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#1
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| Guten Nabend, meine Frage bezieht sich auf meine derzeitige Lebenssituation die natürlich im Zusammenhang mit meinem Beruf steht. Derzeit arbeite ich befristet bis zum 15.6 bei meinem jetzigen Unternehmen. Leider wurde ich letzte Woche wegen eines Unfalls operiert und bin aufgrund der Verletzung nicht in der Lage meinen Beruf auszuüben. Es besteht keine Aussicht auf eine Übernehme. Meine Frage wäre: Der Arbeitgeber ist verpflichtet mir eine Lohnsauszahlung 6 Wochen lang bzw. bis zum Ende meines Vertrags zu bezahlen? Sprich ich bekomme mein monatliches Gehalt zum 100% Satz? Oder nur Anteilig z.B. 75%??? Des weiteren steht mir noch Urlaub zur Verfügung den ich vorher nicht nehmen konnte. Bekomme ich diesen ausgezahlt? Durch diverse Themen u.a. auch hier im Forum habe ich bereits durchgestöbert. Ähnlich meiner Situation, trotzdem würde ich gerne ein kurzes Feedback das ich mit meinen "Vermutungen" richtig liege. Falls ich irgendwelche relevanten Informationen zu meinem Arbeitsverhältnis vergessen habe, dann einfach bescheid sagen! Hoffentlich habe ich die richtige Kategorie für mein Thread getroffen, oder eher nicht :D |
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#2
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| Wenn du bisher durchgängig 4 Wochen lang bei deinem Arbeitgeber beschäftigt warst, greift die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Du erhälst dein volles Gehalt, bei Lohn mit Zuschlagsvarianten wird die Berechnung etwas aufwändiger. Kannst du die dir zustehenden urlaubstage nicht nehmenm, weil vorher das Arbeitsverhältnis endet, sollte es so sein, dass du diese Tage ausgezahlt bekommst. Eine Urlaubsauszahklung hat aber Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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