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#1
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| Hallo, meine Freundin arbeitet bei einem kleinen Großhandelsunternehmen. Das Unternehmen gehört zu einer Größeren Unternehmensgruppe, d.h. das der Geschäfstführer dort leider nicht viel zu sagen hat. Nun das Problem ! Hauptgesellschafter der U- Gruppe ( ist nicht in der Region ca. 700 km entfernt ) ist der Meinung das in seiner Firma hier ober nicht richtig gearbeitet wird und nun verlangt er das jeder der 5 MA jede viertel stunde in so eine art berichtsheft schreibt was edr in den letzten 15 min. gemacht hat!!! Ist sowas Ok ?? MfG Philipp |
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#2
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| Wenn da nur 5 Mitarbeiter beschäftigt sind, dürfte es dort keinen Kündigungsschutz geben, eine Kündigung wäre ohne Angabe von Gründen jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Mir kann keiner erzählen, dass in einem Grosshandel fünf Leute unterbeschäftigt sind, üblicherweise wird nämlich an Hand der Umsatzzahlen der Personalbedarf berechnet, oder es wird eine sonstige Berechnungsgrundlage genommen. Wäre jemand unterbeschäftigt oder das Personal insgesamt nicht ausgelastet, könnte man das also an den Geschäftszahlen ablesen. Insofern ist die Massnahme, den Leuten ein Berichtsheft aufzuerlegen, völlig unsinnig, kontraproduktiv, albern und schädigt das Betriebsklima und die Motivation massiv. Zusammenfassung: das ist nichts anderes als ein Terrorakt. Mein Rat: es soll sich jeder arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden, es ist einfach davon auszugehen, dass das Personal reduziert oder einfach nur komplett ausgetauscht wird. Auch sollte man in die Gewerkschaft eintreten, das hilft hier zwar nicht viel, verhindert aber, dass man völlig überfahren wird, z.B. bei den Kündigungsfristen, den Arbeitszeugnissen oder bei der Ausstellung der Arbeitsbescheinigung.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| es sind ja auch nur in der Firma ( Verkaufen ein Nieschenproduckt deshalb nur so wenig Leute --> kein eigens Lager, dies befindet sich am anderen Ende der BRD bei der andern Firma des Hauptgesellschafters wo er auch sitzt) hier oben ( Ostseeküste ) 5 Leute angestellt und natürlich der Geschäftsführer ( der hat aber scheinbar nicht den POPO in der Hose um für seine MA bisschen dagen zu halten was von Ganz oben kommt ). In den anderen Firmen sind ja auch noch Leute aber die Brauchen das halt nicht machen, da sieht der gute man ja was die machen. Das so eine Verhalten kontraproducktiv ist ist klar aber ist´es denn überhaupt erlaubt ?? Mfg Philipp |
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#4
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| Wenn der Dienstherr ein Protokoll verlangt, wird man ihm das wohl nicht verweigern können. Automechaniker zum Beispiel arbeiten auch detailliert auf der Grundlage eines Leistungsnachweises. Ich sehe daher keinen Anlass, warum das Begehren des Bosses nicht zulässig sein sollte (unabhängig davon, dass ich es für absolut dämlich halte). Die eigentliche Frage aber ist, wie dieses 5- oder 6-Mann-Unternehmen in den Konzern eingebunden ist, ob es eine eigenständige Unternehmensstruktur (Firma) bildet und daher ein Kleinunternehmen ohne Kündigungsschutz bildet oder ob es einfach nur eine Aussenstelle darstellt und damit dem Kündigungsschutz unterworfen ist. Ist dieser Betrieb eine Verkaufsstelle, die Umsatz zu generieren hat?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| wie genau das ist weiß ich nicht aber die Firma hat einen geschäftsführer und ist meiner meinung nach eigenständig da sie Ihren eigennen Umsatzt erwirtschaften und auch von dem selbsterwirtschafteten Geld Lohn zahlen. Nur gehörem tut sie dem Hauptgesellschafter aus der unteren Hälfte der BRD. Ein Protokoll verlangen ist ja ok, aber jede viertel stunde genau Buch führen was man expleziet gemacht hat!?! MfG Philipp |
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