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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, habe vor einer Woche ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch geführt, habe im Zuge dessen auch erläutert, das ich keinen Bezug vom Arbeitsamt habe und warum. Das Thema kam auf, da die Leiterin des Gesprächs erklärte, das die ersten 4 Wochen im neuen Unternehmen Schulungsphase seien, die man sich als Trainingsmassnahme vom AA finanzieren lassen sollte. Ein paar Tage später bekam ich ne Mail, in der mir erklärt wurde, man würde mich gern einstellen und ich solle doch mit meinem Berater der A. Agentur reden, um die Massnahme bewilligt zu bekommen. Daraufhin habe ich erneut erklärt, das ich nicht beim Arbeitsamt gemeldet bin und warum. Als Antwort erhielt ich, das man das nochmal besprechen würde, seitdem kam nichts mehr. Ist es möglich, das man mich doch noch ablehnt, z.B. um Differenzen zwischen mir und meinen zukunftigen Kollegen,die dann auch an der Schulung teilnehmen aber ohne Gehalt zu bekommen, zu vermeiden (falls man mich bezahlen würde) o. man mir vorschlägt, die Schulung ohne Gehalt mit zu machen? Kennt sich da jemand mit der rechtlichen Situation aus? Ach ja, ich bin derzeit nicht in Arbeit, habe eine Weiterbildung im Rahmen ehrenamtlicher Arbeit( die mit Aufwandserstattung irgendwann vergütet wird) bisher gemacht, falls das wichtig ist. Ich hoffe ja, das man mir einfach geringere Bezahlung in dieser Phase anbietet- aber ist das realistisch? Ty und mfG Geändert von lativa (28.09.2008 um 15:35 Uhr) |
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#2
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| Ich sehe das so: Ein Leistungsempfänger ALG I / II kann mit Einverständnis von Agentur/Arge eine sogenannte Trainings-/Eignungsfeststellungs-Massnahme beim potentuiellen neuen Arbeitgeber absolvieren, dass heisst, er bezieht weiterhin, obwohl er beim zukünftigen Arbeitgeber arbeitet, weiterhin seine gewohnten Leistungen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber während der Massnahme keine Lohnkosten hat und die Einarbeitungsphase gewissermassen von der Agentur/Arge bezahlt wird. In dieser Zeit existiert kein Arbeitsvertrag, der Arbeitgeber kann dann auch sagen, dass die Leistung des Bewerbers nicht ausreichend war und kann sich nach einem anderen Bewerber umschauen. Wenn der Arbeitgeber das 12x im Jahr macht, und die Massnahme jeweils 4 Wochen andauert, hat der Arbeitgeber ein volles Jahr lang kostenloses Personal gehabt. Dieser Leistungsmissbrauch von Staatsknete durch Arbeitgeber hat sich inzwischen herumgesprochen und daher werden diese "Probearbeiten" inzwischen auch von den Agenturen/Argen kritisch beäugt. Mir scheint es so zu sein, dass hier ein derartiger Leistungsmissbrauch vorliegt. Sollte das nicht so sein und eine seriöse Angelegenheit sein, kannst du auch als Nicht-Leistungsbezieher eine Probearbeit anbieten, man müsste das dann vielleicht in die Form eines Praktikums oder eines Volontariates giessen oder in ein Aushilfsarbeitsverhältnis kleiden. Die dem Arbneitgeber entstehenden Kosten wären dann wohl eher als minimal zu bezeichnen. Solltest du Nicht-Leistungsbezieher sein, aber arbeitsuchend gemeldet sein, kannst du mit der Agentur auch eine Probearbeit vereinbaren, du könntest dann z.B. Fahrtkostenübernahme beantragen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Also erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort, nontestatum, nur leider hilft mir das irgendwie nicht weiter. Ich bin nicht bei der Agentur gemeldet. Ich denke nicht das die Firma uns nur ausnutzen und nach der Schulung rausschmeissen will- wie gesagt, es ist eine Schulung uns wird dort etwas über den zukünftigen Job was beigebracht. Meine eigentliche Frage ist, was die Firma wohl nun mit mir anstellt. Es ist sicher das sie Arbeitnehmer brauchen, die Leute dort haben genug arbeit. Andererseits gibt es eben auch jede Menge Arbeitsloser, da könnt ich es mir auch vorstellen, das sie mich ablehnen, um mich nicht bezahlen zu müssen, für eine Phase,in der ich nur Geld koste und nix einbringe- Schulung eben. Und mich würde interessieren, ob sie mich von Rechtswegen nach einer Zusage doch noch ablehnen können,nur weil ich mir den Monat nicht vom AA bezahlen lassen kann. Aber die Idee mit Praktikum hört sich gut an, nur gäbe es für mich dann keine Mgl. etwas zu verdienen in diesem Monat, oder kann man ein Praktikum auch geringfügig bezahlen? Ich würde gern eure Meinungen hören, was wohl am wahrscheinlichsten auf mich zu kommt. Vielleicht hat ja auch schon jmd. Erfahrung in der gleichen Situation? MfG |
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#4
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| Zitat:
Wenn du etwas vereinbarst, dann tue dies schriftlich. Was du nicht schriftlich in der Hand hast, ist Schall und Rauch. Ich gehe davon aus, dass der potentielle Arbeitgeber von sich aus etwas schriftlich formulieren wird, um eine Abgrenzung zu einem [Arbeitsverhältnis ohne schriftlichen Arbeitsvertrag] zu erreichen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Also, habe es nun so gemacht, das ich einen 400 Euro Praktikantenvertrag habe. Ich habe allerdings nun ein neues Problem. Ich bin in einer Gruppe mit vielen, die vom Arbeitsamt eine Trainingsmassnahme haben. Diese läuft eine Woche vor dem Ende meines Praktikantenvertrags aus. Nun hat man mir einen Festvertrag zugeschickt, der eine Woche nachdem bei allen anderen der feste Arbeitsvertrag beginnt,anfängt. Ich finde das unverschämt, ich erhalte dadurch eine Woche später als alle anderen das Festgehalt und ich denke, man hat das nur gemacht, um sich Zeit,Arbeit und etwas Geld zu sparen. Was haltet ihr davon? Ich werde auf jeden Fall in die Personalabteilung gehen und nachfragen, vielleicht wars ja nur ein Versehen. Habe ich rein rechtlich gesehen Anspruch auf einen früher beginnenden Arbeitsvertrag, vielleicht auf Grund von Benachteiligung? Eigentlich nicht, oder? MfG |
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