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  #1  
Alt 16.12.2009, 12:48
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Guten Tag liebe Leute
ich hab paar Probleme hab ich gedacht mit euren erfahrung könnt ihr mir weiter helfen...
seit 18.11 bin ich arbeitlos arbeitsagentur hat mir leihfirmen adressen gegeben
sollte ich da bewerben hab ich gemacht
die zahlen mir 7.50€ brutto und ich hab mein 3 jährigen ausbildung abgeschlossen denken die das ich für 7.50€ brutto arbeite oder was
meine fragen::kann arbeitsamt mir sperre geben?? wenn ja bin richtig sauer
ich warte auf euren erfahrungen

mit freundlichen grüßen

patrick
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  #2  
Alt 16.12.2009, 12:59
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hi...
die meinungen zu leihfirmen sind hier grund verschieden. klar, 7,50 is nicht viel...aber bei mir war das wesentlich mehr als ich an arbeitslosengeld bekommen hätte. man kann nebenbei weiter nach 'seinem' job suchen (hast ja probezeit) und hat eben 'erstmal' arbeit...
is aber nur meine meinung und wie gesagt, die gehen hier gewaltig auseinander^^
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lg weisse-rose


nur wer aufgibt hat schon verloren.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu weisse-rose für den nützlichen Beitrag:
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  #3  
Alt 16.12.2009, 13:02
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Die Zumutbarkeitsregeln sind im § 121 SGB III (ALG I) und § 10 SGB II (ALG II) niedergelegt.

Du hast nur wenig Spielraum bei ALG I und garkeinen bei ALG II.

Solltest du unter 25 sein, kannst du wegen der verschärften Sanktionsbedingungen für Personen unter 25 bei einer ALG I - Leistungssperre nur bedingt auf ALG II ausweichen.

De facto wird dir nichts anderes übrig bleiben, als auch Angebote von ZAF zu akzeptieren.

Solltest du zuwenig verdienen, kannst du mit ALG II aufstocken (zusätzlich zu deinem zu geringen Lohn) oder evtl. Wohngeld beantragen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #4  
Alt 16.12.2009, 13:10
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Die Zumutbarkeitsregeln sind im § 121 SGB III (ALG I) und § 10 SGB II (ALG II) niedergelegt.

Du hast nur wenig Spielraum bei ALG I und garkeinen bei ALG II.

Solltest du unter 25 sein, kannst du wegen der verschärften Sanktionsbedingungen für Personen unter 25 bei einer ALG I - Leistungssperre nur bedingt auf ALG II ausweichen.

De facto wird dir nichts anderes übrig bleiben, als auch Angebote von ZAF zu akzeptieren.

Solltest du zuwenig verdienen, kannst du mit ALG II aufstocken (zusätzlich zu deinem zu geringen Lohn) oder evtl. Wohngeld beantragen.

das kann doch nicht sein ich hab mein ausbildung abgeschlossen sogar mit guten noten und die wollen mir eine arbeit für 7.50 brutto das ist unglaublich
also meint ihr die können mich sperren ???
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  #5  
Alt 16.12.2009, 16:48
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wenn du nicht versuchst diese arbeit zubekommen, wird das als mitarbeitsverweigerung gewertet. wenn du einen kräftigen grund hast, da nicht zu arbeiten, solch einen job nich anzunehmen, wird dir keine sperre auferlegt. ich bin auch ausgelernt, gefreut hat mich mein job auch nicht (5 monate am fließband sitzen und mandeln sortieren), doch besser als nix.
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lg weisse-rose


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  #6  
Alt 16.12.2009, 17:45
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Zitat:
Zitat von weisse-rose Beitrag anzeigen
wenn du nicht versuchst diese arbeit zubekommen, wird das als mitarbeitsverweigerung gewertet. wenn du einen kräftigen grund hast, da nicht zu arbeiten, solch einen job nich anzunehmen, wird dir keine sperre auferlegt. ich bin auch ausgelernt, gefreut hat mich mein job auch nicht (5 monate am fließband sitzen und mandeln sortieren), doch besser als nix.
hmm wie ist es wenn ich Arbeitsagentur sage das ich bei anderen firma vereinbart hab und da arbeiten will???
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  #7  
Alt 16.12.2009, 22:07
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wenn du was hast, können sie dir nix...aber wenn dem nicht so ist, merken sie es doch, da du dich ja sonst abeit-habend meldest...wer arbeit hat, brauch das arbeitsamt nict scheuen
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