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Leiharbeitnehmer: Geld holen! - Bin davon betroffen!!

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  #11  
Alt 05.02.2011, 20:52
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Der Rechtsanwalt kann Dir ggf. auch sagen, wie Du zu der Information kommst, welcher Tarifvertrag zugrunde liegt.

Es ist ein dolles Stück, wenn den Mitarbeitern eine Auskunft darüber, welcher Tarifvertrag zugrunde liegt, verweigert wird.

Aus der Sicht dieser Halsabschneider ist das allerdings auch verständlich, denn:

Sollte - wie wir ja jetzt vermuten - tatsächlich ein CGZP-Tarifvertrag dahinter stehen, dann können alle Leute, die in den letzten Jahren bei diesem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt waren, klagen und versuchen, die gesamte Differenz zu den Gehältern der jeweils in den Entleiherbetrieben angestellten Kollegen rückwirkend zu bekommen. Das wird teuer !!!
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  #12  
Alt 08.02.2011, 08:28
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Hallo Melete,

habe gestern mit der „noch“ AG gesprochen. Denn ich hatte die Tagen die angeschrieben was sie mit „Unique Selling Points“ (siehe unten) meinen (arbeite als Techniker) und warum eine Probezeit hingewiesen wird, obwohl es Freitag telefonisch besprochen wurde.
Als ich das Thema „Gehaltserhöhung“ ansprach, wurde ich problemlos zu betreuenden Mitarbeiter verbunden (schon komisch, wie schnell es geht). Habe ihm gesagt, dass mit der jetzige Finanzielle Situation nicht mehr leben und bat um 2 € mehr die Stunde. Er wollte dies mit dem Kunden besprechen und mich dann informieren.

Der Hacken ist aber, dass ich bis zum heutigen Tag nicht beim Arbeitsamt angemeldet. Ich hatte damals (3. Woche Januar) die 2x schriftlich angefragt und erhielt die Antwort letzte Woche, als ich den AG anrief um nachzufragen.



§ 1
Tätigkeit / Aufgabenbereich

Der Mitarbeiter verpflichtet sich, innerhalb von 4 Wochen alle innerbetrieblichen Vorgaben und Vorlagen zu kennen und zu befolgen (z.B. Kernarbeitszeiten, Spesenabrechnungen, sonstige Vorlagen und Vorgaben). Die Firmenphilosophie, der Inhalt der Imagebroschüre und Firmendarstellung ist gegenüber Außenstehenden einheitlich weiterzugeben. Die Kenntnis des Inhaltes ist wesentlicher Bestandteil des Aufgabenbereichs und der Tätigkeit und ist unverzüglich nach Einstellung zu erwerben. Unique Selling Points, Firmenbeschreibung und Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen sind derart inhaltlich zu beherrschen, dass sie auswendig aufgesagt werden können

Antwort vom AG
Keine 


§ 12
Vertragsdauer / Kündigung
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen einen Werktag, bis zum Ende des ersten Monats zwei Werktage, während des zweiten Monats drei Werktage, danach bis zum Ende des dritten Monats eine Woche, vom vierten bis sechsten Monat zwei Wochen.

Antwort vom AG
Ich verstehe Ihr Frage leider nicht so ganz, da in §12 (1) keine Probezeit vereinbart wird findet der §12 (4) gar keine Anwendung. Das ist wie in §5, solange hier keine Pfändungen eingehen behalten wir auch keine Bearbeitungsgebühr ein.
Dann frage ich mich, warum dies im Vertrag behalten wird (scheint schwer auf die Delete Taste zu drücken^^)
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  #13  
Alt 08.02.2011, 13:57
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Eine Probezeit kann nur einmalig für sechs Monate vereinbart werden. Erhält der Arbeitnehmer im Anschluss weitere Arbeitsverträge, in denen wiederum eine Probezeit steht, dann sind die entsprechenden Paragraphen gesetzlich ungültig.

