Kündigungsfrist
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Kündigungsfrist

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  #1  
Alt 01.03.2009, 08:52
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Standard Kündigungsfrist


Hallo zusammen!

Vielleicht sind meine Fragen etwas schwierig, aber ich hoffe, das ich es verständlich geschrieben bekomme.

Also:

Beginn meines jetzigen Arbeitsverhältnisses: 23.09.2002 - 31.01.2003
1.Verlängerung: bis zum 31.01.2004
2.Verlängerung: in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Sprich, ich bin seit 6 Jahren und 4 Monaten (und 17 Tagen) dort beschäftigt.
Ich werde im Juli 28 Jahre.

Jetzt möchte ich kündigen, wegen einer neuen Stelle.
Wenn mein alter AG sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einläßt (weil ich die neue Stelle bald antreten könnte), wie würde dann meine Kündigungsfrist aussehen?

In meinem Vertag steht:
"Sofern der AN das 27.LJ vollendet hat (habe ich) und dem Betrieb ununterbrochen 2 Jahre und länger zugehört (bin ich), gelten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die gesetzl. Bestimmungen. Diese verlängerten Kündigungsfristen sind sowohl vom AN als auch vom AG einzuhalten. "

Wie sieht denn dann meine Kündigungsfrist aus?
Habe ich nur die 4 Wochen Kündigungsfrist oder:

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber (Aber siehe meinen Vertrag dick-geschriebenes)
beträgt die Kündigungsfrist, wenn das
Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats; (Dieser
Wechsel nach zwei Jahren Beschäftigungszeit von 4 Wochen = 28 Tagen
Kündigungszeit zu einem Monat = 1 voller Kalendermonat ist der häufigste Fehler)
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats;
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats;

Laut Vertrag bin ich ja über 6 Jahre beschäftigt, gilt dann Nr.2 für mich
oder gilt die Regelung
"Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des
25Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt." ??

Alles was vor meinem 25.LJ liegt gilt nicht, und ich wäre bis jetzt nur 2 1/2Jahre "offiziel" dort


Oh man, das ist irgendwie so schwierig das auseinander zu halten.
Stehe total auf dem Schlauch!

Wäre echt toll, wenn ihr mir helfen könntet!!
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  #2  
Alt 01.03.2009, 09:20
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hallo VollmilchSchoki,

das hier:
Zitat:
"Sofern der AN das 27.LJ vollendet hat (habe ich) und dem Betrieb ununterbrochen 2 Jahre und länger zugehört (bin ich), gelten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die gesetzl. Bestimmungen. Diese verlängerten Kündigungsfristen sind sowohl vom AN als auch vom AG einzuhalten. "
sehe ich als Bedingung für die Entscheidung, ob die vertragliche Regelung gilt, und nicht die Berechnungsgrundlage. Berechnet wird die Kündigungsfrist in deinem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften und da du nach der Definition des BGB nicht einmal zwei Jahre dort beschäftigt bist (alles ab dem 26. Lj), gilt für dich die Kündigungsfrist von vier Wochen und zwar zum Monatsende oder zum 15. eines Monats.

grüße
jobberin
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  #3  
Alt 01.03.2009, 11:22
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Vielen Dank für deine schnelle Antwort (Hab 2mal gepostet, weil ich schnell eine Antwort brauchte )

Noch mal, für mich, ob ich`s richtig verstanden hab:

Im BGB steht das mit Vollendg. 25.LJ, und von da an 2 Jahre Zugehörigkeit = 4 wo Frist etc.
---> aber ich richte mich nun nach meinem Vertrag, weil drin steht Vollendung d.27.LJ, und somit bin ich "offiziel" erst seit 1 1/2 Jahren beschäftigt und somit gilt für mich noch die 4Wochen-Frist.

Richtig?

LG VollmilchSchoki
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  #4  
Alt 01.03.2009, 21:56
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Hallo VollmilchSchoki!

Zitat:
Berechnet wird die Kündigungsfrist in deinem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften und da du nach der Definition des BGB nicht einmal zwei Jahre dort beschäftigt bist (alles ab dem 26. Lj), gilt für dich die Kündigungsfrist von vier Wochen und zwar zum Monatsende oder zum 15. eines Monats.
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  #5  
Alt 02.03.2009, 10:05
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Hallo VollmilchSchoki,

... diese Vertragsklausel ist recht missverständlich geschrieben:

Zitat:
Zitat von VollmilchSchoki Beitrag anzeigen
"Sofern der AN das 27.LJ vollendet hat (habe ich) und dem Betrieb ununterbrochen 2 Jahre und länger zugehört (bin ich), gelten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die gesetzl. Bestimmungen. Diese verlängerten Kündigungsfristen sind sowohl vom AN als auch vom AG einzuhalten. "
Ich verstehe das so dass die im § 622/2 BGB definierten, verlängerte Kündigungsfrist sowohl vom AG als auch für vom AN einzuhalten sind. Diese wäre, unter Berücksichtigung der 25-Jahre-Klausel, in deinem Fall ein Monat zum Ende eines Kalendermonats.

Wolf



Zitat:
Zitat von VollmilchSchoki Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!

Vielleicht sind meine Fragen etwas schwierig, aber ich hoffe, das ich es verständlich geschrieben bekomme.

Also:

Beginn meines jetzigen Arbeitsverhältnisses: 23.09.2002 - 31.01.2003
1.Verlängerung: bis zum 31.01.2004
2.Verlängerung: in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Sprich, ich bin seit 6 Jahren und 4 Monaten (und 17 Tagen) dort beschäftigt.
Ich werde im Juli 28 Jahre.

Jetzt möchte ich kündigen, wegen einer neuen Stelle.
Wenn mein alter AG sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einläßt (weil ich die neue Stelle bald antreten könnte), wie würde dann meine Kündigungsfrist aussehen?

In meinem Vertag steht:
"Sofern der AN das 27.LJ vollendet hat (habe ich) und dem Betrieb ununterbrochen 2 Jahre und länger zugehört (bin ich), gelten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die gesetzl. Bestimmungen. Diese verlängerten Kündigungsfristen sind sowohl vom AN als auch vom AG einzuhalten. "

Wie sieht denn dann meine Kündigungsfrist aus?
Habe ich nur die 4 Wochen Kündigungsfrist oder:

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber (Aber siehe meinen Vertrag dick-geschriebenes)
beträgt die Kündigungsfrist, wenn das
Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats; (Dieser
Wechsel nach zwei Jahren Beschäftigungszeit von 4 Wochen = 28 Tagen
Kündigungszeit zu einem Monat = 1 voller Kalendermonat ist der häufigste Fehler)
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats;
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats;

Laut Vertrag bin ich ja über 6 Jahre beschäftigt, gilt dann Nr.2 für mich
oder gilt die Regelung
"Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des
25Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt." ??

Alles was vor meinem 25.LJ liegt gilt nicht, und ich wäre bis jetzt nur 2 1/2Jahre "offiziel" dort


Oh man, das ist irgendwie so schwierig das auseinander zu halten.
Stehe total auf dem Schlauch!

Wäre echt toll, wenn ihr mir helfen könntet!!
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... schöne Grüße

Wolf





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  #6  
Alt 03.03.2009, 16:19
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Vollmilchschoki,

Wolf hat Recht, du bist ja schon 27 und wirst 28, bist also über zwei Jahre im Betrieb, also gilt nr. 1. des Paragraphen.

grüße
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