deinem VGS erhalten haben): Zitat:
Nichts desto trotz ist der Satz in dem Vertrag laut Hinweisen der BA unwirksam. Würde demnach also nichts für Dich bedeuten. Es macht jedoch keinen guten Eindruck, wenn unwirksame Regelungen im Vertrag stehen. Schauen wir weiter...
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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| In den AGB fiel mir spontan unter „9. Haftung“ folgendes auf: Zitat:
Dass der PAV keine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung übernehmen kann, ist klar. Er selbst trifft ja keine Entscheidung bezüglich der Einstellung von Leuten. Das tut allein der Arbeitgeber. Der Rest des Zitats hört sich jedoch schwer nach einer reinen Nachweismakler-Tätigkeit an. Der Nachweis-Makler weist lediglich nach, dass die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages besteht. Ansonsten hat er nichts mit der Sache zu tun. Alle Verhandlungen obliegen dann den Vertragsparteien (Arbeitgeber und potentieller Arbeitnehmer). PAV arbeiten jedoch als sogenannte Vermittlungsmakler. Das bedeutet: sie müssen mit beiden Parteien um den Vermittlungserfolg verhandeln. Der Satz Zitat:
Hierzu heißt es in der Geschäftsanweisung zur Durchführung des Vermittlungsgutscheinverfahrens (GA VGS) der BA (Stand: 01.08.2009) eindeutig: Zitat:
![]() Deshalb frage ich auch immer nach den AGB. Der Vertrag muss nämlich bei der Abrechnung gemeinsam mit dem VGS bei der Arbeitsagentur vorgelegt werden. Die AGB werden meinem Wissen nach nicht vorgelegt.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (05.03.2010 um 14:58 Uhr) |
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#4
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| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich persönlich schließe daraus, dass sich dieser PAV nicht hinreichend für die Interessen seiner Kunden (Arbeitssuchende und Arbeitgeber) einsetzt.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag: | ||
pumuckl2 (06.03.2010) | ||
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#5
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| Danke Dir, ist mein Verdacht, doch richtig gewesen. Unqualifizierte Arbeit wird wahrscheinlich nur vermittelt. Da bin ich wirklich besser dran, wenn ich mich selber die Arbeitsstelle aussuche, als auf so eine Stellenanzeige mit PAV, mich zu bewerben. Jetzt weiß ich, daß "jeder", sich einen Gewerbeschein holen kann und sich dann PAV nennen kann. Es gibt bestimmt auch gute PAVs, aber der Großteil ist ...
__________________ ________________ Freundlichen Gruß Pumuckl |
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