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#1
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| Guten Morgen, ich benötige euren Rat. Ich bin über dieses o.g. Thema gestoßen (habe ich mir die beiden drunter links gelesen), denn ich bin auch davon betroffen Leiharbeitnehmer: Geld holen! Achtung, Leiharbeitnehmer: Ansprüche sichern! Mein Fall ist folgender: Ich bin noch „offiziell“ bis Ende dieses Monats beschäftigt. Als ich die 3. Woche in Januar die Leiharbeitsfirma per Mail anfragte, ob sie eine Antwort vom Kunde erhalten hat bezüglich, ob ich weiterhin beschäftigt bin, erhielt keine Antwort. Also fragte ich über den üblichen Weg den Kunde an (arbeite ja täglich mit ihm^^) und erhielt Anfang diese Woche eine inoffizielle Antwort, dass ich weiterhin beschäftigt bin (die Leiharbeitsfirma wusste davon noch nichts) und sie werden es im Laufe der Woche mit dieser Leiharbeitsfirma in Verbindung treten. Als ich die inoffizielle Informationen vom Kunden erhielt dass dies geschehen war, fragte ich nach dem Status bei der Leihfirma (ob sie der Kunde bei denen gemeldet). Man antwortete lapidar, dass ich aus meine befristeten 2 Jahres Vertrag, ein unbefristeten Vertrag erhalten werde. Der zuständige Mitarbeiter konnte aus Zeitgründen!!!! mir das nicht mitteilen, aber man hätte ihm den Vertrag vorgelegt und er müsste lediglich unterschreiben und nächste Woche per post schicken. Nun kommt meine Frage? Da ich momentan mit dem jetzigen Gehalt nicht leben kann (verdiene unter 10 € die Std. / kann mir z.B keine Hausrat bzw. Haftpflichtversicherung leisten), hatte ich mir überlegt ca. 100 € netto (ca. 10 % / denn diese Summe fehlt mir immer am Ende jedes Monats) mehr zu bekommen, allerdings will kein Konflikt auslösen (hab schon genug Stress (interne Prozesse) beim Kunde), aber bin ich nicht mehr bereit für diesen niedrigen Lohn zu arbeiten (besonders wenn man von Kollegen hört wie viel Geld monatlich sie ausgeben und ich muss mehrere Monate sparen um 50 €uro auf die Seite zu legen). Nun weiß ich „interne“ wichtige Informationen die die Leiharbeitsfirma interessieren (mit Sicherheit) würde. Ich habe ihn mein Umfeld gefragt und erhielt von viele die Antwort „Bleib ruhig oder mach die Arbeit weiter oder sei froh ein Job zu haben (ist aber peinlich, wenn ich max. 5 € alle 2 Wochenende ausgeben kann). Was würdet ihr mir empfehlen (ich suche weiterhin nach anderen Arbeitsstellen)? Auf Anfragen, kann ich mein Arbeitsvertrag via pn zukommen lassen. |
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#2
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| Mit Deiner Gehaltsverhandlung hat das, was da in den Threads steht, auf die Du verlinkt hast, rein gar nichts zu tun. Sag denen doch, dass Du für den neuen Arbeitsvertrag 2 Euro mehr die Stunde haben willst. Vielleicht gibt man Dir dann 1 Euro mehr. Wenn Du dabei freundlich bleibst, wüsste ich nicht, warum man Dich wegen einer Anfrage rauswerfen sollte. Der Kunde scheint ja mit Deiner Arbeit zufrieden zu sein. Zu den verlinkten Threads: 1) Basiert Dein Arbeitsvertrag auf einem Tarifvertrag einer christlichen Gewerkschaft? 2) Hattest Du in den letzten 3 Jahren einen oder mehrere Arbeitsvertrag/verträge, der/die auf einem Tarifvertrag einer christlichen Gewerkschaft basierte(n)? In jedem Arbeitsvertrag eines Zeitarbeitsunternehmens MUSS ein Hinweis auf einen Tarifvertrag stehen. Wäre dies nicht der Fall, dann müssten die Leiharbeiter dasselbe Geld erhalten wie die Kollegen im Entleiherbetrieb. Von dem Prinzip "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" kann nur durch einen Tarifvertrag abgewichen werden. Entsprechend ist nicht anzunehmen, dass der Hinweis vergessen wurde. Also mal nachschauen, welcher Tarifvertrag da angegeben ist (auch in älteren Verträgen bis vor 3 Jahren nachschauen). Steht da ein "C" am Anfang?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#3
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(1) Die vom Arbeitnehmer tatsächlich zu leistende Arbeitszeit sowie ihre Lage und Verteilung richtet sich nach dem im Kundenbetrieb vorhandenen betrieblichen Regelungen bzw. nach den Anforderungen des Kundenbetriebes unbeschadet von tariflichen Mindestarbeitszeit und arbeitsvertraglicher Arbeitszeit |
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#4
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#5
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![]() Ich kann Dir mein AV via mail senden! Geändert von Deutscher Mann (05.02.2011 um 20:11 Uhr) |
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#6
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Der Satz aus Deinem Arbeitsvertrag steht bei denen zudem wörtlich im Mantaltarifvertrag. Allerdings steht der auch im AMP-Tarifvertrag. Der Satz alleine ist also noch kein Beleg dafür, dass Dein Vertrag auf dem ungültigen Tarifvertrag der CGZP beruht. Wärst Du denn überhaupt bereit dazu, das Dir zustehende Gehalt rückwirkend und für die Zukunft einzuklagen?
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#7
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| Nein, lass mal. Das Wörtchen Tarifvertrag kannst Du auch selbst finden und wenn es nicht drin steht, dann werde ich es auch nicht entdecken können.
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#8
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#9
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| Mit dem AMP-Tarifvertrag habe ich einen Gedankenfehler gemacht. Der AMP (Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister) hat mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) den Tarifvertrag geschlossen. Deshalb kann der Satz aus Deinem Arbeitsvertrag durchaus ein Hinweis darauf sein, dass dafür ein ungültiger Tarifvertrag zugrunde liegen könnte. Es sieht also ganz danach aus, als könntest Du zu denjenigen zählen, die den Differenzbetrag zwischen ihrem eigenen Gehalt und dem Gehalt der beim Entleiherbetrieb angestellten Kollegen einklagen können, und zwar auch rückwirkend. Wenn Du zu einer Klage bereit bist, dann solltest Du Dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (05.02.2011 um 20:36 Uhr) |
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#10
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| Warst Du nicht vorher auch schon in der Zeitarbeit tätig (im Jahr 2008 )? Was hattest Du denn da für einen Tarifvertrag?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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| Leiharbeitnehmer: Geld holen! | Melete | Allgemeine Fragen | 0 | 19.01.2011 21:58 |