Haben großes Ärger auf der Arbeit
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Haben großes Ärger auf der Arbeit

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  #1  
Alt 12.02.2007, 17:38
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Unglücklich Haben großes Ärger auf der Arbeit


Hallo alle zusammen,
ich arbeite seit fast einem Jahr als Verkäuferin in einem Tierladen,da ich gelernte Tierarzthelferin bin. Alles war wunderbar! Ich wurde sogar befördert und damit zur Chefvertreterin ernannt. Dann wurde ich schwanger, bin nun in der 17 Woche und mein Partner und ich sind über glücklich. Seit dem ist es nur noch schlimm auf meiner Arbeit. Mir wurde nahe gelegt zu kündigen und ich werde mit schrecklichen Sachen aufgezogen, die schon wirklich an meiner Sustanz kratzen ( obwohl ich nicht zahrt beseidet bin ). Es heißt ( angäblich aus Spaß ) mein Mutterpass wäre gefälscht und ich hätte kein Bockmehr auf Arbeit. Einmal hatte ich Samstags eine Zwischenblutung und musste dringend ins KH, darauf hin wurde ich bevor ich fahren durfte ins Büro zitiert und man fragte mich wie ich mir das vorstellen würde, ob ich den nicht mehr arbeiten wolle. Und ich solle mir doch überlegen nicht besser zu kündigen und auf die mir dann fehlenden 33% auf deutsch *******n,..
Das mache ich selbstverständlich nicht, da ich auf jeden Euro angewiesen bin. Aber ich gehe so ungern auf die Arbeit mitlerweile, das es nichtmehr normal ist! Mein Trost war diese Seite, da habe ich wirklich gesehen, das ich nicht alleine mit diesem Thema da stehe..
Ich wünsche allen schwangeren Frauen Mut und gutes gelingen auf der Arbeit.
Eure Nisi
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  #2  
Alt 12.02.2007, 23:42
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Freelancer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Nisi.

Das klingt echt bitter und schon fast unvorstellbar. Es liegt klar auf der Hand, die wollen Dich so schnell wie möglich los werden. Eine reine Kostenfrage. Du musst Dir das nicht bieten lassen, denn Du stehts als Schwangere unter Kündigungsschutz. Das weiß der Chef genau und deswegen will er Dich raus ekeln. Gibst Du nach, hat er sein Ziel erreicht. Versuche ihn in einem Gespräch mit der jetzigen Situation zu konfrontieren und sage das Du Dir das nicht bieten lassen musst. Geht das weiter so, dann bleibt nur noch das Arbeitsgericht. Halt die Ohren steif!

SG freelancer
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  #3  
Alt 17.02.2007, 15:13
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andrea84 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hi nisi,

da ich nicht denke, dass ein gespräch positive wirkung zeigen wird, schlage ich dir eines vor: lass dich vom frauenarzt krank schreiben bis zur geburt!!

nach der elternzeit suchst du dir einen neuen job! bis dahin muss dein chef erstmal zahlen! weiter arbeiten würde ich dort nicht!

lg
andrea
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  #4  
Alt 02.03.2007, 18:01
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Minimi*17 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo!

Finde die Sache einfach unmöglich!
Mh.. sie ist erst in der 17. Woche. Kann der Frauenarzt einen denn bis zur Geburt krank schreiben? Ich meine, das sind dann immerhin noch fast 5 Monate!

LG, Miri
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  #5  
Alt 06.05.2007, 05:43
cux cux ist offline
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Hallo, das Thema ist zwar schon etwas her, aber zeitrechnerisch ist Nisi noch in der Schwangerschaft und wahrscheinlich auch noch bei dem Arbeitgeber.
Die Angriffe und fragwürdigen Nahelegungen des Arbeitgebers sind nicht legitim und verstossen gegen einer Reihe vom Gesetzen.
Ich kann Nisi hier nur anraten, dem Arbeitgeber mitzuteilen, daß sie in ärztlicher Behandlung ist, und dass es Sache des Arbeitgebers sei, sie im Rahmen seiner Fürsorgepflicht nach Art. 328 Obligationenrecht und Art. 2 der
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz vor rechtswidrigen Angriffen zu schützen bzw. die Anfeindungen augenblicklich zu unterlassen.
Sollte sich nichts zum Besseren ändern, kann Nisi beim Kantonalen Amt für
Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) eine Aufsichtsbeschwerde (Art. 54
Arbeitsgesetz) einreichen und beantragen, dass geeignete administrative
Massnahmen zum Schutze Ihrer Gesundheit getroffen werden.

Optional leitet auch jeder Rechtsanwalt Schritte dieser Art gegen den Arbeitgeber ein.
Auch wenn seine "Karten schlecht sind", die AN loszuwerden, darf er "Methoden" dieser Art auf keinen Fall zur Anwendung bringen, er macht sich sogar strafbar. Für den Fall, daß die schwangere AN aufgrund der verbalen Attacken erkrankt, kann sie den AG erfolgverprechend auf Schmerzensgeld verklagen.
Eine Kündigung braucht sie nicht befürchten, denn das Mutterschutzgesetz (§9 MuSchG) enthält ein ausdrückliches Kündigungsverbot für den AG.

Geändert von cux (06.05.2007 um 05:50 Uhr)
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  #6  
Alt 16.06.2008, 10:14
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jessy005 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Lächeln

hi das kann ich gut verstehen das du nicht auf die arbeit gehen willst wegen dieser sache.
wie geht es dir jetzt und deinen kind???
ich wünsche dir alles gute und ich hoffe das dein kind gesund ist
glg jessy
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