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#1
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| Hallo, ich bin Asthmatiker und war dieses Jahr mehrere Monate krank. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom AG sind ausgeschöpft danach habe ich 3 Monate Krankengeld bekommen. Mein AG wollte mich mit einem Aufhebungsvertrag loswerden. Durch meine Hartnäckigkeit und unter Mithilfe des Betriebsrates wurde ich an einen anderen Arbeitsplatz versetzt, der aber noch schlimmer ist als der alte (Metallverarbeitung, Dämpfe, Stäube, für mich "Dicke Luft"). Nun meine Frage: Wenn ich erneut arbeitsunfähig werde, mit der selben Diagnose, bekomme ich dann automatisch wieder Krankengeld oder muss ich das bei der BKK neu beantragen? Der Lungenarzt hat mir geraten, einen neuen Job zu suchen, der nächste Infekt ist nicht weit, gleichzeitig läuft ein Antrag bei der DT. RV zur Teilhabe am Arbeitsleben. Danke und Gruss |
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#2
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| Hallo, wenn kein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entstanden ist, wegen der Anrechnung der Vorerkrankungszeiten, dann besteht ein sofortiger Anspruch auf Krankengeld. Die AU muss der KK aber unverzüglich gemeldet werden. Der Anspruch besteht, ohne dass ein Antrag gestellt wird. Es ist jedoch immer zweckmäßiger sofort nachzufragen, damit es zu keinen Verzögerungen kommt. Gruß Woko |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Woko für den nützlichen Beitrag: | ||
HermannB (28.06.2009) | ||