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#1
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| Hallo, nach dem Motto, "wenns einfach wär, könnts jeder" hier meine Geschichte. ich bin seit mehreren Monaten krank geschrieben und habe nun zum 31.12.11 meine bestehende Anstellung gekündigt, da ich im Verlauf der Krankheit (burn-out) festgestellt habe, dass das der Casus knactus war. Nun habe ich zum 01.01.12 eine neue Anstellung gefunden - also nahtloser Übergang. Derzeit bin ich allerdings noch krank geschrieben und dieser Zustand wird wohl noch bis zum 31.12.2011 anhalten. Soweit so gut. Nun wurde im September auf Drängen der KK eine Kur beantragt, die ich nun bewilligt bekommen habe. Wann genau der Termin sein soll, weiss ich noch nicht, ich warte täglich auf den "Antrittstermin". Nun weiss ich nicht, was ich weiter machen soll. Das neue Arbeitsverhältnis kommt erst mit Zahlung des Gehaltes zustande, sagte mir meine KK, so dass ich nicht gleich mit "Kur" dort einsteigen könne, denn dann zahlt die KK nicht. Übergangsgeld von der BfA wird wohl auch nicht gezahlt, da ich ja bei meinem neuen AG noch keinen Anspruch erarbeitet habe. Arbeitslos bin ich allerdings auch nicht, also nun weiss ich halt mal gar nicht, wie der beste Weg ist. Geld von der Arge werd ich nicht bekommen, wenn ich den Antrittstermin bei der neuen Arbeitsstelle verschiebe, da ich ja selbst gekündigt habe. Puhhh.....jemand nen qualifizierten Vorschlag??? Danke |
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#2
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| ... die Sache sieht irgendwie nach Suppe auslöffeln aus .. ![]() Wenn du ein neues Arbeitsverhältnis angetreten hast, unterliegst du vermutlich innerhalb der nächsten 6 Monate einer Probezeit. Das bedeutet: fängst du an zu kränkeln und ärgerst deinen neuen Boss mit Arbeitsunfähigeitsbescheinigungen und Kuren, stehst also dem Unternehmen als Kraft garnicht zur Verfügung, kriegst du mit hoher Wahrscheilichkeit die Kündigung. Im Falle eines Falles würdest du auch vom Jobcenter (= ARGE) unterstützt werden, du würdest aber wegen der Eigenkündigung vermutlich sanktioniert werden. Die Sanktion liesse sich aber umgehen, solltest du einen wichtigen Grund haben, also z.B. durch wasserdichte Atteste einen entsprechenden Befund nachweisen können. Die 1. Sanktionsstufe bei ALG II sieht so aus: bis 25 = 100% Regelsatzkürzung, jedoch werden die Kosten der Unterkunft gewährt, Krankenversicheung ebenso. ab 25 = 30% Regelsatzkürzung, es werden die KdU und die KV gewährt
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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