Interessenkonflikt
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Interessenkonflikt

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  #1  
Alt 22.06.2009, 21:34
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Staat vs. Privatwirtschaft

Spricht etwas dagegen, sich in dem privatwirtschaftlichen Betrieb um Arbeit bewerben zu müssen, in dem man vorher als behördlicher Betriebsprüfer strafrechtlich ermitteln musste.

Danke für die Aufmerksamkeit!
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  #2  
Alt 22.06.2009, 21:44
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Standard Dagegen

spricht wohl nur etwas, wenn dich einer erkennt der was zu sagen hat und sauer auf dich ist.
Aber was heisst müssen - zwingt dich wer ?

Gruss

wellen
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  #3  
Alt 23.06.2009, 09:41
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Hallo, wellen!

Genau so ist es. Nur das ich hunderte Betriebsprüfungen in meiner Umgegend (r= 50km) auszuführen hatte und mir gegenüber immer Firmeninhaber oder Geschäftsführer saßen, die meine Person sicherlich in missfälliger Erinnerung behielten.
Wenn ich arbeiten will und das will ich, muss ich mich bewerben. Es ist nicht auszuschließen, dass dies Unternehmen sein könnten, gegen die ich 1,2 oder mehrmals ermittelt habe und die Ergebnisse dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden.

Alles Gute, Bernhard
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  #4  
Alt 23.06.2009, 09:46
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Standard Was aber

für eine Bewerbung bei einer dieser Firmen spricht ist der Gedanke,
dass gerade du als Ex - Wirtschaftspüfer ja die geeignete Person
bist, den Laden auf Vordermann zu bringen, um bei zukünftigen Prüfungen gut abzuschneiden.

Gruss

wellen
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  #5  
Alt 23.06.2009, 12:30
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Wenn du in einem Unternehmen zu Arbeiten anfängst, das du irgendwann einmal in anderer Funktion geschädigt hast [weil du andere Loyalitäten zu erfüllen hattest], dann würdest du dich über kurz oder lang der Rache/ dem Unwillen der damals Geschädigten aussetzen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob diese deine Vorgesetzten sind oder Untergebene,
Vorgesetzte würden dich ziemlich rasch sabotieren und Untergebene würden einen Dienst nach Vorschrift schieben und sich diebisch freuen, wenn du vor die Pumpe läufst.

Lasse die Finger von solchen Betrieben.

Solltest du einer Bewerbungspflicht unterliegen, z.B. über die Agentur für Arbeit und/oder Arge-Jobcenter, so besprich das mit deinem dortigen Sachbearbeiter.
Der wäre interessiert, dich wieder in Arbeit zu bringen, nicht aber, dich nach Vermittlung in einem halben Jahr wiederzusehen.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #6  
Alt 24.06.2009, 08:05
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Hi, nontestatum u. wellen!

Da haben wir's ja. Diese Aussage ist richtig und steht im Gegensatz zu der Annahne von Mitdiskutant "wellen", der der Sache eventuell auch etwas Gutes abgewinnen könnte.

Das es ganz anders sein kann, zeigt noch folgende Antwort auf eine meiner vielen Bewerbungsinitiativen. So der RD einer Bausparkasse auf meine Bewerbung als Mitarbeiter,

Zitat: "[...] teilen wir Ihnen mit, daß wir Ihre betriebsprüferischen Qualitäten zur ordnungs- und strafrechtlich präventiven Belehrung und Kontrolle nicht in Anspruch nehmen möchten".

Bemerkenswert ist, dass sich hier der Absender geoutet hat. Öfter habe ich Abschreiben anonym mit bösen Texten erhalten.

Wirtschaftsprüfer ist nicht korrekt. Ich war in meiner Funktion den Rechten und Pflichten der Ermittler der Staatsanwaltschaft gleichgestellt. Also "polizeivollzugsdienstlich" gleich. Allerdings durfte ich keine Verhaftungen vollziehen und war auch nicht bewaffnet.

Gruß Bernhard
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  #7  
Alt 24.06.2009, 09:48
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Standard voll paradox...

einerseits bist du eine sehr qualifizierte Fachkraft und könntest deinem zukünftigen Arbeitgeber zeigen, wie man es eben richtig macht, ohne in Konflikt mit dem Gesetz/ Staat zu kommen....

andererseits "hassen" die dich für deine bisherigen Ermittlungen und Aufdeckungen...

dabei war dein einziger "Fehler", dass Du deinem bisherigen Arbeitgeber, also dem Staat gegenüber Loyal warst und deine Arbeit ernst genommen hast.

