Kündigung aufgrund von Unzumutbarkeit?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Kündigung aufgrund von Unzumutbarkeit?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 02.02.2012, 13:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 9
Bedankte sich: 3
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Nina210983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kündigung aufgrund von Unzumutbarkeit?


Weiß jemand ob ich mein Arbeitsverhältnis aufgrund von Unzumutbarkeit kündigen kann?

Ich habe nun schon 2 Monate kein Gehalt bekommen. das ist auch nicht das erste mal das das vorkommt. Langsam habe ich die Nase voll.

Immer wenn ich nach Lohn frage bekomme ich vom Chef zu hören, das ich es bald bekomme, und das er es sich nicht aus den Rippen schneiden kann, und das ich ja wüsste das es momentan schlecht läuft.

Muss ich mir sowas gefallen lassen? Schließlich habe ich ja auch private Verpflichtungen. (Zahlung von Miete, Versicherungen, Strom, Telefon etc.)

Wie sieht es aus wenn ich nun das Arbeitsverhältnis kündigen würde. (Wegen dem oben genannten Grund) Steht mir dann überhaupt Arbeitslosengeld zu? Normalerweise bekommt man doch keins wenn man selbst kündigt oder?

Geändert von derWolf (02.02.2012 um 16:27 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 02.02.2012, 14:26
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kündigung ?

Eine Eigenkündigung würde ich vorher mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter beprechen.

Wenn du bisher keine Lohnausfälle hattest, würde ich erwägen, dort weiterzuarbeiten und mich aus dem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus um eine neue Arbeit bewerben.

Das würde zumindest bewirken, dass du deine Anwartschaft auf ALG I nicht unnötig verbrauchst.

Du solltest aber zumindest eine Teilzahlung verlangen und das Umfeld im Auge behalten, wenn der Boss oder andere ihre Protzmobile weiter fahren und bereits das nächstgrössere Modell besteltl haben und im Reisekatalog ein exotisches Fernreiseziel aussuchen, weisst du, dass etwas nicht ok sein kann. Das heisst, wenn du kulant bist, müssen die Rahmenbedingungen plausibel sein.

Achtung: keine Mietrückstände und keine Stromzahlungsrückstände auflaufen lassen, wenn sowas real zu werden droht, sofort ALG II beim Jobcenter beantragen.

Mit meinem vorstehenden Beitrag will ich nicht sagen, dass du warten sollst, bis du nasse Füsse bekommst, weil die Titanic untergeht. Du sollst mit gesundem Menschenverstand deine und die Lage des Unternehmens analysieren und erforderlichenfalls handeln.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag:
Nina210983 (03.02.2012)

  #3  
Alt 15.02.2012, 13:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 9
Bedankte sich: 3
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Nina210983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kündigung aufgrund von Unzumutbarkeit?

Ich habe gelesen das ich in solch einem Fall von meinen zurückbehaltungsrecht gebrauch machen kann, und der Arbeit bis zum Ausgleich meines Lohns fernbleiben kann. Kennt sich damit jemand aus?
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 15.02.2012, 16:10
Profi
 
Registriert seit: 30.09.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 222
Bedankte sich: 3
30 Danksagungen in 30 Beiträgen
Tomasius befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kündigung aufgrund von Unzumutbarkeit?

Warum sollte Dir noch jemand antworten, wenn Du die erste Hilfestellung schon ignoriert hast?

Ein bissl Kinderstube und ein kleines Dankeschön für die ehrenamtliche Arbeit hier wären doch schon drin, oder?
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 15.02.2012, 17:04
Benutzerbild von Counselor
Guru
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 1.272
Bedankte sich: 5
149 Danksagungen in 149 Beiträgen
Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kündigung aufgrund von Unzumutbarkeit?

Zitat:
Zitat von Nina210983 Beitrag anzeigen
Ich habe gelesen das ich in solch einem Fall von meinen zurückbehaltungsrecht gebrauch machen kann, und der Arbeit bis zum Ausgleich meines Lohns fernbleiben kann. Kennt sich damit jemand aus?
Ist das ein Kleinbetrieb von bis zu 10 Leuten?

