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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo zusammen, folgendes Problem: Ich bin noch bis 30.09.2009 bei einem Unternehmen über die Zeitarbeit im Einsatz. Nun habe ich die Möglichkeit in diesem Unternehmen zum 01.09.2009 einen anderen, festen Job anzutreten. Kann ich in einem solchen Fall meine Tätigkeit bei der Zeitarbeit kurzfrisitig beenden? Wäre für eure Hilfe äußerst dankbar! |
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#2
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| Kannst DU, indem Du die Zeitarbeitsfirma bittest den Vertrag frühzeitig mit Dir zu beenden => Aufhebungsvertrag. Ein anderer legaler Weg wäre, den neuen Arbeitgeber zu bitten bis zum 01.10 zu warten und Dich solange über die Zeitarbeitsfirma weiter zu beschäftigen. Ein Recht auf ausserordentliche oder fristlose Kündigung von Deiner Seite sehe ich hier nicht.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| Du machst das da unnötig kompliziert. Wenn du über ANÜ bei einem Kunden der Zeitarbeitsfirma arbeitest und die dich übernehmen wollen, dann ist genau dieser Fall definitiv in den Verträgen zwische Zeitarbeitsfirma und Kunde geregelt. Da ist also ohnehin nix mit rumwurschteln und einfach mal selbst sortieren. Also setz dich einfach mit der Zeitarbeitsfirma in Verbindung - besser noch dein Vorgesetzter tut das - und die erklärn euch ganz genau, wie das laufen kann.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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