Ja, die arbeiten viel mit der Copy-Funktion. Deshalb steht da ja auch dieser Satz drin, den Du weiter oben in diesem Thread zitiert hast. Den haben die ja offenbar wörtlich aus dem Tarifvertrag kopiert, obwohl er in der gegebenen Formulierung nicht wirklich Sinn in einem Arbeitsvertrag macht.

Dazu noch folgende Frage: Steht am Ende des Vertrages eine salvatorische Klausel? Also steht da ein Absatz, der sinngemäß besagt, dass der Vertrag auch dann gültig ist, wenn einzelne Vereinbarungen darin nicht gültig sind?
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  #14  
Alt 08.02.2011, 14:18
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Bedeutung von Unique Selling Point:

USP ist ein Fachbegriff aus der Marketing-Fachsprache.

Eigentlich lautet die Auflösung der Abkürzung Unique Selling Proposition.

In seltenen Fällen wird für USP die Bezeichnung Unique Selling Point verwendet.

Gemeint ist damit das Alleinstellungsmerkmal, also das Besondere eines Angebots / eines Produkts / einer Dienstleistung.

In Deiner Berufspraxis heißt das: Es gibt auch noch andere Unternehmen, die ihren Kunden dasselbe anbieten wie der Entleiherbetrieb, für den Du arbeitest. Aber irgendwie will sich jedes Unternehmen von seinen Konkurrenten unterscheiden. So wird man z.B. sagen, wir haben die beste Qualtität oder den besten Service oder unser Produkt kann etwas, das die Produkte der Konkurrenz nicht können.

Wenn Du in der Kundenberatung tätig bist, ist es natürlich wichtig, dass Du weißt, was das Besondere an der Beratung / dem Produkt / der Dienstleistung ist, die/das Du dem Kunden verkaufen sollst.

Man will Dich also quasi vertraglich dazu verpflichten, dass Du Deine Verkaufsargumente kennst.

Es ist offenbar ein seltsamer Arbeitsvertrag.

Zum einen muss man in einen Vertrag von jemandem, der in der Kundenberatung arbeitet, nicht hineinschreiben, dass er die Produktbesonderheiten bzw. Besonderheiten der Dienstleistung kennen soll. Das ist ungefähr so als würde man in den Vertrag eines Kfz-Mechatronikers schreiben, dass er wissen muss, wie er ein Auto reparieren kann.

Manche Dinge ergeben sich einfach aus der Berufs- bzw. Tätigkeitsbezeichnung.

Wenn der Fachbegriff USP bei Euch im Arbeitsumfeld zudem nicht einmal gebräuchlich ist, dann ist es erst recht nicht sinnvoll, mit ihm im Vertrag herumzufuchteln.

Schlimm ist daran allerdings m.E. nichts.

Wenn Du nicht in der Lage wärst, Deinen Job vernünftig zu machen, dann würde man Dir jetzt auch nicht einen unbefristeten Vertrag anbieten.
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  #15  
Alt 08.02.2011, 14:21
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Was machen denn Deine Gespräche bezüglich einer Übernahme beim Kunden?
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  #16  
Alt 08.02.2011, 14:30
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Deine Ansprechpartner in der Zeitarbeitsklitsche wissen wahrscheinlich selbst nicht, was ein USP ist. Wie gesagt: das ist ein Marketing-Fachbegriff.

Aber Du weißt jetzt, was es ist, nämlich ganz einfach Alleinstellungsmerkmal.
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  #17  
Alt 08.02.2011, 15:01
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Ich habe auch noch zwei Fragen zu Deinem neuen Arbeitsvertrag:

1) Hat man Dir mit dem neuen Vertrag (oder irgendwann in der Vergangenheit) eine Einwilligungserklärung vorgelegt, auf der Du unterscheiben solltest, dass der Tarifvertrag gewechselt wird?

2) Steht in dem neuen Arbeitsvertrag irgendetwas zum Thema Tarifvertrag?
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