Dann würde vermutlich der übliche Kündigungsschutz nicht greifen und du würdest gekündigt werden.

Das würde dir deinen Lohn dann auch nicht bringen.

Zumal man deine Frage nur dann beantworten sollte, wenn die Lage einwandfei juristisch geprüft wurde.

Wir haben ein Arbeitsrecht, das sehr der Arbeitgeberseite zuneigt, und ein Sozialsystem, dass die Arbeitspflicht betont.

Wer da Fehler macht, steht sehr bald vor einem Scherbenhaufen.
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag:
Nina210983 (16.02.2012)

  #6  
Alt 16.02.2012, 13:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 9
Bedankte sich: 3
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Nina210983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kündigung aufgrund von Unzumutbarkeit?

Zitat:
Zitat von Tomasius Beitrag anzeigen
Warum sollte Dir noch jemand antworten, wenn Du die erste Hilfestellung schon ignoriert hast?

Ein bissl Kinderstube und ein kleines Dankeschön für die ehrenamtliche Arbeit hier wären doch schon drin, oder?

Ich habe GAR NICHTS ignoriert. Lass einfach deine dummen Kommentare, die brauch ich nicht!!! Müll kannst du woanders ablassen!!
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 16.02.2012, 13:47
Profi
 
Registriert seit: 30.09.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 222
Bedankte sich: 3
30 Danksagungen in 30 Beiträgen
Tomasius befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kündigung aufgrund von Unzumutbarkeit?

Es ist ein grundsätzliches Problem hier: Die Leute fragen etwas und werden nicht wieder gesehen. Keine Rückmeldung, kein Dankeschön. Das gefällt nicht nur mir nicht.

Und mäßige Deinen Ton, Nina!
Mit Zitat antworten

  #8  
Alt 16.02.2012, 16:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 9
Bedankte sich: 3
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Nina210983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kündigung aufgrund von Unzumutbarkeit?

Zitat:
Zitat von Tomasius Beitrag anzeigen
Es ist ein grundsätzliches Problem hier: Die Leute fragen etwas und werden nicht wieder gesehen. Keine Rückmeldung, kein Dankeschön. Das gefällt nicht nur mir nicht.

Und mäßige Deinen Ton, Nina!
Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: Remove Your Thanks
Nina210983 (03.02.2012)

Und da sage ich nicht danke? loooooooooooooooooooooool
Mit Zitat antworten

  #9  
Alt 16.02.2012, 16:47
Profi
 
Registriert seit: 30.09.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 222
Bedankte sich: 3
30 Danksagungen in 30 Beiträgen
Tomasius befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kündigung aufgrund von Unzumutbarkeit?

Ist schon ok. Ich wünsche Dir alles Gute und immer einen angemessenen Stil.
Mit Zitat antworten

  #10  
Alt 16.02.2012, 16:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2011
Beiträge: 9
Bedankte sich: 3
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Nina210983 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Kündigung aufgrund von Unzumutbarkeit?

Zitat:
Zitat von Tomasius Beitrag anzeigen
Ist schon ok. Ich wünsche Dir alles Gute und immer einen angemessenen Stil.
Ah also gesehen das ich danke gesagt habe? Na ENDLICH
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ab wann gilt die Kündigung Zeitarbeiter Kündigung 6 01.12.2011 16:57
Ordentliche Kündigung rückwirkend in fristlose Kündigung umwandeln?! Wuppertal87 Kündigung 2 11.06.2011 19:02
Kündigung durch AG ohne Sperre vom Amt? angelina4 Kündigung 4 10.05.2010 14:49
Kündigung Arbeitsvertrag: Vorlage und Muster zum Download Franky Kündigung 0 17.01.2010 15:27
Mündliche Kündigung in der Probezeit wessi2000 Ausbildung 7 11.12.2009 22:41


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Karriere & Job


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:03 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.