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| Hallo Ich habe malen paar Fragen. Meine Tochter hat jetzt mit 18 Jahren ein Kleingewerbe angemeldet, für Kosmetik, Fußpflege und Nageldesign. Gleichzeitig hat sie einen 400,- Euro Job bekommen in Nageldesign. Weiterhin ist sie aber auch noch arbeitslos gemeldet, weil sie ja eine Vollzeitstelle sucht. Sie erhält aber keine Zahlungen von der Arbeitsagentur, weil sie vorher eine schulische Ausbildung gemacht hatte und noch nichts einbezahlt hat. Meine Fragen: Welchen Stellen müssen die Arbeitsaufnahme 400,- Job und Nebengewerbe gemeldet werden? (Krankenkasse? Noch ist sie über die Mutter versichert, Agentur für Arbeit, Familienkasse) Wie verhält es sich mit dem Kindergeld. Wird es weiter bezahlt? Wenn das Kindergeld entfällt, entfällt dann auch der Kinderteil der Eigenheimzulage? Muss in dieser Konstellation noch etwas beachtet werden? Hatte selbst noch nie was mit Arbeitsamt oder Selbstständigkeit zu tun. Daher meine Fragen. Vielen Dank für die Antworten im Voraus |
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