Sollte man ja dann fast davon ausgehen, dass Du deinem zukünftigen Brötchengeber gegenüber ebenso Loyal deine Arbeit leistest.

Vielleicht solltest Du als Stärke in deiner Bewerbung : absolute Loyalität gegenüber Arbeitgeber angeben.

Ansonsten umziehen, auswandern, Zeugenschutzprogramm inklusive Idenditätswechsel.....

Spaß beiseite!

Versteht dein Sachbearbeiter denn deine Situation nicht?

LG
Manu
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  #8  
Alt 25.06.2009, 09:25
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Hallo manu 72!

Vielen Dank für die Zeilen.

Ich war/bin immer sehr korrekt und zuverlässig, sagt mein Umfeld. Würde das auch jedem neuen Arbeitgeber unter Beweis stellen.

Zum Umziehen und Auswandern gibt es Hemmnisse. Heimatverbundenheit und ein kleines Haus (teils Fachwerk) welches mich fordert, geben mir Inhalt.

Ich habe den Eindruck, als verstünde meine derzeitige Sachbearbeiterin meine Situation, schweigt sich aber aus. Es bleibt ihr auch nichts anderes übrig.

Um diese Situation zu verstehen, hänge ich folgend noch ein vorverfasstes Schreiben ohne persönliche Anrede von mir an. Darin wird es jetzt etwas härter.

Ich nenne darin auch Namen, was meiner Meinung nach nichts mit Denunziantentum zu tun hat, denn es gibt Menschen, die ihre Freiheit glauben leben zu können oder zu wollen, in dem sie anderen leichtfertig diese Freiheit einfach entziehen.

LG
Bernhard


Anhang

Sehr geehrte Damen und Herren!

Was Unmoral angeht, total seriös!
Ich war in Befristung durch eine Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit mit der Durchführung von Einzel- und Gruppenermittlungen bezüglich der Verfolgung illegaler Beschäftigung beauftragt. Zu erledigen hatte ich (auch als Prüfungsleiter) Außenprüfungen bzw. Betriebsprüfungen zusammen mit anderen Kollegen und auch als Einzelperson. Übertragen wurden mir auch die Aufgaben der Einarbeitung bzw. des Anlernens von Stammpersonal zur ordnungsgemäßen Durchführung von Ermittlungshandlungen und Außenprüfungen. Das Versprechen eines Abschnittleiters zur Festanstellung wurde nicht eingehalten. Auf dieses Wort eines Leitungsmitgliedes einer mittelbaren Bundesbehörde hatte ich mich verlassen. Wie von Hütchenspielern abgezockt kam ich mir hinterher vor.

Arbeitnehmer-Missbrauch in der öffentlichen Verwaltung. Von persönlichen Nachteilen aus meinen Pflichten unseren Staat vor der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern zu bewahren und zu schützen. In der Drucksache 13/5498 stellt der DB fest, Ermittler sind Prüfbeamte. (PDF-Format, Seite 49)

Hat mich mein Arbeitgeber Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde) für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung vielleicht selbst illegal beschäftigt?

 Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.

 Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Kontext OWIG/Strafrecht) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.

 Die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber freuen sich natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.

 Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun muss ich mich bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.

 Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.

 Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa:
Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesbehörde u.a. Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.
Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?

Eine widersinnige schmutzige Abfolge. Für gutgeheißen von meinem hiesigen SPD-MdB und PSt. Rolf Schwanitz.

Bis später
E-Mail: fredomail@web.de
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  #9  
Alt 26.06.2009, 06:44
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Standard Meine Güte...

also vor diesem Schreiben zieh ich erst mal symbolisch meinen Hut.

Deine Situation ist sorry wenn ich mich so ausdrücke...********!

Ich meine, meine eigene Situation war für mich klar auch sch..., aber durch den Brief an die Geschäftsführung und den Vorstand meines AAmtes habe ich ja was erreicht.... blos ob das in deiner Situation hilfreich sein könnte?

