Kann man hier Benzingeld zurück bekommen?
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Kann man hier Benzingeld zurück bekommen?

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  #1  
Alt 21.10.2011, 09:56
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Standard Kann man hier Benzingeld zurück bekommen?


Hallo...Ich hab vorübergehend einen Job indem ich für 20 Stunden die Woche im Monat um die 700-800Euro verdiene.

Da ich aber insgesamt 80km fahren muß(40hin/40 zurück),geht die ganze Sache ganz schön ins Benzingeld.
Kann man sich bei diesem "geringen" Verdienst das km-Geld zurück holen oder irgendwas beantragen.

Gruß
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  #2  
Alt 21.10.2011, 10:05
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Standard AW: Kann man hier Benzingeld zurück bekommen?

Evtl. könntest du bei der Agentur für Arbeit eine Mobilitätshilfe in Form von Fahrgeld beantragen.

Üblicherweise muss man sowas vor Arbeitsaufnahme beantragen.

Versuche dein Glück.

Beantrage bitte Wohngeld beim Wohnungsamt.
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Alt 23.10.2011, 09:17
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Standard AW: Kann man hier Benzingeld zurück bekommen?

Ich war jetzt vorher nicht bei der Agentur gemeldet...Kann man es trotzdem probieren?
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  #4  
Alt 24.10.2011, 07:41
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Standard AW: Kann man hier Benzingeld zurück bekommen?

Versuchen kann man das, ein Antrag ist nicht strafbar und kann nur bewilligt oder abgelehnt werden.
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  #5  
Alt 27.10.2011, 09:43
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Standard AW: Kann man hier Benzingeld zurück bekommen?

Die schicken einen ja gleich zwischen Tür und Angel weg!

Die sagt das geht nur vor Arbeitsantritt. Jetzt ist nichts mehr machbar.
Ich hatte mich aber nicht abwimmeln lassen,und bin rein und hab gesagt das mein Vertrag,ab Anfang November neu beginnt.
Da das aber auch ein fließender Übergang ist,und ich keinen Tag arbeitslos gemeldet,geht das auch nicht.
Vielleicht kann ich mit dem Arbeitgeber reden,dass der mich erst Mitte November einstellt. Weil so ist es fast sinnlos,da nichts übrig bleibt. Die km sind zuviel.
Oder ich meld mich Arbeitssuchend?
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  #6  
Alt 27.10.2011, 13:18
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Standard AW: Kann man hier Benzingeld zurück bekommen?

Ich gehe davon aus, dass du sowieso arbeitsuchend gemeldet sein musst, da du dich vermutlich noch in der Probezeit befindest.

Nichtsdestotrotz muss man sich ausrechnen, ob ein Job wirtschaftlich ist, schlussendlich muss man die Entscheidung treffen, ob man an den Arbeitsort umzieht.

Siehe dazu auch § 121 SGB III.
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