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#1
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| Hallo zusammen, ich habe mich bei einer Patentkanzlei beworben und habe die Stelle bekommen ![]() Gestern habe ich meinen Vertrag bekommen und gelesen. Da steht keine Angabe zur Befristung des Vertrages , und zwar, steht nur:Die Mitarbeiterin wird ab dem 16. Mai 2008 für die xxx als Mitarbeiterin in der Projektabteilung eingestellt. Ansonsten stehen im Vertrag alle anderen Angaben (Probezeit, Kündigung, Arbeitszeit, Lohn, Urlaub, Krankheit, Verschwiegenheitspflicht). Ich möchte jetzt wissen, ob der Vertrag als unbefristet betrachtet werden kann. Weiss jemand? (Es ist ziemlich eilig, da ich den Vertrag morgen schicken möchte.) Vielen dank für euren Antworten |
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#2
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| Wenn keine Befristung vereinbart ist, dann ist das kein Arbeitsvertrag nach dem Teilzeitarbeitsgesetz, sondern ganz schlicht und einfach ein regulärer unbefristeter Arbeitsvertrag. Das heisst aber nicht, dass der Vertrag unkündbar wäre. Du kannst in der Probezeit jederzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist ohne Angabe von gründen gekündigt werden. Und nach der Probezeit eben betriebsbedingt, z.B. aus Arbeitsmangel. Und wenn das eine kleine Kanzlei ist mit unter (ich glaube) 10 Mitarbeitern, dann greift das Kündigungsschutzgesetz nicht und du kannst jederzeit auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Insofern wäre eine Befristung garnicht notwendig. Welche Konstellation bei deinem Arbeitgeber vorliegt, müsstest du mit einem Rechtsanwalt an Ort udn Stelle klären.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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