lohnzahlung bei kündigung
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lohnzahlung bei kündigung

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  #1  
Alt 11.11.2008, 19:07
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Alex22 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich lohnzahlung bei kündigung


hallo,
die firma bei der mein vater schon beschäftigt ist zahlt grundsätzlich den lohn mit einem verzug von ca. 3 monaten. mein vater überlegt diese arbeitsstelle aufzugeben und fürchtet, den lohn der letzten monate ( seit august wurde nicht gezahlt) nicht mehr zu erhalten wenn er dies tut. ein ehemaliger arbeitskollege der schon vor ca. einem jahr die arbeitsstelle gewechselt hat (dieser hat seine letzen monate nicht bezahlt bekommen, trotz anwalt) sagte er müsse sowas wie "mahnungen" beim arbeitsgeber einreichen, falls dieser trotz dieser nicht zahlt könne man das geld vom arbeitsamt einfordern, welches sich dieses später über den rechtsweg besorgt.

ich wollte fragen ob man das auf diese weise lösen kann und wie man so eine "mahnung" formulieren könnte
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  #2  
Alt 12.11.2008, 06:34
Benutzerbild von Annett
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Annett befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Mahnschreiben unbedingt!

Hallo Alex,

Absender

Empfänger


Mahnung Datum

sehr...

Mit diesen Schreiben setze ich, Alex, sie in Kenntnis über meinen Lohnrückstand von ...€. diese Summe ist bis 01.12.08 zubegleichen.
Weiter rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit f Gruß




So könnte es aussehen das Schreiben. Natürlich gibt es noch besser Formolierungen, aber vor Gericht reicht das.
Frist ist wichtig fürs Klagen. Mahnungen bestehen immer aus Fristen.
Nicht vergessen nach der ersten kommt noch eine zweite die aber schon ein Anwalt formlieren sollte.

Man hätte schon nach dem ersten Monat übers AA gehen können, Insolwensverschleppung nehnt man das.
Rat suchen bei einem Anwalt!!!!

Gruß Annett
__________________
----------------------------------------------------
Das Leben ist kein Zuckerschlecken.
(Konfuzius)
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  #3  
Alt 12.11.2008, 07:39
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Andreas_der_erste befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von Annett Beitrag anzeigen
Rat suchen bei einem Anwalt!!!!
und vorallem daran denken man hat nicht ewig Zeit sein Geld zu fordern das geht glaube ich nur 1 oder 2 Monate Rückwirkend. Also entweder Anwalt oder Gewerkschaft

Andreas
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  #4  
Alt 12.11.2008, 17:00
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Alex22 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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vielen dank für eure hilfe
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