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#1
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| Hallo, ich bin seit Anfang Dezember in einem neuen Arbeitsverhältnis und derzeit noch in der Probezeit. Entgegen der Aussagen die zu Anfang des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden, muss ich nun Tätigkeiten ausüben, die mir nicht im geringsten zusagen und dazu kommt, dass die Kollegen, um es mal freundlich auszudrücken, nicht sehr umgänglich sind. Aus diesem Grund möchte ich nun den Arbeitgeber wechseln und habe auch schon ein sehr interessantes Angebot bekommen. Das einzige was mich daran stört, war die erste grobe Einschätzung des möglichen zukünftigen Arbeitgebers zum Gehalt. Dieses wäre nämlich Brutto knapp 400€ weniger als beim jetzigen Arbeitgeber. Welche Möglichkeiten habe ich, um bei dem möglichen neuen Arbeitgeber mehr Gehalt herauszuschlagen und wie gehe ich am besten vor? ![]() Beste Grüße! Geändert von Bakit (12.02.2008 um 11:39 Uhr) |
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#2
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| So einfach ist das nicht zu beantworten, denn die Gehaltsfrage hängt von vielen Faktoren ab: - Branche? - Betriebsgröße? - ist der neue Job mehr oder weniger anspruchsvoll/veranwortungsvoll? - sind mehr oder weniger Arbeitsstunden zu leisten? - hat der neue AG Verhandlungsbereitschaft signalisiert? - kennst du den Betrieb gut genug, um zu wissen, dass ein höherer Gehalt durchaus drin wäre? - kennt er deine Gehaltswünsche und hat trotzdem 400€ weniger vorgeschlagen? Hat er dies auch begründet? - was hast du zu bieten, was ein mehr an Gehalt rechtfertigt? - welches ist dein unterstes Limit? - sind umsatzabhängige Prämien für dich eine Option? Oder die Variante: in der Probezeit bla € und nach der Probezeit blub € ?
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#3
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| Branche: IT Betriebsgröße: alt: 200 neu: >5.000 ist der neue Job mehr oder weniger anspruchsvoll/veranwortungsvoll: Anspruchsvoller aber weniger Verantwortung sind mehr oder weniger Arbeitsstunden zu leisten: Gleiche Stunden hat der neue AG Verhandlungsbereitschaft signalisiert: Ja kennst du den Betrieb gut genug, um zu wissen, dass ein höherer Gehalt durchaus drin wäre: Nein kennt er deine Gehaltswünsche und hat trotzdem 400€ weniger vorgeschlagen: Nein Hat er dies auch begründet: War nur beiläufig erwähnt Was ich alles zu bieten habe, habe ich der Firma bei der ich arbeiten würde ja bereits mitgeteilt und die waren auch voll und ganz überzeugt. Diese Firma ist jedoch nicht der Verhandlungspartner, da ich von einer "Vermittlungsfirma" bezahlt werden würde. Angesprochene Optionen wären ggf. auch möglich. |
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#4
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| "Vermittlungsfirma" und "Personalverleih" sind zwei Paar Schuhe- voneinander entfernt ca. 6,8 km.... Der Diffenrenzbertrag, welchen du nennst, bezieht sich mit Sicherheit auf das steuerfreie Brutto nach oben/ unten- weil du von einer ZAF in die nächste möchtest.. Da hast du ein Problem... Was ist dir lieber: 7 EUR und Äppelstücke Grundlohn plus Fahrtgeld, km- Geld und Auslöse und nach Rausschmiss etwas Vogelfutter an ALG I oder II? Wie wär's mit richtiger, sozialversicherungspflichtiger Arbeit/ job? Nun werd' ich wieder jede Menge Befürworter dieses Konstrukts "der Belebung des Arbeitsmarktes" auf den Plan rufen. Ist mir aber fast egal ... soisrecht2 |
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#5
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| nun meistens sind die Gehälter in größeren Firmen höher als in kleineren und da die Tätigkeit vergleichbar ist und du zudem über Berufserfahrung verfügst, solltest du eigentlich keine schlechten Chancen haben, wenn du deutlich machst, dass du dich finanziell nicht verschlechtern möchtest. Als Kompromiss kannst du ja die genannten Optionen nennen. Was mich allerdings irritiert: die Vermittlungsfirma bezahlt dich, ist aber nicht dein Ansprechpartner in der Gehaltsfrage? So ein Konstrukt kenne ich nicht. Vielleicht kann Soistrecht oder jemand anderes was zu sagen. hoppla, soistrecht hat ja schon was dazu gesagt ...
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. Geändert von wombat (12.02.2008 um 13:07 Uhr) |
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#6
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| Ne, also die Vermittlungsfirma bezahlt mich und ist auch mein Ansprechpartner in den vertraglichen Themen. |
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#7
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| Also dann doch eine Zeitarbeitsfirma?
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#8
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| ... hab' ich doch mal wieder richtig gelegen! ZAF bezahlt ihn. Die Marge wird von dieser ZAF von seinem Lohn gleich abgezogen ohne dass er es wahrhaben will. Die ZAF handelt für ihn beim Entleihbetrieb einen "Lohn" aus und verrechnet wiederum bei diesem ihre Marge. Gutes Geschäft ... und wer gibt schon gern was ab. Wahrscheinlich immer mehr Leute, den die ZA- Branche "brummt" ja- wenn man alles glaubt. Woher ich das weiß? Habe selber einige Jahre für LAN in Holland bei Entleihbetrieben die "Löhne" direkt aushandeln müssen. Das waren große Werften und kleine Baubetriebe- von- bis. Weiß also wie das Ganze tickt ... M.l.G.! soisrecht2 |
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#9
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| Folgendes steht in der Ausschreibung: Für 1 Kunden suchen wir in Vollzeit und unbefristet... ![]() Die Bezahlung erfolgt wie bereits erwähnt nicht von dem erwähnten Kunden sondern von der Firma die die Ausschreibung gemacht hat. |
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#10
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| ... alle verfügbaren Stellenportale und Tagespresse wimmelt von solchen Anzeigen. Wer's glaubt... Bei einer ZAF im "temporären Einsatz" lange in Arbeit bei ein und demselben Entleiher zu bleiben ist ein irriger Glaube. Wirklich! soisrecht2 |
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