Ich bin jedenfalls jemand, der vor nichts zurückscheut...

hätte mein Brief nichts gebracht wäre ich zum Axel Springer Verlag und hätte mich dort mit einer ganz bekannten "Tageszeitung" kurzgeschlossen...

Das würde in deinem Fall vielleicht mehr helfen...

Mal alles ein bissel aufdecken.

So kommt man zwar kurzfristig zu einem eventuell nicht gewollten "Bekanntheitsgrad" in seiner Umgebung, aber die ganzen Berichte von Menschen mit Problemen im Bezug auf Ämter oder sonstige Öffentliche, haben gezeigt, das hier die Wirkung nicht klein ist.

Ich verstehe ja die neuen potentiellen Arbeitgeber, wenn Sie etwas Groll gegen deine bisherige Arbeit hegen, hat man doch versucht billiger was Lohnkosten und Steuer angeht wegzukommen.

Aber ich als Arbeitgeber würde gerade jemanden wie dich einsetzen...leider bin ich kein Arbeitgeber, sonst hättest jetzt einen Job.

Also an deiner Stelle würde ich (meine Meinung und Einstellung-kein ratschlag für alle) an die öffentlichkeit gehen, zur Not von Pontius bis Pilatus.

Kann doch nicht sein, dass Du dir den Hintern aufreisst für den Staat und dann in den auch noch getreten wirst.

Ich denke der Staat hat dank dir einiges an Kosten gespart, bzw. reinbekommen, und wir Arbeitslosen/ Arbeitssuchenden haben dadurch die Chance bekommen, einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Ist leider echt tragisch.

Ich meine, ich beziehe ja auch Leistungen und möchte dem Staat nicht länger als notwendig auf der Tasche liegen.

Ich möchte ja auch Geld verdienen, mein Leben leben und nicht am Rande dahinexistieren.

Wären in meiner Ex-Firma mal Leute eingeschneit wie Du, dann hätten wir dort bestimmt alle ein etwas angenehmeres Leben geführt und die Firma hätte nach Aufdeckung der "Schwarz-Arbeitenden" vielleicht endlich mal Vernunft angenommen und lieber uns Angestellten ordentlich bezahlt, bzw. Arbeitsplätze legal geschaffen.

Aber so musste man sich immer Sprüche anhören wie:
"Wenn dir was nicht passt, dann geh. Es gibt genügend andere, die für weniger Geld mehr arbeiten"

Klar, die Leute kommen dann aus Osteuropa und werden mies behandelt, unterbezahlt und ausgenutzt und sind auch noch froh darüber...

Ja ja, RECHTSSTAAT Deutschland.

Ich wünsche dir viel Glück bei allem...

LG Manu
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  #10  
Alt 03.07.2009, 00:19
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Entschuldigung, manu 72!

Ich war die letzten Tage etwas gefordert. Betonierarbeiten!

Meine zeitigen Briefe an meine Amtsleitung waren durchweg erfolgslos. Man pochte auf die unterschriebene Befristung. Über die konkreten Aufgaben wurde ich bei Vertragsabschluss nicht unterrichtet. Es hieß nur Bürosachbearbeiter. Wahrscheinlich hat es sich mit den genannten Aufgabenstellungen dann so ergeben, ohne irgendwelche Konsequenzen zu berücksichtigen. Diese trage ich nun alleinig. Man sagt von mir ich wäre ein imposanter Typ. Das hat ihnen wahrscheinlich gepasst für ihre Vorhaben!

Nach meinen zwischenzeitlich gemachten Einwendungen kam dann eben diese mündliche Zusage der Festanstellung.

Diese Angelegenheit ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich! (Art. 33 Abs. 4 GG). Ich hatte als Schwächerer in diesem Part nie eine Chance. Für verschiedene Medien scheint es zu aufwendig, über Probleme einer Person zu berichten. So bleibt mir nur die übliche Öffentlichkeit.

Selbst der Pet. des DB hat wider besseren Wissens sozusagen Recht gebeugt. Es gab schon Entscheidungen und andere Kommentare über den Funktionsvorbehalt zu derartigen Aufgabenstellungen und der Klassifizierung der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung als "Daueraufgabe" des Staates!

Nicht mal an die üblichen Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers, wie sie von jedem Privatunternehmer abverlangt werden, haben sie sich gehalten.

Alles Gute
Bernhard
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