Kann ich das Angebot vom Arbeitsamt ablehnen?
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Kann ich das Angebot vom Arbeitsamt ablehnen?

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  #1  
Alt 06.10.2007, 14:06
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Unglücklich Kann ich das Angebot vom Arbeitsamt ablehnen?


Hallo, ich bin neu hier und habe auch direkt eine Frage.

Ich habe ein Angebot vom Arbeitsamt bekommen. Habe mich daraufhin dort beworben und auch vorgestellt. Nun ist es so, dass die mich haben wollen. Mir diese Tätigkeit aber überhaupt nicht zu sagt. Weil es sich nur auf eine Sache beschränkt und ich die anderen Sachen, die mir so viel Spaß machen, wahrscheinlich immer mehr verlernen würde.

Jetzt habe ich mit dem Chef gesprochen und ihm meine Zweifel angezeigt. Er meinte, dass da ja beide nichts von hätten, wenn ich dort nicht glücklich wäre. Ich solle es mir aber bis Montag noch einmal überlegen.

Wie es aussieht, muss ich diesen Job wohl annehmen, sonst bekomme ich ja drei Wochen Sperre, oder?

Kann ich die Dame vom A-Amt überzeugen, dass das eine eingeshränkte Tätigkeit ist? Oder ist es denne egal? Man darf ja nur ablehnen, wenn man einen wichtigen Grund hat. Ich weiß nicht, ob dies einer ist. Ich würde auch, wenn ich dort anfangen müsste, mich weiter umschauen. Das kann ja nicht im Sinne aller sein. Das wäre ja auch unfair dem neuen Arbeitgeber gegenüber.

Ich habe noch Stellen offen, dabei ist auch eine, wo ich super gerne arbeiten würde. Das Vorstellungsgespräch ist in der nächsten Woche.

Was solll ich nun machen? Das sieht doch nicht gut aus, wenn ich wo nur ein paar Wochen oder so gearbeitet habe.

Kann mir jemand helfen? ich bin echt verzweifelt.
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  #2  
Alt 06.10.2007, 20:53
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Du darfst eine angebotene Stelle nicht ablehnen. Begründung: Weil du Sozialleistungen erhälst, bist du verpflichtet, deine "Bedüftigkeit" zu mindern.

Eine Sanktion bei Zuwiderhandlung würde sich nicht auf einen Zeitraum von drei Wochen erstrecken, sondern DREI MONATE LANG ANDAUERN.

Vorsicht bei den Sanktionen, die können einschlagen wie ein Meteorit:

ALG I = 3 Monate Leistungssperre

ALG II =
Bei Personen über 25: drei Monate 30% des Regelsatzes (1. Verfehlung)

Bei Personen unter 25: drei Monate 100% des Regelsatzes (1. Verfehlung)
Warnung: 2. Verfehlung = 100% Regelsatz, 100% Miete !!

Wenn ein Arbeitgeber dir eine Stelle anbietet, musst du diese annehmen.
Sollte dir diese Stelle nicht gefallen und du kündigst, wirst du auch bei der nächsten Stelle sanktioniert, wenn du dort während der Probezeit gekündigt wirst.
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  #3  
Alt 07.10.2007, 10:41
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Was meinst Du damit, dass ich dann auch bei der nächsten Stelle sanktioniert werde?

Ich muss diese Stelle ja nun annehmen. Werde mich aber weiterhin umschauen. Wird das dann bestraft? Nur weil ich mich weiterhin umschaue und wenn ich was gefunden habe, und dann künidge und bei dem anderen anfange, werde ich dann bestraft????? Wie denn?? Und wieso?

Geändert von Minimaus (07.10.2007 um 10:47 Uhr)
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  #4  
Alt 07.10.2007, 11:34
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Also:

Du bekommst einen Arbeitsplatz angeboten. Den musst du annehmen, um deine Bedürftigkeit zu beseitigen. Wenn dir dieser Job nicht gefällt, könntest du kündigen, um einen anderen Job anzutreten.

Dieser erneute Job ist aber vermutlich mit einer Probezeit verbunden. Wirst du in der Probezeit entlassen, wirst du sanktioniert, weil du durch die Aufgabe des ersten Jobs und Aufnahme einer anderen Arbeit ein Risiko erzeugt und Bedürftigkeit verursacht hast.
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  #5  
Alt 07.10.2007, 12:42
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Der Job, den ich annehmen muss ist doch auch mit Probezeit verbunden. Ist doch jeder Job.
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  #6  
Alt 07.10.2007, 16:12
bonum
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Standard nun mal langsam

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Also:

Du bekommst einen Arbeitsplatz angeboten. Den musst du annehmen, um deine Bedürftigkeit zu beseitigen. Wenn dir dieser Job nicht gefällt, könntest du kündigen, um einen anderen Job anzutreten.

