Kürzung trotz Ablehnung
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Kürzung trotz Ablehnung

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  #1  
Alt 12.02.2008, 15:06
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hangingtree befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kürzung trotz Ablehnung


Seid gegrüßt,

ich habe folgendenes Problem. Ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch als Bürokaufmann im Rahmen einer ABM-Stelle und wurde für diesen Posten abgelehnt. Man hat mir aber angeboten, dass ich eine ungelernte Tätigkeit mit mehr Zeitaufwand, aber dafür schlechterer Bezahlung annehmen könnte. Ich habe gesagt, dass ich mir das erst einmal überlege und habe mich jetzt dagegen entschieden diese Stelle anzunehmen, weil sie finanziell (900 € brutto) im Verhältnis zum Zeitaufwand (40 Stunden-Woche) nicht rentabel ist. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und Abitur. Bin ich jetzt gezwungen diese Stelle anzunehmen, weil ja kein Vorschlag vorliegt für die ungelernte Stelle vorliegt und ich für die eigentliche ja abgelehnt wurde. Ich würde schon mit meiner Qualifikation auch entsprechend verdienen und würde es als Nötigung empfinden, diese Stelle annehmen zu müssen, bloß weil sie gerade frei ist?
Ich habe jetzt beim Arbeitsamt angerufen, aber meine Betreuerin war leider nicht zugegen. Muss ich jetzt mit Kürzung rechnen, bin ich da vom Gutdünken meiner Beraterin abhängig? Kann ich überhaupt etwas machen?

Bitte um Hilfe und schon mal vielen Dank!
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  #2  
Alt 12.02.2008, 16:32
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du beziehst ALG II und unterliegst damit dem SGB II.

Im § 2 SGB II und im § 10 SGB II ist beschrieben, welchen Pflichten du hinsichtlich der Zumutbarkeit von Arbeit unterworfen bist.

Die angebotene Stelle kannst du nicht ablehnen, ohne eine Sanktion zu riskieren.

Sollte der angebotene Lohn zu gering zum Leben sein, kannst du weiterhin ALG II als Aufstockung beziehen.

Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kannst du Einstiegsgeld nach § 29 SGB II und Mobilitätshilfen nach § 54 SGB III beantragen.

Bitte beschäftige dich mit dem Thema ALG II, sonst fängst du dir ruckzuck eine unnötige Sanktion ein ...
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 13.02.2008, 13:49
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soisrecht2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Nein, hangingtree ...

... da kannst du nix gegen machen. Solange die dir aufs Auge gedrückte Beschäftigung nicht gegen die Inhalte des § 10 SGB II (Zumutbarkeit) verstößt mußt du diese annehmen.

Eine Chance hast du noch, da rauszukommen:

Da es sich um eine Maßnahme handelt wird es nicht einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gleichgestellt sein.

Soll heißen:

Findest du auf anderem Wege einen richtigen Job, kannst du sofort aus dieser Maßnahme raus (wie nonte- SGB II).

Zu deinem (schwachen) Trost:

Hatte auch einen jungen Dipl.- Ing. (Bau). 29 Jahre jung. 3 6-monatige Praktika, unbezahlt. 1 EUR- Job, Laub rechen und Müllkübel leeren.

Nun ist er schon seit über 2 Jahren in Österreich als Bauingenieur in Arbeit. Er hat's geschafft. Aber alleine? In der Zeitung hat er geschrieben: "Wohl kaum".

Auch so kann's funktionieren.

M.l.G.!

soisrecht2
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