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#1
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| Hallo ersteinmal, habe dieses Forum über googlen gefunden und dachte vielleicht könnt ihr mir helfen??? Zu mir, lebe in einer 5 Köpfigen bedarfsgemeinschaft (meine Freundin und 3 kleine Kinder) und wollte wieder ins Berufsleben einsteigen. Am 14.06. habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben mit arbeitsbeginn 23.06. Am selben Tag rief ich noch meine Vermittlerin bei der Arge an, wegen Antrag Veränderung, fahrgeld ect. und freute mich endlich wieder selbst Geld zu verdienen. Heute am 21.06. (am Samstag wie typisch, man ist geladen und kann heute nix erreichen) bekomme ich nun ein Schreiben von der Arge das meine Leistungen auf weiteres eingestellt wurden um ersteinmal zu prüfen ob ich überhaupt noch Leistungen beziehen darf. bis 25.06. soll ich nun Lohnstreifen bzw. einen gehaltsnachweis erbringen obwohl ich ja erst am 23.06. anfange zu arbeiten. Dürfen die das überhaupt??????? Am 15.07. würde ich erst Lohn für die paar Tage im Juni bekommen. Wie soll ich davon meine 5 Köpfige Familie ernähren? wenn ich am 01. nix bekomme kann ich nicht mal Miete bezahlen, geschweige Lebensmittel kaufen und mein Auto tankt sich auch nicht von selbst. Habt ihr ein paar Tips??? Bin voll verzweifelt ![]() ![]() |
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#2
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| Du bist bedürftig, bis du den ersten Lohn erhälst. Somit hast du weiterhin Anspruch auf ALG II. Da du aber offensichtlich immer zum 15. eines Monats entlohnt wirst, wärest du auch im Juli noch bedürftig auf Grund des geringen Einkommens aus Juni. Es müsste so aussehen: Juni = kein Lohn, Juni-Lohn kann nicht angerechnet werden, da Lohnzahlung erst im Juli. Also ALG II. Juli = kein Lohn, da dieser im August ausgezahlt wird. Also ALG II. Der im Juli ausgezahlte Lohn aus Juni wird als Zuverdienst nach § 30 SGB II angerechnet und nach dem Zuflussprinzip behandelt. Es verbleibt dir ein Freibetrag. August: wenn du im August kein ALG II mehr beziehst, wird der Lohn aus Juli nicht mehr angerechnet! Das, was ich gesagt habe, gilt nur dann, wenn der Lohn immer nachträglich zum 15. des Folgemonats ausgezahlt wird und vorher keine Abschläge gezahlt werden. Bitte stelle die entsprechenden Unterstützungsanträge bei der Arge. Solange du keine Lohnzettel hast, kannst du auch keine abgeben. Ich gehe davon aus, dass die ARGE deinen Arbeitsvertrag sehen möchte, aus dem dein Verdienst hervorgeht. Bitte stelle zusätzlich Anträge nach § 29 SGB II (Einstiegsgeld) und nach § 54 SGB III (Mobilitätshilfe). § 29 SGB II § 54 SGB III
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. Geändert von nontestatum (21.06.2008 um 14:46 Uhr) |
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