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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo zusammen! Vielleicht sind meine Fragen etwas schwierig, aber ich hoffe, das ich es verständlich geschrieben bekomme. Also: Beginn meines jetzigen Arbeitsverhältnisses: 23.09.2002 - 31.01.2003 1.Verlängerung: bis zum 31.01.2004 2.Verlängerung: in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Sprich, ich bin seit 6 Jahren und 4 Monaten (und 17 Tagen) dort beschäftigt. Ich werde im Juli 28 Jahre. Jetzt möchte ich kündigen, wegen einer neuen Stelle. Wenn mein alter AG sich nicht auf einen Aufhebungsvertrag einläßt (weil ich die neue Stelle bald antreten könnte), wie würde dann meine Kündigungsfrist aussehen? In meinem Vertag steht: "Sofern der AN das 27.LJ vollendet hat (habe ich) und dem Betrieb ununterbrochen 2 Jahre und länger zugehört (bin ich), gelten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die gesetzl. Bestimmungen. Diese verlängerten Kündigungsfristen sind sowohl vom AN als auch vom AG einzuhalten. " Wie sieht denn dann meine Kündigungsfrist aus? Habe ich nur die 4 Wochen Kündigungsfrist oder: Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber (Aber siehe meinen Vertrag dick-geschriebenes) beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats; (Dieser Wechsel nach zwei Jahren Beschäftigungszeit von 4 Wochen = 28 Tagen Kündigungszeit zu einem Monat = 1 voller Kalendermonat ist der häufigste Fehler) 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats; 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats; Laut Vertrag bin ich ja über 6 Jahre beschäftigt, gilt dann Nr.2 für mich oder gilt die Regelung "Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt." ?? Alles was vor meinem 25.LJ liegt gilt nicht, und ich wäre bis jetzt nur 2 1/2Jahre "offiziel" dort Oh man, das ist irgendwie so schwierig das auseinander zu halten. Stehe total auf dem Schlauch! Wäre echt toll, wenn ihr mir helfen könntet!! |
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#2
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| hallo VollmilchSchoki, das hier: Zitat:
grüße jobberin
__________________ Wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. |
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#3
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| Vielen Dank für deine schnelle Antwort (Hab 2mal gepostet, weil ich schnell eine Antwort brauchte )Noch mal, für mich, ob ich`s richtig verstanden hab: Im BGB steht das mit Vollendg. 25.LJ, und von da an 2 Jahre Zugehörigkeit = 4 wo Frist etc. ---> aber ich richte mich nun nach meinem Vertrag, weil drin steht Vollendung d.27.LJ, und somit bin ich "offiziel" erst seit 1 1/2 Jahren beschäftigt und somit gilt für mich noch die 4Wochen-Frist. Richtig? LG VollmilchSchoki |
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#4
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| Hallo VollmilchSchoki! Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| Hallo VollmilchSchoki, ... diese Vertragsklausel ist recht missverständlich geschrieben: Zitat:
Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#6
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| Vollmilchschoki, Wolf hat Recht, du bist ja schon 27 und wirst 28, bist also über zwei Jahre im Betrieb, also gilt nr. 1. des Paragraphen. grüße jobberin
__________________ Wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. |
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