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#1
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| Hallo zusammen. Hätte mal eine Frage bzgl. Kurzarbeit. Das also zum Aufschwung!! ![]() Bei uns fängt jetzt wieder Kurzarbeit an. Ich bin im Moment am 5ten Tag und soll noch die ganze Woche. In meiner Abteilung ist noch ein LKW-Fahrer und eine Sekretärin (ich fahre UND mache Bürokram). Ist mein Chef verpflichtet die Kurzarbeit gleichmäßig monatlich zu verteilen ODER kann er sagen Du bleibst "immer" zu Hause. Danke für Antworten im voraus. |
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#2
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| Ui, keiner weiss was?? |
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#3
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| Kurzarbeitergeld - www.arbeitsagentur.de Ich gehe davon aus, dass ein Arbeitnehmer nicht zu 100% in Kurzarbeit eingebunden werden kann, arbeitet er nämlich weniger als 15 Stunden pro Woche, ist er arbeitslos und kann ALG I beantragen. Erzielt er ein Einkommen bis 400€, wäre das ein Minijob ohne Krankenversicherung und ohne Generierung von Anwartschaft auf ALG I, er wäre dann sowieso [bedürftig], auch hier droht ALG I bzw. ALG II. Solche Konstruktionen wären auch im Hinblick auf die Kurzarbeit nicht gewollt. Der Arbeitgeber wäre hier in der Pflicht, die Rahmenbedingungen der Kurzarbeit einzuhalten, ansonsten droht ihm Ungemach seitens der Agentur für Arbeit. Als Arbeitnehmer kann man sich natürlich auch erkundigen, nur könnte es sein, dass man schlafende Hunde weckt und die Agentur Nachforschungen anstellt - mit Folgen für den Arbeitgeber. Der richtige Ansprechpartner wäre wohl die Gewerkschaft.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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