| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich möchte mal gerne eure Meinung hören: Also ich bin 23Jahre und habe 2005 eine Ausbildung als Fachinformatiker-Anwendungsentwicklung begonnen und im Jahr 2008 abgeschlossen. Ich wurde in dem Unternehmen auch übernommen. Seit 2008 mache ich an der VWA ein Abendstudium zum Betriebswirt(VWA) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik, was ich diesen Sommer abschliessen werde. Da die Arbeit zur Zeit relativ anspruchslos geworden ist, und ich das Gefühl habe, mein Fachwissen dort nicht weiter entwickeln zu können (Was in der Branche wichtig ist) möchte ich einen neuen Abschnitt in mein Arbeitsleben bringen. In dem Unternehmen gibt auch auch leider keine Chancen, eine andere Stelle zu bekommen. Softwareentwickler werden dort nicht mehr wirklich benötigt. Auch denke ich, dass ich im Sommer mit 24 Jahren schon einiges vorweisen kann und will für 6 Monate ein Work & Travel machen. Dies wird sich in den nächsten Wochen entscheiden. Ob ich für diese Zeit unbezahlten Urlaub bekomme ist ungewiss und ich rechne nicht wirklich mit. SOmit müsste ich kündigen. An sich kein Proble, weil ich an dem Unternehmen nicht hänge, aber ich wäre nach dem Trip erstmal arbeitslos. Den Trip möchte ich gerne für meine eigenen Erfahrungen nutzen und das Leben nochmal genießen, und auch mal an seine persönlichen Grenzen zu stoßen. Natürlich ist ein großer Faktor das ENglisch, was ich in meinem Beruf auch benötige. Nun, was haltet ihr von dieser Idee??? Vielen Dank für euer Feedback ;-) ANDI |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wenn du selber kündigst, erzeugst du beim ALG I eine dreimonatige Sperre. Von deinem Anspruch von 12 Monaten verlierst du also drei Monate, es verbleiben lediglich 9 Leistungsmonate. Ein Ausweichen auf ALG II ist grundsätzlich möglich, aber solange du unter 25 bist, würde eine 100%-Sanktion bezogen auf den Regelsatz wirken. Deine soziale Versorgung wäre also bedenklich gefährdet. Den Auslandsaufenthalt müsstest du mit deiner Krankenkasse absprechen, denn es besteht Krankenversicherungspflicht und somit die Pflicht, Kassenbeiträge zu zahlen. Dieser Pflicht kannst du dich nur entziehen, wenn dein Auslandsaufenthalt wasserdicht ist und in Deutschland keine Versicherungspflicht generiert wird. Dafür müsstest du aber finanzielle Mittel aufwenden für eine Auslandskrankenversicherung.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
|
#3
| |||
| |||
| VIelen Dank, wie sieht es denn bei einer beidseitigen Kündigung? DIe Maßnahmen, die ich wegen den Versicherungen treffen muss, weiß ich. Aber wie findet ihr allgemein die Idee? Meint ihr, dies würde mich in meiner Karriere weiter bringen? Gruß |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| befristeten Vertrag als Aushilfe kündigen | Dorian | Kündigung | 6 | 13.07.2010 12:22 |
| Ausbildung kündigen oder verlängern? | Penning | Ausbildung | 5 | 18.04.2010 18:58 |
| Work & Travel --- einfach Arbeitslos melden? | G-Town Guy | Karriere & Job | 9 | 18.06.2009 09:55 |
| Hilfe bei Arbeitslosengeld - Work & Travel im Ausland | Melitta | Arbeitslosengeld ALG I | 9 | 24.02.2009 20:35 |
| wann genau kündigen wärend der Probezeit? | Dirgis | Kündigung | 1 | 10.01.2007 14:35 |