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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, es ist ein Gerücht, das unser Unternehmen die Kurzarbeit Ende des Jahres auch auf meinen Betrieb ausweiten wird. Nun bin ich schon seit Monaten auf der Suche nach einem Minijob und habe wohl einen gefunden. Ein Minijob wird dem Kurzarbeitergeld nicht angerechnet, wenn dieser vor beginn der Kurzarbeit angetreten wird, wie ich nachgelesen habe. Ich habe bei der Personalabteilung noch nicht gefragt, ob ein 400Eur Job erlaubt wird, was ich aber laut Vertrag machen muss. Nun überlege ich, einfach die 400Eur Stelle anzutreten ohne es mitzuteilen, da ich vermute das dieser untersagt wird. ( Ein Kollege hat in der Pizzeria seiner Eltern gearbeitet.. und das wurde toleriert, auch wenn er dies nie offiziell beim Arbeitgeber angemeldet hat) Wird vom Finanzamt dieser Nebenjob dem Hauptarbeitgeber mitgeteilt bei der Anmeldung/Verwaltung der Kurzarbeit? |
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#2
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| Zitat:
Das würde dir dann auch noch den Verlust von Arbeitslosengeld einbringen (Leistungssperre/Sanktion). Kläre das bitte mit deinem Personalbüro ab bzw. hole rechtsanwaltlichen Rat ein.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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