Guter privater Arbeitsvermittler ? - Seite 4
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Guter privater Arbeitsvermittler ?

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  #31  
Alt 31.05.2010, 16:14
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oldman63 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo an alle PAV und an alle, die schon Erfahrungen mit PAV haben.
ich habe vor einiger Zeit eine PAV über das Internet kontaktiert, weil meine alte Firma den Bach runterging, und ich längere Arbeitslosigkeit vermeiden wollte. Hatte aber zu dem Zeitpunkt keinen Anspruch auf VGS. Die Vermittlerin
verlangte eine Vermittlungsgebühr von € 1000,00 zahlbar bei Arbeitsaufnahme!
Nach längerem Gespräch konnten wir uns auf zwei Raten einigen. Die erste bei
Arbeitsaufnahme und die zweite nach vier Wochen. Da aber von meiner alten Firma der Lohn der letzten drei Monate noch offen war und die versprochene
wöchentliche Lohnzahlung in Holland auch lange auf sich warten ließ, kam ich mit der ersten Rate in Verzug. Schon nach einer Woche erhielt ich die erste
Mahnung. Ich habe dann sofort bei der Vermittlerin angerufen um eine Einigung herbeizuführen, was aber zu keinem Ergebnis führte, da die PAV sich nur auf den Vermittlungsvertrag berief und sofort rechtliche Schritte ankündigte. Die ließen auch nicht lange auf sich warten. Nach ein paar Tagen
kam eine Mahnung vom Anwalt inkl. Rechnung über Anwaltsgebühren, Zinsen usw..
Inzwischen habe ich von dem holländischen Arbeitgeber nach neun Wochen die Kündigung wegen mangelnder Folgeaufträge bekommen. Das heißt, ich soll für neun Wochen Arbeit €1000 zzgl. der Anwaltsgeb., zzgl. Zinsen zahlen.
Habe die Vermittlerin heute angerufen, um das Problem zu lösen. Die aber
hat sich nur auf den Vermittlungsvertrag berufen und war der Meinung, daß alles rechtmäßig abgelaufen ist. Hat natürlich gleich wieder mit Anwalt gedroht.
Jetzt meine Frage: ist dieses Verhalten rechtmäßig bzw. gibt es überhaupt ein Gesetz, das da zutrifft? Ich als Laie würde es zumindest mal als unmoralisch bezeichnen, da ich aus meinem Rechtsempfinden heraus ganz sicher anders gehandelt hätte.: nixweiss
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  #32  
Alt 31.05.2010, 18:37
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Spontan fällt mir der § 655 BGB ein:

Zitat:
§ 655 Herabsetzung des Mäklerlohns

Ist für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Dienstvertrags oder für die Vermittlung eines solchen Vertrags ein unverhältnismäßig hoher Mäklerlohn vereinbart worden, so kann er auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Nach der Entrichtung des Lohnes ist die Herabsetzung ausgeschlossen.
Soweit ich weiß, kann, wenn es aus Gründen, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, zu einer frühzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, die Gebühr des PAV herabgesetzt werden. Hast Du die Kündigung und den Grund dafür schriftlich?

Und hast Du Dein Geld aus Holland inzwischen vollständig erhalten?

Interessant wäre auch, welche Art von Verbindung zwischen der PAV und dem AG in Holland besteht. Weißt Du, ob da öfter Leute hinvermittelt wurden und wie lange die ihre Arbeitsstellen behalten haben?

Eilig hat die Dame es mit dem Mahnverfahren vielleicht ja auch deshalb, weil eine Herabsetzung ihres Lohnes ausgeschlossen ist, falls Du bereits bezahlt hast (siehe Satz 2 des §).

Letztlich müsstest Du das allerdings von einem Rechtsanwalt checken lassen. Der könnte sich auch den Vertrag mal genauer ansehen.

Stelle ihn doch mal hier ein und (falls vorhanden) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

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Geändert von Melete (31.05.2010 um 18:44 Uhr)
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