Leiharbeitnehmer: Geld holen! - Bin davon betroffen!!
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Leiharbeitnehmer: Geld holen! - Bin davon betroffen!!

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  #1  
Alt 05.02.2011, 06:52
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Guten Morgen,

ich benötige euren Rat.

Ich bin über dieses o.g. Thema gestoßen (habe ich mir die beiden drunter links gelesen), denn ich bin auch davon betroffen

Leiharbeitnehmer: Geld holen!
Achtung, Leiharbeitnehmer: Ansprüche sichern!

Mein Fall ist folgender: Ich bin noch „offiziell“ bis Ende dieses Monats beschäftigt. Als ich die 3. Woche in Januar die Leiharbeitsfirma per Mail anfragte, ob sie eine Antwort vom Kunde erhalten hat bezüglich, ob ich weiterhin beschäftigt bin, erhielt keine Antwort. Also fragte ich über den üblichen Weg den Kunde an (arbeite ja täglich mit ihm^^) und erhielt Anfang diese Woche eine inoffizielle Antwort, dass ich weiterhin beschäftigt bin (die Leiharbeitsfirma wusste davon noch nichts) und sie werden es im Laufe der Woche mit dieser Leiharbeitsfirma in Verbindung treten. Als ich die inoffizielle Informationen vom Kunden erhielt dass dies geschehen war, fragte ich nach dem Status bei der Leihfirma (ob sie der Kunde bei denen gemeldet). Man antwortete lapidar, dass ich aus meine befristeten 2 Jahres Vertrag, ein unbefristeten Vertrag erhalten werde. Der zuständige Mitarbeiter konnte aus Zeitgründen!!!! mir das nicht mitteilen, aber man hätte ihm den Vertrag vorgelegt und er müsste lediglich unterschreiben und nächste Woche per post schicken.

Nun kommt meine Frage? Da ich momentan mit dem jetzigen Gehalt nicht leben kann (verdiene unter 10 € die Std. / kann mir z.B keine Hausrat bzw. Haftpflichtversicherung leisten), hatte ich mir überlegt ca. 100 € netto (ca. 10 % / denn diese Summe fehlt mir immer am Ende jedes Monats) mehr zu bekommen, allerdings will kein Konflikt auslösen (hab schon genug Stress (interne Prozesse) beim Kunde), aber bin ich nicht mehr bereit für diesen niedrigen Lohn zu arbeiten (besonders wenn man von Kollegen hört wie viel Geld monatlich sie ausgeben und ich muss mehrere Monate sparen um 50 €uro auf die Seite zu legen). Nun weiß ich „interne“ wichtige Informationen die die Leiharbeitsfirma interessieren (mit Sicherheit) würde.
Ich habe ihn mein Umfeld gefragt und erhielt von viele die Antwort „Bleib ruhig oder mach die Arbeit weiter oder sei froh ein Job zu haben (ist aber peinlich, wenn ich max. 5 € alle 2 Wochenende ausgeben kann).

Was würdet ihr mir empfehlen (ich suche weiterhin nach anderen Arbeitsstellen)?

Auf Anfragen, kann ich mein Arbeitsvertrag via pn zukommen lassen.
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  #2  
Alt 05.02.2011, 10:46
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Mit Deiner Gehaltsverhandlung hat das, was da in den Threads steht, auf die Du verlinkt hast, rein gar nichts zu tun.

Sag denen doch, dass Du für den neuen Arbeitsvertrag 2 Euro mehr die Stunde haben willst. Vielleicht gibt man Dir dann 1 Euro mehr.

Wenn Du dabei freundlich bleibst, wüsste ich nicht, warum man Dich wegen einer Anfrage rauswerfen sollte. Der Kunde scheint ja mit Deiner Arbeit zufrieden zu sein.



Zu den verlinkten Threads:

1) Basiert Dein Arbeitsvertrag auf einem Tarifvertrag einer christlichen Gewerkschaft?

