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#1
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| hallo zusammen, ich hoffe, ich bin hier in der richtigen rubrik. ich habe folgendes problem und bin auf euere hilfe angewiesen. im november wurde ich am linken auge (grauer star) operiert und war danach 2,5 wochen krankgeschrieben. im dezember wurde das rechte auge gemacht und war aufgrund von komplikationen 4,5 wochen zu hause. nun wurde mir mit der januar abrechnung das gehalt gekürzt, mit der begründung, dass ich länger als 6 wochen krank war. nun meine frage, ist das rechtens? ich habe zwar den grauen star auf beiden augen gehabt, wurde jedoch 2x operiert und war dazwischen 3 wochen arbeiten. danke schon im voraus. grüsse m2privat |
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#2
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| Es wäre rechtens, wenn man aufgrund einer gleichen Krankheit länger als 6 Wochen krank ist, egal wie es verteilt ist von den Krankmeldungen. Da aber der erste Krankenschein für das lanke Auge war und der 2. für das rechte, wäre dies, so weit ich weiß, nicht rechtens. MfG Krabbe83 |
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#3
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| hallo ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung. Wenn ich für eine Krankheit Lohnfortzahlung beziehe, werde aber während der A.U. auf eine zweite Krankheit behandelt,beginnt6 die Lohnfortzahlung dann neu ? . Und wenn ich auf eine Krankheit Arbeitsunfähig geschrieben bin ,lasse aber 3Krankheiten behandeln zu gleicher zeit, zählt die Lohnfortzahlung dann auch nur 6Wochen ? m.f.G.udo |
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