Keine Unterkunft - Kein Einkommen - also arbeiten, oder !?
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Keine Unterkunft - Kein Einkommen - also arbeiten, oder !?

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  #1  
Alt 10.06.2011, 07:41
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Hallo zusammen,

eigentlich hasse ich diesen Internetquatsch, aber ich bin ziemlich am verzweifeln.

Als ich vor 3 Wochen erfuhr, dass meine Mutter nach 2 Jahre Ankündigung eines Umzuges, endlich einen Mietvertrag hat, habe ich gelacht und sie nicht für voll genommen. Bis sie mir den Vertrag dann gezeigt hat und mir gesagt hat, dass sie es mit mir nicht mehr aushält. Sie wird mit ihren zwei Kindern aus zweiter Ehe umziehen und ich soll mich bis zum 1.7.2011 schlau machen, was aus mir wird.

Kurze Vorgeschichte: Meine Eltern leben getrennt, meine Mutter hatte bis vor ein-einhalb Jahren einen zweiten Ehemann, mit dem sie zwei Kinder bekommen hat. Meine Halbgeschwister haben ADHS, ihr Ex-Mann ebenfalls wie später raus kam. Somit hat es bei mir als Teenager immer geknallt, aber mich hat keiner verstanden wenn es wieder darum ging, dass ich die Auslöserschuld auf die Kinder oder ihren Mann geschoben hab.

Kurzer Hand kam ich in der Schule auf misserable Noten. Letzendlich habe ich mich zurückgezogen, ging wenige Wochen komplett zur Schule, konnte Hausaufgaben wegen des Streß nicht machen und wurde letzendlich übelst gemobbt. In der 8. Klasse (mit 14) folgte meine erste Einweisung in die Psychatrie. Mit 17 kam ich erneut bis letztes Jahr um dieses Zeit rein und startete danach ein Langzeitpraktikum bei einer Tischlerei. Bis zum Winter ging alles gut, als es zwischen meine Mutter, den geschwister und mir übel knallt, musste ich das ganze Abbrechen und mich ambulant behandeln lassen.

Nun bin ich stark genug und der nächste Schlag kommt (siehe oben). Meine Mutter, die vom Amt lebt und vom Jugendamt Unterstützung hat, hat den Umzug ohne mich in trockenen Tüchern. Ich bin 18,7 Jahre alt und muss mich auf Grund meiner Situation "verselbstständigen". Ausbildung klappt auf der schnelle nicht. Weil kein Einkommen vorhanden (Unterhalt, Kindegreld etc.) konnten in den letzten Wochen persönliche Bewerbungen gemacht werden, die abgelehnt oder gar nicht erst angenommen wurden. Ich bin es leid. In zwei Wochen stehe ich auf der Straße. Wohnungstechnisch bekomme ich geringe Untertstützung vom Amt, aber die Sätze reichen bei dem Wohnungsmarkt nicht aus.

Meine Idee: Ich möchte sofort arbeiten, ohne Ausbildung, mit den Fähigkeiten und Kenntnissen die ich im Beruf des Tischlers in den letzten Jahren gemacht habe. Entsprechende Nachweise über das Langzeitpraktikum zum Beispiel und einem Berufsschulkurs liegen vor. Ich möchte die Betriebe im Ost-West-Umkreis von 50 Kilometer abklappern und zumindest ein Jahr überbrücken.

In diesem Jahr lerne ich im Beruf nicht nur einige Sachen sondern hätte doch die Chance zu einer Übernahme? Begleitend habe ich hoffentlich Geld für einen Wohnsitz und kann mich aktiv in den 12 Monaten um eine Ausbildungsstelle bewerben.

Meine Frage vorweg: Ist das alles rechtlich usw. möglich? Was muss ich beachten? Und was haltet ihr überhaupt davon?

Ich freue mich auf eure Antworten.

MfG
Marcel.
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  #2  
Alt 10.06.2011, 08:33
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SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.
die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
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  #3  
Alt 10.06.2011, 08:49
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Ich sehe das so, dass du dem Rechtskreis des SGB II zufällst und damit vom Jobcenter (Arge) betreut wirst, also Hartz IV.

Bevor das Jobcenter dir aber eine eigene Wohnung finanziert, wird deine Situation streng geprüft, dabei ist die Mitwirkung des Jugendamtes erforderlich.

Bitte wende dich umgehend an das Jugendamt.