Dieser erneute Job ist aber vermutlich mit einer Probezeit verbunden. Wirst du in der Probezeit entlassen, wirst du sanktioniert, weil du durch die Aufgabe des ersten Jobs und Aufnahme einer anderen Arbeit ein Risiko erzeugt und Bedürftigkeit verursacht hast.
hallo lieber guru N..

was sind denn das für tipps??? ::Wirst du in der Probezeit entlassen, wirst du sanktioniert, weil du durch die Aufgabe des ersten Jobs und Aufnahme einer anderen Arbeit ein Risiko erzeugt und Bedürftigkeit verursacht hast.

ist das deine persönliche meinung??? oder woher hast du diese infos bitte ???

deine tipps sind ja schlimmer als die des allerkonservativsten csu politikers im tiefsten bayern

bist du dir ganz sicher das deine aussage so richtig ist?. ;-)
ich denke mal das dir der threadstarter glaubt...

oder bist du SB in einer arge?

Geändert von bonum (07.10.2007 um 16:23 Uhr)
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  #7  
Alt 07.10.2007, 17:05
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Lieber bonum,

es besteht kein Grund, verstimmt zu sein. ich gebe hier meine Kommentare mit bestem Wissen und Gewissen ab. Wenn ich etwas falsches gepostet haben sollte, wird dies sofort nach neuen Erkenntnissen berichtigt.

Werde mich gleich um Klärung bemühen ....

Zitat:
deine tipps sind ja schlimmer als die des allerkonservativsten csu politikers im tiefsten bayern

oder bist du SB in einer arge?
Du darfst deine Fliegenklatsche weglegen, bin auch nur ein armer Schlucker ... darfst mich gerne mit dem Rotstift korrigieren ...
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  #8  
Alt 07.10.2007, 18:50
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Ich habe schon das ganze Wochenende Bauchschmerzen gehabt. Ich muss vielleicht noch was zu meiner vorgeschichte erzählen, warum ich überhaupt arbeitslos bin. Ich wurde gemobbt. bin dann zum arzt. muss jetzt tabletten nehmne, damit es mir besser geht. Was ist denn, wenn ich dem Arbeitsamt bedenken äußere gegenüber dieser neuen stelle. wenn ich denne sage, dass ich bauchweh habe und angst habe, davon nochmal krank zu werden?
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  #9  
Alt 07.10.2007, 20:49
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Zitat:
Was ist denn, wenn ich dem Arbeitsamt bedenken äußere gegenüber dieser neuen stelle. wenn ich denne sage, dass ich bauchweh habe und angst habe, davon nochmal krank zu werden?
Es gibt einen § 10 SGB II , der sinngemäs besagt, dass man dir nur die Arbeiten zumuten kann, zu denen du körperlich und seelisch in der Lage bist.

Zitat:
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass ....
1.er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist, ......
SGB 2 - Einzelnorm

Das heisst, wenn du der Meinung bist, dass du bestimmte Arbeiten nicht bewältigen kannst, solltest du dies deinem Arzt vortragen und dir ein entsprechendes Attest ausstellen lassen. Es ist klar, dass dieses Attest auch der Nachprüfung durch einen Amtsarzt standhalten muss.
Wenn ein solches Attest vorliegt, würde man dich auch nur auf Stellen vermitteln, denen du genügen kannst.

Nehmen wir mal an, du trittst eine Arbeitsstelle an, von der du überzeugt bist, dass du dort scheitern wirst. Dann ist das kein Grund für dich, selber zu kündigen. Denn entweder genügt deine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber und er beschäftigt dich weiter, oder er setzt dich innerbetrieblich auf einen geeigneteren Arbeitsplatz, oder deine Arbeitsleistung genügt ihm nicht und er kündigt dir. Dann gehst du wieder zur Arge und beantragst Unterstützungsleistungen.
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  #10  
Alt 07.10.2007, 21:09
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Es gibt einen § 10 SGB II , der sinngemäs besagt, dass man dir nur die Arbeiten zumuten kann, zu denen du körperlich und seelisch in der Lage bist.



SGB 2 - Einzelnorm

Das heisst, wenn du der Meinung bist, dass du bestimmte Arbeiten nicht bewältigen kannst, solltest du dies deinem Arzt vortragen und dir ein entsprechendes Attest ausstellen lassen. Es ist klar, dass dieses Attest auch der Nachprüfung durch einen Amtsarzt standhalten muss.
Wenn ein solches Attest vorliegt, würde man dich auch nur auf Stellen vermitteln, denen du genügen kannst.

Nehmen wir mal an, du trittst eine Arbeitsstelle an, von der du überzeugt bist, dass du dort scheitern wirst. Dann ist das kein Grund für dich, selber zu kündigen. Denn entweder genügt deine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber und er beschäftigt dich weiter, oder er setzt dich innerbetrieblich auf einen geeigneteren Arbeitsplatz, oder deine Arbeitsleistung genügt ihm nicht und er kündigt dir. Dann gehst du wieder zur Arge und beantragst Unterstützungsleistungen.
richtig sehe ich auch so
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