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#1
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| Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage bezüglich der krankenversicherung während einer 400 EUR Job Beschäftigung. ich weiß das Thema gehört eigentlich nicht hier hin aber ich hatte keine Interesse daran, mich noch irgendwo anders zu registrieren. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Unszwar bin ich bis zum 03.12.2009 24 Jahre alt gewesen und nun bin ich 25. Von Anfang September 2009 bis bis Ende Januar 2010 hatte ich nur einen 400 EUR Job und war somit nicht krankenversichert. Jetzt habe ich seit Anfang Februar 2010 einen Teilzeitjob. Aber die krankenkasse verlangt von mir eine rückwirkende Mitgliedschaft ab September 2009. Die Summe liegt ungefähr bei 900 EUR. Nun zu meiner Frage : Ist man nicht bis zum. 25. Lebensjahr familienversichert auch wenn man keine Schule besucht bzw. studiert und nur einen 400 EUR Job hat??? welche Chancen habe ich beim sozialamt bzw Arbeitsamt damit die kosten übernommen werden??vielen dank im vorauss fur eure beitrage.. |
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#2
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| Familienversicherung: § 10 SGB V SGB 5 - Einzelnorm Ob für dich günstige Ausnahmetatbestände vorliegen, müsstest du mit deiner Versicherung klären. Ich befürchte aber, du wirst um die Zahlung der aufgelaufenen Nachversicherungsbeiträge nicht herumkommen. Warnung! Beitragsrückstände gefährden deinen Krankenversicherungsschutz auch bei wiederaufgenommenen laufenden Beitragszahlungen. Du geniesst erst dann wieder vollen Krankenversicherungsschutz, wenn der letzte Cent Beitragsschulden bezahlt wurde. Sollte dir deine Krankenkasse trotz Beitragsschulden vollen Krankenversicherungsschutz zubilligen, so lasse dir das schriftlich geben. Ausnahme: vollen Krankenversicherungsschutz trotz Beitragsrückständen geniessen ALG II - Bezieher (§ 16 SGB V). Deine Eltern wären nach SGB II bei Bedürftigkeit sowieso verpflichtet, dich bis 25 zu versorgen. Bitte deine Eltern, die Beitragsrückstände zu zahlen, wenn möglich. Sollte die Rückstandszahlung nicht möglich sein, so vereinbare mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung. Das Sozialamt ist für dich nicht zuständig, weil du nicht erwerbsUNfähig bist. Für erwerbsfähige bedürftige arbeitsuchende Personen ist die ARGE/Jobcenter zuständig (ausser bei Optionskommunen). Die Arge leistet aber erst ab Datum Antragstellung, wenn kein Antrag gestellt wurde, wird auch nicht rückwirkend geleistet. Ein "Arbeitsamt" gibt es nicht mehr. Das nennt sich heute Agentur für Arbeit und ist kein "Amt" mehr.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (03.03.2010 um 14:35 Uhr) |
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#3
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| Ich verstehe nicht warum ich die beiträge für die vergangenen Monate machen muss. In der Zeit war ich nur zweimal beim Arzt und diese beiden Behandlungen würden bestimmt nicht bei 900 EUR sein.. Ein Kollege von mir ist 24 Jahre alt und ist auch seit 5 Monaten nicht krankenversichert.muss er später die 5 Monate auch nachzahlen obwohl er nicht beim Arzt war. Das deutsche gesundheitssystem ist nichts weiteres als reine Kriminalität |
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#4
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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