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#1
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| hallo, ich bin recht neu hier und brauche dringend einen rat. ich habe dieses jahr mein fachabitur gemacht und wurde nun gezwungen mein zivildienst anzutreten. ich wohne mit meiner mutter und meinem bruder in einer bedarfgemeinschaft zusammen. durch den zivildienst jetzt falle ich komplett aus der bedarfsgemeinschaft heraus. dennoch möchte das jobcenter jetzte meine kontoauszüge und soldnachweise haben. hab mir sagen lassen, dass, wenn das jobcenter erstmal meine kontodaten hat, sie jederzeit einblick auf meine kontobewegungen haben und auch größere transaktionen verhindern können. jetzt hab ich mir einfach gedacht... kann ich meine kontonummer auf dem soldnachweis und kontoauszug nicht einfach durchstreichen? steht doch schließlich auf beiden sachen mein name drauf. wäre das rechtlich gesehen erlaubt oder muss ich wirklich meine daten rausrücken? danke im vorraus |
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#2
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| Zitat:
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
Murphys_Law (23.12.2009) | ||
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#3
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| Hallo Murphy, Zitat:
Zitat:
Zitat:
Mutter und deines Bruders auswirken.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#4
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| Zitat:
Wenn du bisher bedürftig warst und in einer SGB II - Bedarfsgemeinschaft gelebt hast, dann dürfte es weder früher noch jetzt grössere Transaktionen geben und gegeben haben.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Zitat: ich weiß nur, dass ich in der zeit als zivildienstleistender weder beim beim jobcenter, noch bei der krankenkasse gemeldet bin. ich steh jetzt ganz unter der fuchtel des bundes. Zitat:
verhindert hat als meine tante eine größere summe uns überweisen wollte. begründung: uns stehe eine solche summe nicht zu. für mich persönlich hört sich das sehr mysteriös an. dennoch traue ich dem jobcenter trotzdem nicht, bei den ganzen gruselgeschichten. Zitat:
trotz dessen dass ich nicht mehr in der bedarfsgemeinschaft bin muss ich dennoch von meinem gehalt den den ausgleich zahlen der jetzt theoretisch fehlen würde. dass der ganze kram neu berechnet werden muss ist mir klar. Zitat:
was schon oft vorkam und was ich auch schon von viele leuten gehört hab war, dass das jobcenter irgendwelche summen abbucht, wegen falsch berechneten leistungen, forderungsmanagment und was weiß der teufel. da ich vor hab bald auszuziehen kann ich soetwas gar nicht gebrauchen. |
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#6
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| Zitat:
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (23.12.2009 um 17:18 Uhr) |
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#7
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| Zitat:
Zuwendungen [ nicht nur aus der Verwandtschaft] werden nämlich voll angerechnet und mindern die Hartz IV - Leistungen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#9
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| Zitat:
@ Nonte,,, Na das erkläre mir mal genauer,,seit wann darf die Arge Transaktionen auf dem Konto verhindern?????? Zugriff auf die Transaktionen über das Private Konto,das wäre ja was ganz neues... Kläre mich mal auf,da bin ich wohl nicht auf dem laufenden.... Oder Verstehe ich da etwas falsch??? Und wenn es als Darlehen gedacht war,so ist es auch nicht anzurechnen....LSG NRW
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (23.12.2009 um 18:25 Uhr) |
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#10
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| Zitat:
ich gehe daher davon aus, dass die Arge beratend tätig wurde und auf den § 3 SGB II hingewiesen hat: SGB 2 - Einzelnorm, Zitat:
Da hier keine genauen Daten vorliegen, kann man nur spekulieren. Das von mir dargestellte Szenario erscheint mir aber möglich zu sein, vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Arge kaum in der Lage sein wird, Schenkungen zu unterbinden, wenn diese absichtlich und im Wissen über die Folgen erfolgen. Mangels Kontovollmacht hat die Arge auch keine Möglichkeit, Buchungen zu unterstützen oder zu verhindern. Die Aussage "Die Arge hat eine Transaktion auf einem Konto verhindert" kann auf jeden Fall nicht zutreffen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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