2) Hattest Du in den letzten 3 Jahren einen oder mehrere Arbeitsvertrag/verträge, der/die auf einem Tarifvertrag einer christlichen Gewerkschaft basierte(n)?


In jedem Arbeitsvertrag eines Zeitarbeitsunternehmens MUSS ein Hinweis auf einen Tarifvertrag stehen. Wäre dies nicht der Fall, dann müssten die Leiharbeiter dasselbe Geld erhalten wie die Kollegen im Entleiherbetrieb. Von dem Prinzip "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" kann nur durch einen Tarifvertrag abgewichen werden. Entsprechend ist nicht anzunehmen, dass der Hinweis vergessen wurde.

Also mal nachschauen, welcher Tarifvertrag da angegeben ist (auch in älteren Verträgen bis vor 3 Jahren nachschauen). Steht da ein "C" am Anfang?
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  #3  
Alt 05.02.2011, 18:59
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Zitat:
Mit Deiner Gehaltsverhandlung hat das, was da in den Threads steht, auf die Du verlinkt hast, rein gar nichts zu tun.
Ich meinte in dem Sinne, dass ich als Leiharbeiter weit weniger verdiene als die Stammbelegschaft.


Zitat:
Sag denen doch, dass Du für den neuen Arbeitsvertrag 2 Euro mehr die Stunde haben willst. Vielleicht gibt man Dir dann 1 Euro mehr.
Um wie soll ich argumentieren? Ich habe fast 2 Jahre hinter mir und will nun nach meiner Erfahrung bezahlt werden, Denn geht’s nur um „nackten“ Zahlen


Zitat:
Wenn Du dabei freundlich bleibst, wüsste ich nicht, warum man Dich wegen einer Anfrage rauswerfen sollte. Der Kunde scheint ja mit Deiner Arbeit zufrieden zu sein.
Ich glaube bei dieser Firma ist es egal, die arbeiten nach dem Prinzip „lieber etwas Geld verdienen, als ein Mitarbeiter behalten der mehr Geld haben will“


Zitat:
In jedem Arbeitsvertrag eines Zeitarbeitsunternehmens MUSS ein Hinweis auf einen Tarifvertrag stehen. Wäre dies nicht der Fall, dann müssten die Leiharbeiter dasselbe Geld erhalten wie die Kollegen im Entleiherbetrieb. Von dem Prinzip "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" kann nur durch einen Tarifvertrag abgewichen werden. Entsprechend ist nicht anzunehmen, dass der Hinweis vergessen wurde.
Ich habe den Vertrag durch gescannt und fand dieses:
(1) Die vom Arbeitnehmer tatsächlich zu leistende Arbeitszeit sowie ihre Lage und Verteilung richtet sich nach dem im Kundenbetrieb vorhandenen betrieblichen Regelungen bzw. nach den Anforderungen des Kundenbetriebes unbeschadet von tariflichen Mindestarbeitszeit und arbeitsvertraglicher Arbeitszeit
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  #4  
Alt 05.02.2011, 19:37
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Zitat:
Zitat von Deutscher Mann Beitrag anzeigen
Um wie soll ich argumentieren? Ich habe fast 2 Jahre hinter mir und will nun nach meiner Erfahrung bezahlt werden
Mit Deiner Erfahrung kannst du argumentieren.


Zitat:
Zitat von Deutscher Mann Beitrag anzeigen
Ich glaube bei dieser Firma ist es egal, die arbeiten nach dem Prinzip „lieber etwas Geld verdienen, als ein Mitarbeiter behalten der mehr Geld haben will“
Ich persönlich glaube kaum, dass man Dich rauswerfen wird, nur weil Du eine Gehaltserhöhung ansprichst. Aber das musst Du selbst einschätzen.


