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#11
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| Hi, ich bins mal wieder zu meinem Lieblings-Thema... ...der momentane Stand der Dinge ist,dass mein Beschäftigungsverhältnis in absoluten Trümmern liegt und wohl (ich denke beiderseits)kurz vor dem Ende steht.Ich denke,dass man mir mittlerweile meine "innere Kündigung"im Arbeitsalltag ansieht und ich nicht mehr verbergen kann,dass mir jegliche Motivation und Identifikation abhanden gekommen ist. Das hat jetzt auch dazu geführt,dass ich ein absolutes Hass-Verhältnis zu meinem Vorarbeiter entwickelt habe,dass wohl früher oder später dazu führen wird dass ich eh gekündigt werde. Nur spiele ich auch mit dem Gedanken,dem Chef zuvorzukommen und meinerseits zu kündigen um dem Elend endlich ein Ende zu machen.Wie waren gleich nochmal die Sanktionen die man von der ARGE bekommt ?? Kürzung bis auf 75%,oder ? Weiss jemand ob man bei der Kündigung die Kündigungsfrist verkürzen kann,indem man noch Resturlaub einfordert und Überstunden abbummelt? Ich hab einfach keine Lust mehr einen Fuss in dieses Unternehmen zu setzen und will dieses Kapitel endlich beenden,Bewerbungen laufen auch...somit hoff ich,evtl.nicht allzulange arbeitslos sein. Was meint ihr...is es der richtige Schritt oder soll ich lieber "warten"bis die mich kündigen ?? Fakt ist...das Tuch ist beiderseits allmählich zerschnitten,es gibt früher oder später keine andere Wahl mehr für eine der beiden Seiten. |
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#12
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| Zitat:
2. Sanktion = 60% jeweils bezogen auf den Regelsatz von 351€ bei einer Einzelperson Die Kosten der Unterkunft werden nicht angetastet. 3. Sanktion = 100% keine Leistungen, auch keine Krankenversicherung, keine Miete Diese Angaben gelten für Personen über 25. Für Personen unter 25 gilt dies: 1. Sanktion = 100% des Regelsatzes Miete und KV werden nicht angetastet 2. Sanktion = KEINE Leistungen !! Dauer der Sanktionen jeweils drei Monate Eine Eigenkündigung ist nicht zu empfehlen, zumindest nicht aus der Sicht der sozialen Versorgung. Du könntest aber die Zustände der Agentur für Arbeit vortragen und um Erlaubnis für eine Eigenkündigung bitten. Wird deinem Antrag stattgegeben, kriegst du dann keine Leistungssperre.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#13
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| Habe mich jetzt dazu entschlossen,mich in ärztliche Behandlung zu begeben.Die Zustände auf der Arbeit werden schlechter und schlechter,was mich mittlerweile auch gesundheitlich stark beeinträchtigt.Nur eine Eigenkündigung traue ich mich nicht,da ich mir Sanktionen von der Agentur nicht leisten kann.Drum werde ich jetzt im neuen Jahr zu einem Arzt geben und ihm meine gesundheitlichen Probleme schildern -Gewichtsverlust -starke Kreislaufprobleme -extreme Schlafstörungen -Rückenprobleme -Magenbeschwerden ...wie man liest,macht mich dieser Job sprichwörtlich fertig.Was meint ihr,ist es überhaupt ratsam mit diesen gesundheitlichen Problemen einen Arzt aufzusuchen oder is eine Krankschreibung bezüglich dieser Beschwerden nur eine Aufschiebung der Probleme ?Könnte ein längerfristiges krankheitsbedingtes Fernbleiben,den Arbeitgeber evtl.dazu bewegen mich endlich zu kündigen.Habe meinen Arbeitgeber auch schon auf gesundheitliche Probleme (und deren Gründe)hingewiesen und auch daruf vorbereitet,dass ich mich diesbezüglich inBehandlung begeben werde. Nach wie vor würde ich der Geschichte am liebsten mit einer Eigenkündigung endich ein Ende machen,aber dann hab ich eben den Salat mit den Sanktionen. H. |
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