Solltest du dort keine ausreichende Unterstützung erfahren, wendest du dich an die Caritas, Diakonie, Kirchengemeinden, Bistümer, Gewerkschaften wie verdi oder IG Metall, Sozialverbände wie SoVD, Paritätische, AWO usw. Irgendeiner wird für dich die richtigen Kontakte knüpfen.
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  #4  
Alt 10.06.2011, 09:02
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Habe ich das richtig verstanden, dass du keinen Schulabschlus hast?
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  #5  
Alt 10.06.2011, 09:04
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Och vom Amt leben wollte ich jetzt eigentlich nicht

Ich hatte mein Anliegen eigentlich wunderbar beschrieben. Unterkunft gibt es vorübergehend schon irgendwo, schätze ich.

Ja das stimmt, ich werde vom Jobcenter betreut. Die haben mir damals ja eine finazielle Unterstützung zugesagt. Der Satz liegt da aber bei 220 € und 47 qm, da ist absolut nichts ohne Provision (die mir nach mehrmaliger Bestätigung nicht bezahlt wird) zu finden.
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  #6  
Alt 10.06.2011, 09:05
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Habe ich das richtig verstanden, dass du keinen Schulabschlus hast?
Doch, Hauptschulabschluß, aber die Noten in bestimmten Fächern sind ausschlaggebend für sämtliche Ablehnungen meiner Bewerbungen. Nachholen ist gesundheitlich gesehen schlecht möglich.
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  #7  
Alt 10.06.2011, 09:29
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Zitat:
Zitat von EGK Beitrag anzeigen
Och vom Amt leben wollte ich jetzt eigentlich nicht
Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als die Hilfe der öffentlichen Hand in Anspruch zu nehmen. Es steht dir aber frei, zuzuverdienen und so deine Bedürftigkeit zu mindern.

Zitat:
Zitat von EGK Beitrag anzeigen
Ich hatte mein Anliegen eigentlich wunderbar beschrieben. Unterkunft gibt es vorübergehend schon irgendwo, schätze ich.
Du benötigst stabile Verhältnisse, also mindestens ein WG-Zimmer, ein Zimmer als Untermieter, oder z.B. eine Miniwohnung (Wohnklo, Studentenbude) von 20 Quadratmetern im 4. Stock ohne Aufzug .


Zitat:
Zitat von EGK Beitrag anzeigen
Ja das stimmt, ich werde vom Jobcenter betreut. Die haben mir damals ja eine finazielle Unterstützung zugesagt. Der Satz liegt da aber bei 220 € und 47 qm, da ist absolut nichts ohne Provision (die mir nach mehrmaliger Bestätigung nicht bezahlt wird) zu finden.
Du wirst deshalb vom Jobcenter betreut, weil du derzeit noch in der elterlichen Bedarfsgemeinschaft eingebunden bsit. Wenn die Familie jetzt auseinanderbricht, müssen Anträge gestellt werden, die auf deine persönliche Situation zugeschnitten sind.

Es kann sein, dass die Höchstmiete bei 220€ liegt, das dürfte aber die KALTMIETE sein, dazu müssten noch Nebenkosten und Heizkosten kommen.
Du benötigst auch nicht unbeding 47 qm, es reicht zunächst auch eine Bude von vielleicht rund 20 qm.
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  #8  
Alt 10.06.2011, 09:39
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Zitat:
Zitat von EGK Beitrag anzeigen
Doch, Hauptschulabschluß, aber die Noten in bestimmten Fächern sind ausschlaggebend für sämtliche Ablehnungen meiner Bewerbungen. Nachholen ist gesundheitlich gesehen schlecht möglich.
Du hast einen Hauptschulabschluss, das reicht. Punkt.

Du musst deine Ausbildung nicht unbedingt auf dem freien Ausbildungsmarkt suchen.

Es gibt eigentlich immer - zumindest in grösseren Städten oder im Kreis - Schulungs- und Bildungseinrichtungen für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen.

Dort könntest du eine Ausbildung machen.

Deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter müssten dir sagen können, wer in deiner Stadt auf diese Weise ausbildet. Evtl. erteilt auch deine IHK Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer Auskunft.
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  #9  
Alt 10.06.2011, 10:23
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Danke erstmal für eure Hilfen. Ich werde die Sachen erstmal verwenden und mich informieren.

Gruß
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  #10  
Alt 10.06.2011, 10:27
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und mich informieren.
Tue Er dies.
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