Zitat:
Zitat von Deutscher Mann Beitrag anzeigen
Ich habe den Vertrag durch gescannt und fand dieses:
(1) Die vom Arbeitnehmer tatsächlich zu leistende Arbeitszeit sowie ihre Lage und Verteilung richtet sich nach dem im Kundenbetrieb vorhandenen betrieblichen Regelungen bzw. nach den Anforderungen des Kundenbetriebes unbeschadet von tariflichen Mindestarbeitszeit und arbeitsvertraglicher Arbeitszeit
Heißt das, Du weißt nicht, nach welchem Tarifvertrag Du bezahlt wirst?
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  #5  
Alt 05.02.2011, 19:52
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Zitat:
Heißt das, Du weißt nicht, nach welchem Tarifvertrag Du bezahlt wirst?
Nein, denn ich habe sämtliche unterlagen durchsucht und fand keine Informationen darüber und seitens des AG gibt es keine Auskunft

Ich kann Dir mein AV via mail senden!

Geändert von Deutscher Mann (05.02.2011 um 20:11 Uhr)
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  #6  
Alt 05.02.2011, 20:13
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Zitat:
Zitat von Deutscher Mann Beitrag anzeigen
Nein, denn ich habe sämtliche unterlagen durchsucht und fand keine Informationen darüber und seitens des AG gibt es keine Auskunft
Das riecht ja schon irgendwie danach, dass da ein Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften hinterstehen könnte.

Der Satz aus Deinem Arbeitsvertrag steht bei denen zudem wörtlich im Mantaltarifvertrag. Allerdings steht der auch im AMP-Tarifvertrag. Der Satz alleine ist also noch kein Beleg dafür, dass Dein Vertrag auf dem ungültigen Tarifvertrag der CGZP beruht.

Wärst Du denn überhaupt bereit dazu, das Dir zustehende Gehalt rückwirkend und für die Zukunft einzuklagen?
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  #7  
Alt 05.02.2011, 20:17
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Zitat:
Zitat von Deutscher Mann Beitrag anzeigen
Ich kann Dir mein AV via mail senden!
Nein, lass mal. Das Wörtchen Tarifvertrag kannst Du auch selbst finden und wenn es nicht drin steht, dann werde ich es auch nicht entdecken können.
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  #8  
Alt 05.02.2011, 20:26
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Zitat:
Das riecht ja schon irgendwie danach, dass da ein Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften hinterstehen könnte.
Gut möglich, nur wenn der AG mir keine Informations preis gibt, werde ich kaum was darüber finden.

Zitat:
Wärst Du denn überhaupt bereit dazu, das Dir zustehende Gehalt rückwirkend und für die Zukunft einzuklagen?
Ich sag mal so, ich werde nächste Woche um ein persönlichen Gespräch bitten (wegen dem Gehalt) und wenn der AG keine Interesse zeigt entgegen zu kommen, melde ich mich am nächsten Tag Arbeitslos melden und werde in der Zwischenzeit beim direkt beim Kunde bewerben und wenn der keine Interesse zeigt (lt. AG will der Kunde in nahe Zukunft mich übernehmen (aber darauf vertrauen werde ich nicht)), haben beide eben pech gehabt (denn der Kunde sucht drigend viele Mitarbeitern).
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  #9  
Alt 05.02.2011, 20:34
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Mit dem AMP-Tarifvertrag habe ich einen Gedankenfehler gemacht.

Der AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister) hat mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) den Tarifvertrag geschlossen. Deshalb kann der Satz aus Deinem Arbeitsvertrag durchaus ein Hinweis darauf sein, dass dafür ein ungültiger Tarifvertrag zugrunde liegen könnte.

Es sieht also ganz danach aus, als könntest Du zu denjenigen zählen, die den Differenzbetrag zwischen ihrem eigenen Gehalt und dem Gehalt der beim Entleiherbetrieb angestellten Kollegen einklagen können, und zwar auch rückwirkend.

Wenn Du zu einer Klage bereit bist, dann solltest Du Dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
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Geändert von Melete (05.02.2011 um 20:36 Uhr)
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  #10  
Alt 05.02.2011, 20:39
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Warst Du nicht vorher auch schon in der Zeitarbeit tätig (im Jahr 2008 )? Was hattest Du denn da für einen Tarifvertrag?
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