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#1
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| Hi, ich bin neu im Forum und habe direkt eine Frage. Momentan bin ich in Kurzarbeit. Ich weiß, dass man während der Kurzarbeit keiner anderen Tätigkeit nachgehen darf. Wie sieht es am Wochenende aus? Ich habe normalerweise eine 5-Tage Woche (Büro) und habe schon desöfteren am WE gekellnert. Ist dies trotz der wöchentlichen Kurzarbeit erlaubt? Der Nebenjob ist offiziell als 400 Euro Job angemeldet. Wäre super, wenn ich eine Rückinfo bekomme - danke Kimberley |
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#2
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| Das stimmt so nicht. Wenn nichts gegenteiliges in deinem AV steht und dein Chef bislang nichts gegen deine Nebenbeschäftigung einzuwenden hatte, dann darfst du durchaus einen Nebenjob haben. Wenn du schon vor der Kurzarbeit diesen Nebenjob hattest, bleibt dir der Verdienst daraus auch erhalten. Nimmst du einen solchen Nebenjob erst während der Kurzarbeit auf, wird der Verdienst daraus allerdings mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet.
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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