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#1
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| Morgen, ich hätte da mal eine Frage zur folgenden Situation: Meine Freundin ist 20, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Frisörin und ihre wöchentliche Arbeitszeit beträgt durch die schlechte Wirtschaftslage nur 30 Stunden. Da kommen dann 750 Euro netto zusammen. Nun ist es so, dass ihre Eltern ausziehen und sie sich daher eine eigene Wohnung suchen soll. Die Tante vom Sozialamt sagte ihr, dass sie keinerlei Ansprüche hätte. Erst wenn sie Arbeitslos ist. Dann aber gleich richtig, die Miete etc. wird bis zu knapp 300 Euro übernommen und die Erstausstattung der Wohnung ist auch kein Problem. Alles in allem also die Lösung aller Probleme ![]() Da Frage ich mich: 1. Habe ich es richtig verstanden das jemand der arbeitet unterm Stich mindestens gleich gestellt ist wie jemand der lieber zuhause sitzt? 2. Wen kann ich noch Fragen um mich zu informieren bzw. irgendwelche möglichen Gelder zu beantragen? (Arbeits- und Sozialamt waren wir schon) 3. Wie soll es möglich sein mit 750€ selbstständig zu wohnen (Möbel, Essen etc. müssen ja auch irgendwie bezahlt werden. 4. Wie sieht es aus wenn sie bei mir einziehen würde? Ist es richtig, dass ich ihr gegenüber dann in irgendeiner Weise unterhaltspflichtig bin? Womöglich liest man zwischen den Zeilen die Wut die ich gerade in mir trage, nur fällt es mir schwer zu glauben, dass jemand der Arbeitet am Ende genauso da steht wie jemand der nichts macht. Das erklärt dann natürlich wieso fast 50% meines Gehaltes nie auf meinem Konto ankommen. |
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#2
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| Hellothere, deine Freundin kann zum einen Wohngeld beantragen und zum anderen- sie arbeitet nur 30 Stunden, also warum verdient sie sich nicht noch etwas dazu? Gerade in ihrem Job ist das doch ein Leichtes... Und zu den 750€, was kommt da denn noch an Trinkgeldern dazu?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| hmmh. keinerlei ansprüche versteh ich nicht. jeder hat doch irgendwie auf irgendwas anspruch. zumindest, meine ich, hätte sie anspruch auf wohngeld, einfach mal nen wohngeldrechner im internet bemühen. und vielleicht wohnungserstausstattung(?) wie das nun aber ist, da sie 20 ist und ob dann noch ihre eltern in der pflicht sind, weiss ich nun nicht so genau. meine hier irgendwo einmal gelesen zu haben, dass sich bei U25 die Eltern drum zu kümmern haben. |
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