kostenlos arbeiten um Maler-Job zu bekommen
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kostenlos arbeiten um Maler-Job zu bekommen

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  #1  
Alt 31.05.2007, 14:30
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Unglücklich kostenlos arbeiten um Maler-Job zu bekommen


Hi

Mein Freund hat Chancen endlich einen festen Job zu bekommen. Voraussetzung ist, dass er ein einmonatiges Praktikum oder Probearbeiten beim Maler absolviert. Ist das die Regel, dass jemand so lange umsonst arbeiten muss? Irgendwie riecht das sehr komisch. Ich finde, zwei Wochen oder eine hätten auch gereicht.
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  #2  
Alt 31.05.2007, 15:02
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Weiß niemand, ob die das so dürfen?
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  #3  
Alt 31.05.2007, 17:32
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Grundsätzlich darf man vereinbaren, was man will.

Was hat dein Freund denn gelernt (Berufsbezeichnung) ?
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  #4  
Alt 31.05.2007, 21:41
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Standard Hallo cinse - Willkommen in unserem Forum!

Also soweit ich weiß kann eine Probezeit bis zu 6 Monate dauern (gemäß § 622 III BGB kann ein Arbeitsvertrag mit vereinbarter Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, solange die Probezeit nicht 6 Monate überschreitet).

Und wie viel Stunden täglich muss Dein Freund arbeiten und ist er während dessen trotzdem noch als arbeitssuchend gemeldet?
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  #5  
Alt 31.05.2007, 21:44
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@ cinse: In der Usermap habe ich gerade Deine Frage gelesen. Anstelle dieser sollte Deinen Wohnort stehen.
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  #6  
Alt 31.05.2007, 23:07
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Bei der Fragestellung geht es darum, dass jemand möglicherweise (!) einen Arbeitsvertrag bekommt, wenn er während einer kostenlosen (!) Erbringung des Befähigungsnachweises mittels Arbeit die Eignung für die ausgeschriebene Stelle nachweist.

D.h., wenn der Maler 12x hintereinander Bewerber antanzen und jeweils 4 Wochen probearbeiten lässt, hat der Unternehmer ein Jahr lang kostenlose Mitarbeiter und somit einen satten Reingewinn gemacht.

Das scheint wohl die neueste Masche zu sein.

http://www.arbeitsagentur.de/Diensts...ng/FlyerTM.pdf

http://www.arbeitsagentur.de/Diensts...massnehmen.pdf

§ 48 SGB III

SGB 3 - Einzelnorm
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  #7  
Alt 31.05.2007, 23:11
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Wenn jemand an einer Probearbeit teilnimmt, muss er das vorher mit seiner ARGE klarmachen.
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  #8  
Alt 01.06.2007, 06:49
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Standard Moin!

Habt Ihr schon mal was von der "Generation P" gehört oder gelesen?
Arbeitsvertrag, Probezeit die vereinbart ist und gesetzlich vorgeschrieben wird, hat mit "Probearbeit" nichts zu tun!

ARGE's, Optierende Kommunen und etwas weniger die Arbeitsagenturen "genehmigen" nur nach Nachweis der Notwendigkeit einer "Arbeitserprobung" wenige Tage. Das Maximum, was mir bekannt ist, liegt bei 2 Wochen.

Allerdings sind mir auch derartige Beispiele bekannt, dass Arbeitsagenturen sogar 6 Wochen "Arbeitserprobung" als Trainingsmaßnahme im europ. Ausland (!) genehmigt haben.

Kurz:
Vorstellbar ist in Deinem Falle, dass Dein Freund den Job nach 4 Wochen nicht bekommt, weil er offensichtlich nur als billige, unbezahlte Arbeitskraft benötigt wurde. Leider ist das- wie oben angedeutet- in Deutschland Usus.

M.l.G.!

soisrecht2
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  #9  
Alt 01.06.2007, 08:12
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Einen wünderschönen guten Morgen wünsche ich euch.


- nontestatum
Gelernt hat er leider garnichts, deshalb freut er sich darauf, obwohl ihm klar sein müsste, dass das ein Schuss in den Ofen wird. Danke für die PDFS.

- ratgerber
Ich wusste nicht, was ich da stehen soll. Ich ändere das dann noch schnell

- soisrecht2
Generation P, dass trifft es

Ich hatte meinem Freund empfohlen, dass er wieder eine Ausbildung anfängt, aber das will er nicht.
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  #10  
Alt 01.06.2007, 08:59
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Zitat:
Gelernt hat er leider garnichts, deshalb freut er sich darauf, obwohl ihm klar sein müsste, dass das ein Schuss in den Ofen wird.
In diesem Fall wäre ich der Meinung, dass es nicht schlecht wäre, wenn er bei dem Maler ein paar Wochen probearbeitet. Selbst wenn er da keine Entlohnung erhält, kann er sich da bestimmt so manchen handwerklichen Trick abschauen.

Er sollte dort aber mindestens Unfallversichert sein ! Prüfen !!

Wenn er Arbeitslosengeld I/II bezieht, soll er die Probearbeitszeit aber mit dem Leistungsträger abstimmen.
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cinse (01.06.2007)

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